Teilungsversteigerung 5/10 Grenze
Verfasst: 22.12.2019, 21:32
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zur 5/10 bzw. 7/10 Wertgrenze im Rahmen einer Teilungsversteigerung. Es geht dabei um ein Grundstück, dessen Wert mit 36000 Euro vom Gutachter festgesetzt wurde.
Wenn ich es richtig verstehe gilt im ersten Termin die 5/10 Grenze, d.h. bei einem Höchstgebot von 17999 Euro müsste von Amts wegen der Zuschlag versagt werden, bei 18000 (oder 18001) Euro nicht?
Gibt es im Rahmen der Teilungsversteigerung überhaupt die 7/10-Grenze? Ich habe hierzu widersprüchliches im Internet gefunden. Im Falle, dass es keine Belastungen auf dem Grundstück gibt (keine Gläubiger), kann dann irgendjemand, z.B. ein Mitglied der Bruchteilsgemeinschaft bzw. Erbengemeinschaft beantragen, dass der Zuschlag aufgrund nichterreichens der 7/10 Grenze versagt wird oder ist der Zuschlag bei einem Gebot von genau 5/10 bzw. darüber zu erteilen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und frohe Weihnachten
Grünländer
ich hätte mal eine Frage zur 5/10 bzw. 7/10 Wertgrenze im Rahmen einer Teilungsversteigerung. Es geht dabei um ein Grundstück, dessen Wert mit 36000 Euro vom Gutachter festgesetzt wurde.
Wenn ich es richtig verstehe gilt im ersten Termin die 5/10 Grenze, d.h. bei einem Höchstgebot von 17999 Euro müsste von Amts wegen der Zuschlag versagt werden, bei 18000 (oder 18001) Euro nicht?
Gibt es im Rahmen der Teilungsversteigerung überhaupt die 7/10-Grenze? Ich habe hierzu widersprüchliches im Internet gefunden. Im Falle, dass es keine Belastungen auf dem Grundstück gibt (keine Gläubiger), kann dann irgendjemand, z.B. ein Mitglied der Bruchteilsgemeinschaft bzw. Erbengemeinschaft beantragen, dass der Zuschlag aufgrund nichterreichens der 7/10 Grenze versagt wird oder ist der Zuschlag bei einem Gebot von genau 5/10 bzw. darüber zu erteilen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und frohe Weihnachten
Grünländer