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Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 05.12.2019, 19:50
von mani
Hallo, guten Abend,

Erbengemeinschaft, 4 Personen, 2 Schwestern des Erblassers A u B, 2 Nichten des Erblassers C u D
gesetzliche Erbfolge
gemeinsamer Besitz:
2 Baugrundstücke, 1 ha grünland

TV beantragt vom Anwalt der Nichten
Grund: einvernehmliche Auseinandersetgzung seit langer Zeit nicht möglich
TV angeordnet im September 2019

Vorlauf: Anwalt von C u D schrieb A an wegen freiem Verkauf.
A war einverstanden (B auch), A hatte bereits Makler ausgesucht, ra mit Makler einverstanden, Makler bewertete Baugrundst. Nr. 1, stellte Verträge aus, übersandte dieselben an alle Miterben.

A u B unterschrieben den Vertrag im Januar 2019 und sandten ihn an den Makler zurück.
D u E Unterschrit verweigert bis heute, keine Rückgabe an den Makler.

Grund:
Baugrundstück Nr. 2 möchte A (ich) übernehmen und mit dem Erlös aus Grundstück Nr. 1 bezahlen.
Damit sind D. u. E. nicht einvetrstanden - wollen sofort das Geld.
A (ich) kann jedoch erst zahlen, wenn das Geld vom Verkauf Grundstück Nr. 1 da ist.
Da D u E diesen den Verkauf von Grundstück 1 blockieren kommt das Geld natürlich nicht.

B, D u. E haben ein Angebot von A (mir) vorliegen,dass A das Grundstück Nr. 2 sofort nach
Verkauf und Geldeingang von Grundstück Nr. 1 kaufen wird.

Das reicht ihnen nicht, daherT V beantragt.


A (ich) legte gegen den Anordnungsbeschluss der TV Einspruch ein; legte dem Gericht alle Beweise
vor: Maklervertrag, sein Angebot an die Miterben, das Schreiben des RA der Antragsteller, der selbst diesen Makler für Grundstück Nr. 1 wollte.

Dier TV ist definitiv zur UNZEIT beantragt worden, da ja super gute Vermarktungs-Möglichkeiten
vorliegen. Der Makler hat jetzt noch bekräftigt, dass er dringend Grundstücke in unserem Raum sucht.


Das Amtsgericht schreibt, dass die genannten Gründe für eine Einstellung der TV nicht ausreichen, da auch wärend der Einstellungs-Zeit eine Einigung zwischen den Parteien nicht absehbar sei.
Das ist aber definitiv falsch, da der Makler einen Verkaufs-Zeitrahmen von 5 - 6 Monaten genannt hat
und die Antragsteller die Veträge jetzt seit mehr als 10 Monaten festhalten. Das Grundstück hätte in diesen 10 Monaten längst verkauft sein können und A hätte mit seinem Anteil hieraus Grundstück Nr. 2 übernommen.
Alles wäre vomTisch (Grünland separate noch zu vereinbarende Regelung)

A hat ausserdem 2 Vollstreckungsschutzanträge nach 765a ZPO eingelegt. Hier wartet das
Amtsgericht darauf, dass A diese zurücknimmt. A hat hierzu bisher nichts an das AG geschrieben.

A hat jetzt folgende Fragen:
Wenn A jetzt Beschwerde gegen die Ablehnung des Einspruchs einlegt, kann er das beim Amtsgericht oder auch beimLandgericht machen? Was ist empfehlenswert? Wenn beimAmtsgerichtg, leitet das AG die Beschwerde dann ans Landgericht weiter? Entstehen A Kosten für diese Beschwerde? (beim Amtsgericht?
bzw. beim Landgericht?)
Wie lange dauert die Bearbeitung voraussichtlich?

Und:
die beiden Anträge nach 7765a ZPO sind noch nicht zurückgewiesen.
Das AG sagt hierzu, wenn A nicht zurücknimmt, erfolgt Beschluss vom Amtsgericht (wahrscheinlich wieder Ablehnung) und/oder Weiterleitung an das Landgericht. Was ist hier zu erwarten (Abweisung wurde schon angedeutet) und werden A hier Kosten entstehen?

Ausserdem hat A die Rechtspflegerin um Anhörrng vor der Anordnung der TV gebeten
und dann auch noch einmal um Anhörung bevor über den Einspruch befunden wird.

Auch hier kam nichts -trotz mehrfacher Nachfragen.

Die Nachfragen werden vom Amtsgericht immer abgewiesen mit dem Argument,
dass, wenn etwas passiere, A schriftlich Nachricht bekäme.
Das Amtsgericht ist kaum bereit, Auskünfte zum Status der Sache zu geben.
Hat die Akte nicht am Tisch (obwohl man heute wirklich alles schnell im PC nachschauen kann) , anwortet nicht auf telef.Anfragen und auch nicht auf mails.
Darauf bedacht, den jeweiligen Anrufer (erst recht wenn es der Antrasgsgegner ist, abzuweisen.

Was macht A jetzt richtig? Beschwerde gegen die Abweisung des Einspruchs einreichen??
Was mit den Anträgen nach 765a ZPO?? Bestehen lassen oder zuruecknehmen???

A dankt herzlich - es war viel zu lesen und hofft sehr auf Hilfe.

LG

A = mani

Der Status ist:

Antragsgegner haben offenbar Gerichtsgebühren bezahlt- Gutachten sind noch nicht in Arbeit.

Antragssteller sind sooo geizig, dass sie eine Briefmarke mehrfach durch beissen und haben sicher
Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben, falls die Versteigerung erfolglos ist.
Aber danach sieht es nicht aus. Geizigere Menschen als die A-Steller kennt A nicht.

Und ja, geht es weiter, wird A natürlich beitreten - aber es muss der richtige Zeitpunkt sein -
d.h. der Gebührenvorschuss für die Gutachten muss bezahlt sein.

Und B will nur, dass alles vorbei ist - egal mit welchem verlust......l.

Re: Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 06.12.2019, 11:26
von Addi
....
es liegt leider der klassische fall einer Teilungsversteigerung vor, da sich die Miteigentümer untereinander nicht über die Verwertung der Immobilien einig sind.
Das Amtsgericht-Vollstreckungsgericht- darf hierfür den Kopf hinhalten und soll eine schnelle Lösung hinbekommen, die den Eigentümern untereinander nicht möglich ist.
Da es sich um keine klassische ZV handelt, bei der Gläubiger aktiv werden, ist m.E. ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO das falsche Mittel, um irgend etwas zu erreichen.
Auch Beschwerden gegen die Zurückweisung des Einstellungsantrages werden zu keinem "schnellen Ergebnis" führen.
Wenn C und D nicht mitspielen bei einem Verkauf, dann ist das so und die TV wird durchgeführt, was in schnellen Verfahren binnen 1 Jahres erledigt werden kann....

Re: Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 06.12.2019, 12:38
von mani
Hallo, Addi,
vielen Dank,

Es stimmt alles, was Du schreibst.

Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:

1.) Wenn ic hBeschwerde einlege, die ja wahrcheinlich abgewiesen wird,

- wird diese Beschwerde von der Rechtspflegerin bearbeitet -
- oder an das Landgericht weitergeleitet?

2.) Entstehen mir (nur mir) Kosten/Gebühren, wenn ich diese Beschwerde einleite?

3.) Die beiden Vollstreckungsschutzanträge
wurden noch nicht abgewiesen vom AG.

Wenn ich diese nich tzurücknehme (was das AG möchte)
werden die dann an da sLandgericht weitergeleitet -
oder entscheidet zunächst die Rechtspflegerin des Ag HIERÜBERß

4.) Ich würde gern alles friedlich und schnell beenden.
Deshalb habe ich den Antragstellern nach derAnordnung der TV noch einmal ein Einigungsangebot
un terbreitet in dem ich noch einmal angeboten habe, das Grndstück Nr. 2 sofort zu
kaufen, wenn ich das Geld aus dem Verkauf von Grundstück Nr. 1 habe.
Sie halten einerseits den fertigen Maklervertrag für Grundstück Nr. 11 fest, so dass
der Makler nicht mit der Arbeit beginnen kann

andererseits fordern sie von mir das Geld für meine Übernahme von Grjndstück 2 SOFORT
obwohl sie genau wissen, dass ich hierfür das Geld aus dem Verkauf von Gr.Nr. 1 benötige.

5.) Was die Antagsteller aber am meisten wollen, ist allerschnellstens fertig zu werden!!!!!!!!!!!!!

6.) Das Amtsgericht wartet jetzt den Zeitraum meinerBeschwerde-Frist ab.

Danach wird es von den Antragstellern die Abschlagzahlungen für die enötigten 3
Gutachten anfordern. Dabei ist bei der landw. Fläche der Preis des Gutachtens höher
als der Wert des Grünlandes.

Kann ich noch etwas tun??????

Ein gutet orschlag würde mir sehr helfen. Vielen Dank fürdieAufmerksamkeit.

grüsse

mani

Re: Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 06.12.2019, 13:38
von mani
Hallo, Addi,

ich habes noch etwas vergessen:

Der Betrag, um den es bei den Antragsteller n geht, liegt im "freien Verkauf" bei ca. € 15000,--
insgesamt - in der TV hingewgen bei knapp € 10000,-- abzügich der auf die Antragsteller
anteilig entfallenden Kosten für Gerichtsgebühre und Gutachter.

Ausserdem: kein schnelles Fertig-werden - wie unbedingt von C u D gewünscht,
sondern noch mindestens 1 Jahr lang Ärger. Das spielt ja auch ein Rolle.

grüsse
mania

Re: Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 06.12.2019, 14:43
von Addi
1.) Wenn ich Beschwerde einlege, die ja wahrscheinlich abgewiesen wird,

- wird diese Beschwerde von der Rechtspflegerin bearbeitet -
- oder an das Landgericht weitergeleitet?

Von welcher Beschwerde reden Sie gegen die Zurückweisung des Einstellungsantrages?
Die Rechtspflegerin könnte einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung abhelfen, sprich der Einstellung stattgeben. Das wird diese voraussichtlich nicht tun, da keine ausreichenden Gründe vorliegen. Der Vorgang wird somit an das Landgericht zur Entscheidung abgegeben. Die Entscheidung dort kann zeitnah erfolgen - binnen 1 Monat- oder auch längere Zeit beanspruchen.

2.) Entstehen mir (nur mir) Kosten/Gebühren, wenn ich diese Beschwerde einleite?
Die Kosten hierfür sind eher gering. mE. unter 100,-EUR.

3.) Die beiden Vollstreckungsschutzanträge
wurden noch nicht abgewiesen vom AG.
Wenn ich diese nicht zurücknehme (was das AG möchte)
werden die dann an das Landgericht weitergeleitet -
oder entscheidet zunächst die Rechtspflegerin des AG HIERÜBER ?


Wie zu Ziffer 1. Zunächst entscheidet die Rechtspflegerin. Wird hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt, kann die Rechtspflegerin dieser abhelfen oder die Sache dem Landgericht zur Entscheidung vorlegen.

4.) Ich würde gern alles friedlich und schnell beenden.
Deshalb habe ich den Antragstellern nach der Anordnung der TV noch einmal ein Einigungsangebot
unterbreitet in dem ich noch einmal angeboten habe, das Grundstück Nr. 2 sofort zu
kaufen, wenn ich das Geld aus dem Verkauf von Grundstück Nr. 1 habe.
Sie halten einerseits den fertigen Maklervertrag für Grundstück Nr. 11 fest, so dass
der Makler nicht mit der Arbeit beginnen kann andererseits fordern sie von mir das Geld für meine Übernahme von Grundstück 2 SOFORT, obwohl sie genau wissen, dass ich hierfür das Geld aus dem Verkauf von Gr.Nr. 1 benötige.

5.) Was die Antragsteller aber am meisten wollen, ist aller schnellstens fertig zu werden!


Dann sollten diese auf ihr Angebot eingehen, denn durch Beschwerden pp., die zum Landgericht gehen, wird das gesamte Verfahren eher verzögert als beschleunigt...

6.) Das Amtsgericht wartet jetzt den Zeitraum meiner Beschwerde-Frist ab.
Danach wird es von den Antragstellern die Abschlagzahlungen für die benötigten 3
Gutachten anfordern. Dabei ist bei der landw. Fläche der Preis des Gutachtens höher
als der Wert des Grünlandes.


Das mag so sein, und wenn der Kostenvorschuss von ca. 10.000,-EUR nicht gezahlt wird, kann es sein, dass überhaupt kein Gutachten in Auftrag gegeben wird und das Verfahren erstmals ruht...

Re: Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 06.12.2019, 15:07
von mani
Danke herzlichst, Addi,

Zitat:
"Das mag so sein, und wenn der Kostenvorschuss von ca. 10.000,-EUR nicht gezahlt wird, kann es sein, dass überhaupt kein Gutachten in Auftrag gegeben wird und das Verfahren erstmals ruht..."

Ich kann diese Summe (€ 10.000,--) leider nicht nachvollziehen:

Gerichtskosten liegen bei ca.€ 1026,-- für alles

Gutachtenvorschuss für Gutachten für 2 Baugrundstücke (Wert ca. € 90,000,-- im freienVerkauf)
Gutachten Grünland Wert des grünlandes ca. € 10.000,-- (es gibt kein wegerecht dahin)

kann man da auf € 10.000.-- kommen? Die würden sie niemals einzahlen

Danke für Ihre Mühe

grüsse
mani

Re: Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 06.12.2019, 15:22
von mani
@Addi,

werden die Antragsteller ihre bereits eingezahlten (?) Gerichtskosten zurückerhalten,
wenn sie z.B. nun einstellen würden?

danke

grüsse
mani

Re: Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 07.12.2019, 10:06
von Addi
......
In der Regel wird mit Eingang des Kostenvorschusses direkt das Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Eine Einstellung bringt den Auftrag zunächst nur zum Ruhen. Erst mit Antragsrücknahme wird der Noch nicht fertig gestellte Auftrag zurückgezogen und der Gutachter rechnet seine bisherigen Kosten ab. Unter zu Grundelegung des Einheitswertes wird sondern eine Verfahrensgebühr erhoben und ein eventuelle Kostenüberschuss zurückerstattet....

Re: Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 09.12.2019, 12:06
von mani
Vielen Dank, Addy.

Der Anwalt der Antragsteller hatte mit Antragstellung um Kostenaufgabe gebeten.
1.) Ich denke, dass er die Gerichtskosten meinte?

Ich kann leider nicht in Erfarung bringe, ob diese inzwischen bezahlt sind (€ 1026,--).

2.) Ich vermute, dass der Vorschuss für die Gutachten im 2.Schritt angefordert wird?
Ist das richtig?

3.) Den Gutachter können die Antragsteller selbst auswählen - oder das Gericht damit beauftragen?
Ein bereits für 1 Grundstück vorliegendes Gutachten ist ca. 4,5 Jahre alt.
Die Rechtspflegerin deutete an, dass ihr das zu alt ist????? Kann sie so machen? ErmessensSspielraum?

4.) Die gesamten Kosten für alle 3 Gutachten-Voschüsse - kann man die abschätzen???
€ 10.000,-- erscheint recht hoch??

5.) Ich habe die Beschwerde gegen die Abweisung des EInstellungsantrages fertig
und muss sie heute per Einschreiben versendern, damit ich die gesezte Frist einhalte.

Da ja trotz aller guten Vermarktungsassichten für die in Rede stehenden Grundstücke die Beschwerde voraussichtlichvom Amtsgericht oder auch Landgericht abgewiesen wird, mache ich damit einen Fehler?
(ausser dass mir dadurch Kossten entstehen?)

Darf ich den Text im nächsten Beitrag einmal zum Lesen/Überprüfen einstellen -?

danke
und herzliche grüsse

mani

Re: Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt

Verfasst: 09.12.2019, 17:22
von Addi
Der Anwalt der Antragsteller hatte mit Antragstellung um Kostenaufgabe gebeten.
1.) Ich denke, dass er die Gerichtskosten meinte?

Welche Kosten sollten das sein? Die Anordnung einer ZV oder TV kostet lediglich die Festgebühr von 100,-€.

Ich kann leider nicht in Erfarung bringe, ob diese inzwischen bezahlt sind (€ 1026,--).

2.) Ich vermute, dass der Vorschuss für die Gutachten im 2.Schritt angefordert wird?
Ist das richtig?

Bei TVen, werden die Kosten für den Gutachterauftrag mir bekanntlich im Voraus erhoben und eingezogen



3.) Den Gutachter können die Antragsteller selbst auswählen - oder das Gericht damit beauftragen?
Ein bereits für 1 Grundstück vorliegendes Gutachten ist ca. 4,5 Jahre alt.
Die Rechtspflegerin deutete an, dass ihr das zu alt ist????? Kann sie so machen?

Nein, es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, so dass das Gericht den Gutachter aussucht und beauftragt.
Natürlich ist ein 4,5 Jahre altesGutachten nicht mehr brauchbar da nicht mehr aktuell. Denken Sie nur an die Explosion der Immobilienpreise seit 2016 ff.


4.) Die gesamten Kosten für alle 3 Gutachten-Voschüsse - kann man die abschätzen???
€ 10.000,-- erscheint recht hoch??

Wenn es sich wirklich um 3 selbstständige Verfahren handelt mit unterschiedlichen Flurstücken, Gebäuden, Waldflächen etc. kann dies schon der Fall sein. Sind es jedoch lediglich 3 Flurstücke in einem Grundbuch und in einem TV- Verfahren, werden die Kosten für ein Gutachten vermutlich wesentlich geringer sein.

5.) Ich habe die Beschwerde gegen die Abweisung des EInstellungsantrages fertig
und muss sie heute per Einschreiben versendern, damit ich die gesezte Frist einhalte.

Da ja trotz aller guten Vermarktungsassichten für die in Rede stehenden Grundstücke die Beschwerde voraussichtlichvom Amtsgericht oder auch Landgericht abgewiesen wird, mache ich damit einen Fehler?
(ausser dass mir dadurch Kossten entstehen?)

Wenn Sie der Ansicht sind, dem Zurückweisungsbeschluss mit einer sofortigen Beschwerde begegnen zu müssen, dann ist das so, Ihre persönliche Entscheidung. Warum sollte das ein Fehler sein ?.

Darf ich den Text im nächsten Beitrag einmal zum Lesen/Überprüfen einstellen -?

Natürlich oder als persönliche Nachricht hier über das Forum an mich direkt.