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Versicherung (nach der Auktion )

Verfasst: 05.09.2010, 11:05
von NICO
Darf ich die bestehende Wohngebäudeversicherung ubernehmen wenn ich nach der Auktion die Eigentümer werde, oder ist das schon moglich nach ersteigerun in Grundbuch?

Re: Versicherung (nach der Auktion )

Verfasst: 08.09.2010, 10:15
von c_kraemer
Sie meinen mit dem Eintrag in das Grundbuch bestimmt das Sonderkündigungsrecht.

Die bestehende Gebäudeversicherung geht automatisch auf Sie über. Wenn Sie wechseln möchten, steht Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Grundbucheintrag ein Sonderkündigungsrecht zu.