TV und Grundschuld
Verfasst: 16.01.2020, 20:36
Liebes Forum,
klasse dass es Euch gibt ! Ich lese hier schon ein paar Tage mit. Zum Thema TV bin ich gekommen, da in meinem Stadteil ein Wohnhaus vom Amtsgericht zur TV veröffentlicht wurde, und ich diese Gelegenheit gerne nutzen möchte. Es gibt da wo ich wohne fast nichts auf dem Immobilienmarkt, es geht mir gar nicht darum ein "Schnäppchen" zu machen, sondern vielmehr um eine Chance auf ein schönes Haus, welches nicht auf den üblichen Maklerkanälen angeboten wird.
Ich habe mich in das Thema schon viel eingelesen, in 2 Wochen ist Termin und ich möchte gerne sicher gehen, das ich es richtig verstanden habe.
Sachverhalt: EFH, Verkehrswert 500 Tsd, TV zum Zwecke der Aufhebung der Erbengem...
Mein persönliches Limit läge bei 600 Tsd für die Immobilie.
Ich habe heute das Originalgutachten beim Amtsgericht gewälzt. Es befindet sich zwei Grundschuldeinträge desselben Gläubiger (Sparkasse) von 60 Tsd DM(1980) und 100 Tsd DM (1985) darin, aktualisiert wurden die Einträge 2006. Zur einfachen Rechnung also Gesamtgrundschuld von 160 Tsd. DM oder 80 Tsd Euro.
Ich gehe davon aus, dass hier einiges getilgt ist, herausfinden kann ich es nicht, aber soweit ich hier gelernt habe spielt das wohl keine Rolle.
Fragen an das Forum:
1. Stimmt es, dass ich als potentieller Ersteher die Grundschuld in "Jedem Fall" zu begleichen habe ? Als Egal ob vom Darlehensnehmer bereits getilgt? Und ich begleiche mit dem Darlehensgeber Sparkasse - die verrechnen mit dem ehemaligen Eigentümer falls schon getilgt ?
2. Dann dürfte ich maximal 520 tsd bieten, um dann mein Limit erreicht zu haben ?
3. Oder gibt es Versteigerungsbedingungen (die ja erst am termin verlesen werden) wo es nicht so ist - also die 80 Tsd Euro nicht auf meine Lasten gehen und ich dann für das Limit doch 600 Tsd Bar bieten kann?
Meine Hauptsorge ist, dass der Rechtspfleger an dem Termin Bedingungen etc. verliest, die ich nicht kapiere, weil ichnicht vom Fach bin, und dann in der kurzen Zeit auch nicht richtig reagieren kann.
Danke Euch erstmal, der Rechtspfleger ist übrigens im Urlaub, sonst hätte ich hier nachgefragt.
Grüße
Euer GD
klasse dass es Euch gibt ! Ich lese hier schon ein paar Tage mit. Zum Thema TV bin ich gekommen, da in meinem Stadteil ein Wohnhaus vom Amtsgericht zur TV veröffentlicht wurde, und ich diese Gelegenheit gerne nutzen möchte. Es gibt da wo ich wohne fast nichts auf dem Immobilienmarkt, es geht mir gar nicht darum ein "Schnäppchen" zu machen, sondern vielmehr um eine Chance auf ein schönes Haus, welches nicht auf den üblichen Maklerkanälen angeboten wird.
Ich habe mich in das Thema schon viel eingelesen, in 2 Wochen ist Termin und ich möchte gerne sicher gehen, das ich es richtig verstanden habe.
Sachverhalt: EFH, Verkehrswert 500 Tsd, TV zum Zwecke der Aufhebung der Erbengem...
Mein persönliches Limit läge bei 600 Tsd für die Immobilie.
Ich habe heute das Originalgutachten beim Amtsgericht gewälzt. Es befindet sich zwei Grundschuldeinträge desselben Gläubiger (Sparkasse) von 60 Tsd DM(1980) und 100 Tsd DM (1985) darin, aktualisiert wurden die Einträge 2006. Zur einfachen Rechnung also Gesamtgrundschuld von 160 Tsd. DM oder 80 Tsd Euro.
Ich gehe davon aus, dass hier einiges getilgt ist, herausfinden kann ich es nicht, aber soweit ich hier gelernt habe spielt das wohl keine Rolle.
Fragen an das Forum:
1. Stimmt es, dass ich als potentieller Ersteher die Grundschuld in "Jedem Fall" zu begleichen habe ? Als Egal ob vom Darlehensnehmer bereits getilgt? Und ich begleiche mit dem Darlehensgeber Sparkasse - die verrechnen mit dem ehemaligen Eigentümer falls schon getilgt ?
2. Dann dürfte ich maximal 520 tsd bieten, um dann mein Limit erreicht zu haben ?
3. Oder gibt es Versteigerungsbedingungen (die ja erst am termin verlesen werden) wo es nicht so ist - also die 80 Tsd Euro nicht auf meine Lasten gehen und ich dann für das Limit doch 600 Tsd Bar bieten kann?
Meine Hauptsorge ist, dass der Rechtspfleger an dem Termin Bedingungen etc. verliest, die ich nicht kapiere, weil ichnicht vom Fach bin, und dann in der kurzen Zeit auch nicht richtig reagieren kann.
Danke Euch erstmal, der Rechtspfleger ist übrigens im Urlaub, sonst hätte ich hier nachgefragt.
Grüße
Euer GD