Seite 1 von 1

Bewohner will nicht raus (mündl. Mietvertrag)

Verfasst: 18.12.2019, 07:57
von xxxjeffxxx
Hallo,

folgende Frage. Ich habe vor einigen Tagen einen Zuschlag für ein Einfamilienhaus bekommen.
Die Eigentümerin lebt in Scheidung (eigene Wohnung). Der Mann bewohnt die Immobilie.
Ich war gestern für ein Gespräch bei ihm. Er ist ein absoluter Querulant. Er meinte ich hätte keine Rechte und das wird sich Jahre ziehen obwohl ich nächste Woche zum Gerichtsvollzieher gehen kann (Räumungstitel). Einen Mietvertrag gibt es laut Ehefrau nicht, was auch vom Gericht bestätigt wurde. Er zahlte auch seit Auszug seiner Frau keinen Cent. Als ich ihn nach einem Mietvertrag fragte, verwies er mich des Hauses mit Androhung der Polizei. Er schrie "Es gibt einen mündlichen Mietvertrag". Aber es gibt keine Zahlungen.
Auf welcher Rechtsgrundlage darf er sich in meinem Haus aufhalten? Er ist ja kein Mieter und keine Eigentümer?
Ich habe ihm jetzt eine Frist von 2 Wochen gegeben das Haus zu verlassen. Des Weiteren habe ich geschrieben dass ich das Mietverhältnis kündige (Sonderkündigungsrecht nach einer Ersteigerung). Er müsse mir aber einen Mietvertrag innerhalb von 7 Tagen vorlegen.

Ich bin ratlos ob er überhaupt irgendwelche Rechte in der Sache hat? Mietvertrag mündliche ohne Zahlung? Die Frau bestreitet einen Mietvertrag, was auch in zweiter Instanz vom Gericht bestätigt wurde (Sie hatte parallel auf Räumung geklagt)

Muss ich ihm wirklich die 3 Monate Frist zum Auszug geben? Er wird eh nicht ausziehen...den Gerichtsvollzieher beauftrage ich sowieso. Ich will jetzt aber keinen Fehler machen, damit er kein Futter bekommt und sich das in die Länge zieht.

Und da er nie was bezahlt hat und wird, ist jeder Monat natürlich Geld wert.


Meine konkreten Fragen:

1. Wie wird ein mündlicher Mietvertrag bestätigt, wenn der Vermieter des verneint? Es sind auch keine Zahlungen durch den "Mieter" getätigt worden. Zeugen gibt es nicht.

2. Kann ich ihn einfach vor die Tür setzen / Türschloss tauschen. Er müsste mir bzw. der Polizei dann das Mietverhältnis nachweisen? Oder einem Richter bei einer einstweiligen Verfügung?

3. Wenn die alte Eigentümerin einfach Strom / Gas kündigt, muss ich das dann anmelden, oder kann es aussitzen, damit der "Bewohner" ohne Gas / Strom bleibt?

4. Im schlimmsten Fall wird ihm der Mietvertrag geglaubt. Diesen habe ich ja mit Frist 3 Monate gekündigt.
Kann ich nach Ablauf der 3 Monate einfach ins Haus und ihn frei setzten? Mir ist einfach nicht klar auf welcher Rechtslage er sich in meinem Haus aufhält.

5. Er lässt mich nicht ins Haus. Muss er mich rein lassen wenn ich mich 24 Std. vorher anmelde um z.B das Haus zu besichtigen (Mängel sichten etc.). Wie sind da die Fristen? Reichen 24 Stunden? Und was wenn er mich nicht rein lässt? Polizei?


Vielen Dank euch.
Vielleicht kann jemand helfen.

Re: Bewohner will nicht raus (mündl. Mietvertrag)

Verfasst: 18.12.2019, 08:23
von Addi
also...
wenn der Ehemann "Miteigentümer" der Immobilie war, bedarf es keiner Kündigung, weil ein Eigentümer mit sich selbst keinen Mietvertrag abschließen kann.
Natürlich will er nicht raus. er wohnt ja schließlich seit geraumer Zeit "kostenfrei" in der Immobilie und kümmert sich um nichts.

Sie sollten sofort eine "vollstreckbare Ausfertigung" des Zuschlagsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht beantragen, in der namentlich der Ehemann/soweit Miteigentümer aufgeführt ist. Dann direkt einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen. Der wird zunächst einen Kostenvorschuss anfordern ca. 5.000,-EUR plus....und nach Zahlung einen Räumungstermin ansetzen.

Da Sie neuer Eigentümer sind, muss es Sie nach Ankündigung ins Haus lassen.
Verweigert er dies sollten Sie das weitere Vorgehen mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Re: Bewohner will nicht raus (mündl. Mietvertrag)

Verfasst: 18.12.2019, 08:40
von xxxjeffxxx
Leider ist nur die Frau als Eigentümerin angegeben. Er behauptet er hätte einen mündlichen Mietvertrag mit ihr. Von ihm ist nie Geld geflossen. Darum diese Situation. Sonst wäre es natürlich etwas einfacher und ich würde wie von ihnen beschriebenen vorgehen.
Der GV hat mir telefonisch geraten das wir eine Räumung nach Berliner Recht durchführen sollten.