TV mit eingetragener Grundschuld höher als der Verkehrswert
Verfasst: 07.01.2020, 15:11
Liebe Forumsgemeinde,
folgender Fall liegt vor.
Erbengemeinschaft oder einzelner Erbe hat eine Teilungsversteigerung für eine Immobilie (Mehrfamilienhaus) beantragt.
Der amtlich festgestellte Verkehrswert liegt bei 343.000€.
Das Grundbuch ist in Abteilung III mit einer Grundschuld in Höhe von 750.000DM=384.000€ belastet.
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.10.2018 ins Grundbuch eingetragen.
Nach meinem Verständnis wird das geringste Gebot bei:
384.000€+Grundbuchzinsen seit dem 04.10.2018 (mit z. B. 15% verzinst) + Amtgerichtkosten+ggf. weitere Ansprüche (z. B. offene Betriebskosten) und damit vermutlich über 450.000€ liegen.
Wer bis auf einer der Erben hat ein Interesse, ernsthaft bei dieser Versteigerung mitzubieten?
Was passiert eigentlich, wenn auch kein Erbe bieten wird und auch beim zweiten Versteigerungstermin die Grundschuld nicht zumindest teilweise gelöscht wird (z. B. in der Höhe mit dem aktuell valutierenden Anteil)?
Dann wäre das geringete Gebot sogar noch höher als beim ersten Versteigerungstermin wegen der auflaufenden Zinsen!
Meine Hoffnung als Dritter ist, dass es sich um eine zerstrittene Erbengemeinschaft handelt, und man nach einem erfolglosen Versteigerungstermin zur Einsicht kommt und die Grundschuld zumindest teilweise für den 2. Versteigerungstermin löschen lässt
Oder geht es darum einen Dritten zu finden, der bereit ist mehr, als den Verkehrswert für die Immobilie zu zahlen?
Sehe ich die Sachlage korrekt? Ich danke schon einmal jetzt für die konstruktiven Antworten.
Liebe Güße
Chris
folgender Fall liegt vor.
Erbengemeinschaft oder einzelner Erbe hat eine Teilungsversteigerung für eine Immobilie (Mehrfamilienhaus) beantragt.
Der amtlich festgestellte Verkehrswert liegt bei 343.000€.
Das Grundbuch ist in Abteilung III mit einer Grundschuld in Höhe von 750.000DM=384.000€ belastet.
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.10.2018 ins Grundbuch eingetragen.
Nach meinem Verständnis wird das geringste Gebot bei:
384.000€+Grundbuchzinsen seit dem 04.10.2018 (mit z. B. 15% verzinst) + Amtgerichtkosten+ggf. weitere Ansprüche (z. B. offene Betriebskosten) und damit vermutlich über 450.000€ liegen.
Wer bis auf einer der Erben hat ein Interesse, ernsthaft bei dieser Versteigerung mitzubieten?
Was passiert eigentlich, wenn auch kein Erbe bieten wird und auch beim zweiten Versteigerungstermin die Grundschuld nicht zumindest teilweise gelöscht wird (z. B. in der Höhe mit dem aktuell valutierenden Anteil)?
Dann wäre das geringete Gebot sogar noch höher als beim ersten Versteigerungstermin wegen der auflaufenden Zinsen!
Meine Hoffnung als Dritter ist, dass es sich um eine zerstrittene Erbengemeinschaft handelt, und man nach einem erfolglosen Versteigerungstermin zur Einsicht kommt und die Grundschuld zumindest teilweise für den 2. Versteigerungstermin löschen lässt
Oder geht es darum einen Dritten zu finden, der bereit ist mehr, als den Verkehrswert für die Immobilie zu zahlen?
Sehe ich die Sachlage korrekt? Ich danke schon einmal jetzt für die konstruktiven Antworten.
Liebe Güße
Chris