Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

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Moderator: Alfred_Hilbert

mani
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Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon mani » 31.01.2020, 11:00

Hallo,

in unserer bevorstehenden Teilungsversteigerung hat das Landgericht die sofortige Beschwerde nun
abgewiesen und wird die Akte in den nächsten Tagen zum Amtsgericht zurückgeben.


Können Sie mir sagen:

1. wann die Antragsteller die Vorschüsse für die Gutachten einzahlen müssen?

2. wann die Antragsteller den Vorschuss für die Verfahrenskostne einzahlen müssen?

3.) sind das alle Vorschüsse, die eingezahlt werden müssen??



4.) Das Landgericht hat für die Bearbeitug der Beschwerde einen (Streit)wert von € 5.000,--
festgesetzt. Da ich die Beschwerde eingereicht hbabe,m werde ich die Kosten hierfür
allein zahlen müssen.

Können Sie mir sagen, wievoiel das voraussichtlich sein wird, bzw. wo ich das
nachsehen kann?

und:
kann ich dieseKosten vor derErlösvereilung geltend machen??


Vielen Dank für Ihre Mühe.

grüsse

mani

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon Addi » 31.01.2020, 18:15

1. wann die Antragsteller die Vorschüsse für die Gutachten einzahlen müssen?

Na ja, wie der Name es schon hergibt, als Vorschuss bevor der Gutachter beauftragt wird....

2. wann die Antragsteller den Vorschuss für die Verfahrenskosten einzahlen müssen?

Sobald die Terminsbestimmung erfolgt.....

3.) sind das alle Vorschüsse, die eingezahlt werden müssen??

Ja....

4.) Das Landgericht hat für die Bearbeitug der Beschwerde einen (Streit)wert von € 5.000,--
festgesetzt. Da ich die Beschwerde eingereicht habe, werde ich die Kosten hierfür
allein zahlen müssen.

Können Sie mir sagen, wieviel das voraussichtlich sein wird, bzw. wo ich das
nachsehen kann?

An Gerichtskosten müßte es eine Gebühr um die 100,-€ sein.
Wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten worden ist, und Sie die Kosten der Beschwerde zu tragen
haben, fallen noch die Anwaltskosten der Gegenpartei an, die aber bei dem Gegenstandswert auch nicht
hoch sind.

und:
kann ich diese Kosten vor derErlösvereilung geltend machen??

Nein, da es sich um eine TV handelt und nicht um eine ZV.......

mani
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Re: Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon mani » 01.03.2020, 19:18

Zitat:
"Wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten worden ist, und Sie die Kosten der Beschwerde zu tragen
haben, fallen noch die Anwaltskosten der Gegenpartei an, die aber bei dem Gegenstandswert auch nicht
hoch sind."

Hallo, Addy,


ich habe die Kosten de Beschwerde beim L ndgericht zu tragen. c: € 146,--

Nun habe ich auch noch die Kostne des Anwalts der Gegenpartei (nur für diese Beschwerde
zu tragen - ca. € 342,--.

Der Anwalt ist in dieser Sache gar nicht tätig geworden. Keine Äusserung/Schriftsatz anLandgericht
bzw. Amtsgericht. Reinb gar nichts - und dann die Rechnung....

Aufgrund welcher Tatsache muss ich hier die Kostne des Anwaltes der Gegenpartei bezahlen?
Könen SIe mir zusägtzlich zur Erklärung auch die Rechtsquelle nennen?


danke und grüsse
mani

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon Addi » 02.03.2020, 08:39

......
Die "Rechtsquelle" ist der Beschluss des Landgerichts, nach dem Ihre Beschwerde zurückgewiesen worden ist und deshalb die Kosten der Beschwerde zu tragen haben.
Der gegnerische Anwalt kann immer seine Gebühr gegen den unterlegenen Gegner geltend machen, gem. Nr. 3500 RVG als 0,5 Gebühr vom Beschwerdewert.
Dieser hat Ihre Beschwerde zur Stellungnahme erhalten. Ob er dazu Stellung nimmt ist unerheblich. Der Gesetzgeber geht immer davon aus, dass ein Anwalt sich mit dem Beschwerdeschreiben befasst hat und somit seine Gebühr verdient...

mani
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Re: Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon mani » 02.03.2020, 11:59

Hallo, Addy,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Zitat:
"Der gegnerische Anwalt kann immer seine Gebühr gegen den unterlegenen Gegner geltend machen, gem. Nr. 3500 RVG als 0,5 Gebühr vom Beschwerdewert."

Kann der gegnerische Anwalt auch seine Gebühr gegen

- 1.) meine n EInspruch gegen die Teilungsversteigerun g
berechnen und dann den Gesamtwert der Objekte als Gegenstandswert festsetzen

2.) Wir sind jetzt am Beginn des Wertfestsetzungsverfahrens.
Wenn ich z.B.
- den Sachverständigen ablehne
- den festgesetzten Verkehrswert beanstande

kann er dann wieder so vorgehen und bei Ablehnung meines Einspruchs durch das Gericht
mir wieder die Kosten des Einspruchs / der Beschwerde gegen die Beschlüsse
bzw.die Auswahl des Sachv erständigen in Rechnung stellen?

3.) Kann er mir somit (weil ich ja als Gegner der Unterlegene bleibe)
die kompletten Anwaltskosten der Antragsteller am Ende in Rechnung stellen?

Es ist sehr wichtig für mich, das zu wissen, damit ein solcher Fall nicht noch einmal auftritt.

Vielen Dank.

Herzliche Grüsse

mani

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon Addi » 03.03.2020, 13:55

Jeder Rechtsbehelf oder jedes Rechtsmittel, welches Sie bei Gericht einlegen, um irgendeine gerichtliche Entscheidung "anzufechten" bedarf einer weiteren gerichtlichen Entscheidung. Bevor diese ergeht, ist die Gegenseite in der Regel immer zu hören. Ergeht die Entscheidung, erfolgt auch diese hinsichtlich der "Kostentragungspflicht" und dem Gegenstandswert über den Beschwerdewert.
Dieser wird nicht vom Rechtsanwalt der Gegenpartei bestimmt/festgesetzt sondern immer nur von dem entscheidenden Gericht......

mani
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Re: Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon mani » 11.03.2020, 20:59

Hallo, Addy,

vielen Dank für die Antwort vom 2.3.2020.

Ich habe verstanden, dass ich aufgrund des Beschlusses des Landgerichts (nachdem meine Beschwerde zurückgewiesen wurde) die Kosten der Beschwerde zu tragen habe und somit auch die Kosten des gegnerischen Anwalts die er nach Nr. 3500 RVG als 0,8 Gebühr geltend gemacht hat (0,8 weil 2 Antragstellerinnen).

Ich habe noch eine weitereFrage:

Zitat:
"Der gegnerische Anwalt kann immer seine Gebühr gegen den unterlegenen Gegner geltend machen, gem. Nr. 3500 RVG als 0,5 Gebühr vom Beschwerdewert."

Kann der gegnerische Anwalt auch seine Gebühr aufgrund

- 1.) meines EInspruchs gegen die Teilungsversteigerung (nac h § 180, Abs. 2)
berechnen und dann den Gesamtwert der Objekte als Gegenstandswert festsetzen

2.) Wir sind jetzt am Beginn des Wertfestsetzungsverfahrens.
Wenn ich z.B.
- den Sachverständigen ablehne
- den festgesetzten Verkehrswert beanstande

kann er dann wieder so vorgehen und bei Ablehnung des Sachverständigen
oder auch bei Bemängelung des Gutachtens / des ermittelten Verkehrswertes
mir wieder seine Kosten in Rechnung stellen?
Er muss die Schreiben ja lesen und dazu Stellung nehmen

3.) Kann er mir somit (weil ich ja als Gegner der Unterlegene bleibe)
die kompletten entstandenenAnwaltskosten der Antragsteller am Ende in Rechnung stellen?

Es ist sehr wichtig für mich, das zu wissen, damit ein solcher Fall nicht noch einmal auftritt.

Vielen Dank.

Herzliche Grüsse

mani

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon Addi » 12.03.2020, 09:37

...
es verbleibt bei meiner Antwort vom 02.03.

Immer dann, wenn das Gericht 1.Instanz oder 2.Instanz eine Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel trifft und eine Kostenentscheidung getroffen wird, ist die unterlegene Partei hieran gebunden und muss dann auch die Kosten des Anwaltes der obsiegenden Partei tragen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie gegen den Verkehrswert vorgehen, wobei der Wert sich hier natürlich an den VW anlehnen wird.

mani
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Re: Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon mani » 13.03.2020, 11:57

Danke, Addy.

Bitte noch eine Nachfrage (aufgrund meiner Verunsicherung wegen der erhaltenen Rechnung).

1.) Wenn bei der Wertfestsetzung ein Gutachter genommen wird,
gegen den ich Einspruch einlege

ist das dann ein Einspruch gegen einen BESCHLUSS (oder gegen eine ENTSCHEIDUNG des Gerichtes)
- oder kann mir dann das gleiche passieren, in dem der RA der Gegenpartei mir wieder Kosten auferlegt,
weil er das ja lesen muss

2.) Wenn ich EINSPRUCH einlege gegen den Verkehrswert
ist das dann ein EINSPRUCh gegen einen BESCHLUSS des Gerichtes oder
gegen eine ENTSCHEIDUNG des Gerichtes.

Sorry, Addy - aber ich möchte nicht noch einmal eine Rechnung des Anwaltes der Gegner im
Briefkasten haben.

Danke und grüsse
und sorgenfreies WE

malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Wann müssen die Antragsteller die Vorschüsse einzahlen?

Beitragvon Addi » 15.03.2020, 07:20

Gerichtliche Entscheidungen bei Gericht erfolgen entweder durch Urteile oder Beschlüsse.
In ZVG Verfahren nur durch Beschlüsse des Amtsgerichts oder der Beschwerdeinstanz.
Jede Entscheidung (Beschluss), die angefochten wird und eine weitere Abhilfeentscheidung/Abänderung mit sich bringt (wieder durch Beschluss), kann eine Kostenentscheidung zu Lasten der unterlegenen Partei mit sich bringen......


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