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Zuschlagbeschwerde

Verfasst: 10.03.2020, 17:03
von Nina7
Hallo wir haben am 10 .02.2020 Haus erworben über ZZwangsversteigerungsverfahren. Verkehrswert war 122.000 wir haben es für 244.000 erworben Zuschlag erteilt .Jetzt hat die alte Eigentümerin Zuschlag Beschwerde eingeleitet über Anwalt ohne Grund ....Begründung soll später kommen !!!!Was kommt auf uns zu,Irgend jemand von euch Erfahrung damit danke Nina!!!!

Re: Zuschlagbeschwerde

Verfasst: 11.03.2020, 08:22
von Addi
Zunächst gilt grundsätzlich die Eigentumsfiktion des § 90 ZVG.
Dort heißt es in Absatz 1:
Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluss rechtskräftig aufgehoben wird

Nachteil der Zuschlagsbeschwerde ist, dass sich das Verfahren in die Länge ziehen kann. Der Grund liegt auf der Hand. Der alte Eigentümer wohnt ja derzeit kostenfrei in der von Ihnen ersteigerten Immobilie, da dieser ja schon seit geraumer Zeit nichts mehr zahlt! Er wird sich vermutlich nicht um eine andere Wohnung pp. bemüht haben, da er dort ja auch nichts zahlen kann.
"w(f)indige Anwälte" legen dann für ein Handgeld von 500,-EUR plus im Namen des Schuldners Zuschlagsbeschwerde ein, um das Verfahren hinauszuzögern.
Sie können trotz alledem gem. § 93 ZVG eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses gegen den Schuldner und die mit bewohnenden Familienmitglieder beantragen, um dann die Zwangsräumung zu durchzuführen. (Kostenvorschuss hierbei ca. 5.000,-EUR plus, je nach Größe des Objekts und Umfang der Räumung).
Ein Kostenrisiko bleibt die Verzinsungspflicht des Bargebotes aus § 49 ZVG.
Dort heißt es

"(2) Das Bargebot ist von dem Zuschlag an zu verzinsen.

(4) Der Ersteher wird durch Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit befreit, wenn die Hinterlegung und die Ausschließung der Rücknahme im Verteilungstermin nachgewiesen werden.
"

Wenn die Finanzierung steht und sicher ist, sollten Sie bereits jetzt das bare Meistgebot bei dem Vollstreckungsgericht hinterlegen, Hierzu bedarf es eines gesonderten Hinterlegungsantrages und Verzicht auf die Rücknahme.
Der Vorteil:
Wird die Zuschlagsbeschwerde zurückgewiesen, fallen keine weiteren Zinsen mehr an, da Sie ja das Meistgebot schon berichtigt (gezahlt) haben....

Re: Zuschlagbeschwerde

Verfasst: 11.03.2020, 22:08
von Nina7
Vielen Dank für Ihre Antwort.Mit freundlichen Grüßen Nina