Teilunsversteigerung - Einspruch abgelehnt
Verfasst: 05.12.2019, 19:50
Hallo, guten Abend,
Erbengemeinschaft, 4 Personen, 2 Schwestern des Erblassers A u B, 2 Nichten des Erblassers C u D
gesetzliche Erbfolge
gemeinsamer Besitz:
2 Baugrundstücke, 1 ha grünland
TV beantragt vom Anwalt der Nichten
Grund: einvernehmliche Auseinandersetgzung seit langer Zeit nicht möglich
TV angeordnet im September 2019
Vorlauf: Anwalt von C u D schrieb A an wegen freiem Verkauf.
A war einverstanden (B auch), A hatte bereits Makler ausgesucht, ra mit Makler einverstanden, Makler bewertete Baugrundst. Nr. 1, stellte Verträge aus, übersandte dieselben an alle Miterben.
A u B unterschrieben den Vertrag im Januar 2019 und sandten ihn an den Makler zurück.
D u E Unterschrit verweigert bis heute, keine Rückgabe an den Makler.
Grund:
Baugrundstück Nr. 2 möchte A (ich) übernehmen und mit dem Erlös aus Grundstück Nr. 1 bezahlen.
Damit sind D. u. E. nicht einvetrstanden - wollen sofort das Geld.
A (ich) kann jedoch erst zahlen, wenn das Geld vom Verkauf Grundstück Nr. 1 da ist.
Da D u E diesen den Verkauf von Grundstück 1 blockieren kommt das Geld natürlich nicht.
B, D u. E haben ein Angebot von A (mir) vorliegen,dass A das Grundstück Nr. 2 sofort nach
Verkauf und Geldeingang von Grundstück Nr. 1 kaufen wird.
Das reicht ihnen nicht, daherT V beantragt.
A (ich) legte gegen den Anordnungsbeschluss der TV Einspruch ein; legte dem Gericht alle Beweise
vor: Maklervertrag, sein Angebot an die Miterben, das Schreiben des RA der Antragsteller, der selbst diesen Makler für Grundstück Nr. 1 wollte.
Dier TV ist definitiv zur UNZEIT beantragt worden, da ja super gute Vermarktungs-Möglichkeiten
vorliegen. Der Makler hat jetzt noch bekräftigt, dass er dringend Grundstücke in unserem Raum sucht.
Das Amtsgericht schreibt, dass die genannten Gründe für eine Einstellung der TV nicht ausreichen, da auch wärend der Einstellungs-Zeit eine Einigung zwischen den Parteien nicht absehbar sei.
Das ist aber definitiv falsch, da der Makler einen Verkaufs-Zeitrahmen von 5 - 6 Monaten genannt hat
und die Antragsteller die Veträge jetzt seit mehr als 10 Monaten festhalten. Das Grundstück hätte in diesen 10 Monaten längst verkauft sein können und A hätte mit seinem Anteil hieraus Grundstück Nr. 2 übernommen.
Alles wäre vomTisch (Grünland separate noch zu vereinbarende Regelung)
A hat ausserdem 2 Vollstreckungsschutzanträge nach 765a ZPO eingelegt. Hier wartet das
Amtsgericht darauf, dass A diese zurücknimmt. A hat hierzu bisher nichts an das AG geschrieben.
A hat jetzt folgende Fragen:
Wenn A jetzt Beschwerde gegen die Ablehnung des Einspruchs einlegt, kann er das beim Amtsgericht oder auch beimLandgericht machen? Was ist empfehlenswert? Wenn beimAmtsgerichtg, leitet das AG die Beschwerde dann ans Landgericht weiter? Entstehen A Kosten für diese Beschwerde? (beim Amtsgericht?
bzw. beim Landgericht?)
Wie lange dauert die Bearbeitung voraussichtlich?
Und:
die beiden Anträge nach 7765a ZPO sind noch nicht zurückgewiesen.
Das AG sagt hierzu, wenn A nicht zurücknimmt, erfolgt Beschluss vom Amtsgericht (wahrscheinlich wieder Ablehnung) und/oder Weiterleitung an das Landgericht. Was ist hier zu erwarten (Abweisung wurde schon angedeutet) und werden A hier Kosten entstehen?
Ausserdem hat A die Rechtspflegerin um Anhörrng vor der Anordnung der TV gebeten
und dann auch noch einmal um Anhörung bevor über den Einspruch befunden wird.
Auch hier kam nichts -trotz mehrfacher Nachfragen.
Die Nachfragen werden vom Amtsgericht immer abgewiesen mit dem Argument,
dass, wenn etwas passiere, A schriftlich Nachricht bekäme.
Das Amtsgericht ist kaum bereit, Auskünfte zum Status der Sache zu geben.
Hat die Akte nicht am Tisch (obwohl man heute wirklich alles schnell im PC nachschauen kann) , anwortet nicht auf telef.Anfragen und auch nicht auf mails.
Darauf bedacht, den jeweiligen Anrufer (erst recht wenn es der Antrasgsgegner ist, abzuweisen.
Was macht A jetzt richtig? Beschwerde gegen die Abweisung des Einspruchs einreichen??
Was mit den Anträgen nach 765a ZPO?? Bestehen lassen oder zuruecknehmen???
A dankt herzlich - es war viel zu lesen und hofft sehr auf Hilfe.
LG
A = mani
Der Status ist:
Antragsgegner haben offenbar Gerichtsgebühren bezahlt- Gutachten sind noch nicht in Arbeit.
Antragssteller sind sooo geizig, dass sie eine Briefmarke mehrfach durch beissen und haben sicher
Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben, falls die Versteigerung erfolglos ist.
Aber danach sieht es nicht aus. Geizigere Menschen als die A-Steller kennt A nicht.
Und ja, geht es weiter, wird A natürlich beitreten - aber es muss der richtige Zeitpunkt sein -
d.h. der Gebührenvorschuss für die Gutachten muss bezahlt sein.
Und B will nur, dass alles vorbei ist - egal mit welchem verlust......l.
Erbengemeinschaft, 4 Personen, 2 Schwestern des Erblassers A u B, 2 Nichten des Erblassers C u D
gesetzliche Erbfolge
gemeinsamer Besitz:
2 Baugrundstücke, 1 ha grünland
TV beantragt vom Anwalt der Nichten
Grund: einvernehmliche Auseinandersetgzung seit langer Zeit nicht möglich
TV angeordnet im September 2019
Vorlauf: Anwalt von C u D schrieb A an wegen freiem Verkauf.
A war einverstanden (B auch), A hatte bereits Makler ausgesucht, ra mit Makler einverstanden, Makler bewertete Baugrundst. Nr. 1, stellte Verträge aus, übersandte dieselben an alle Miterben.
A u B unterschrieben den Vertrag im Januar 2019 und sandten ihn an den Makler zurück.
D u E Unterschrit verweigert bis heute, keine Rückgabe an den Makler.
Grund:
Baugrundstück Nr. 2 möchte A (ich) übernehmen und mit dem Erlös aus Grundstück Nr. 1 bezahlen.
Damit sind D. u. E. nicht einvetrstanden - wollen sofort das Geld.
A (ich) kann jedoch erst zahlen, wenn das Geld vom Verkauf Grundstück Nr. 1 da ist.
Da D u E diesen den Verkauf von Grundstück 1 blockieren kommt das Geld natürlich nicht.
B, D u. E haben ein Angebot von A (mir) vorliegen,dass A das Grundstück Nr. 2 sofort nach
Verkauf und Geldeingang von Grundstück Nr. 1 kaufen wird.
Das reicht ihnen nicht, daherT V beantragt.
A (ich) legte gegen den Anordnungsbeschluss der TV Einspruch ein; legte dem Gericht alle Beweise
vor: Maklervertrag, sein Angebot an die Miterben, das Schreiben des RA der Antragsteller, der selbst diesen Makler für Grundstück Nr. 1 wollte.
Dier TV ist definitiv zur UNZEIT beantragt worden, da ja super gute Vermarktungs-Möglichkeiten
vorliegen. Der Makler hat jetzt noch bekräftigt, dass er dringend Grundstücke in unserem Raum sucht.
Das Amtsgericht schreibt, dass die genannten Gründe für eine Einstellung der TV nicht ausreichen, da auch wärend der Einstellungs-Zeit eine Einigung zwischen den Parteien nicht absehbar sei.
Das ist aber definitiv falsch, da der Makler einen Verkaufs-Zeitrahmen von 5 - 6 Monaten genannt hat
und die Antragsteller die Veträge jetzt seit mehr als 10 Monaten festhalten. Das Grundstück hätte in diesen 10 Monaten längst verkauft sein können und A hätte mit seinem Anteil hieraus Grundstück Nr. 2 übernommen.
Alles wäre vomTisch (Grünland separate noch zu vereinbarende Regelung)
A hat ausserdem 2 Vollstreckungsschutzanträge nach 765a ZPO eingelegt. Hier wartet das
Amtsgericht darauf, dass A diese zurücknimmt. A hat hierzu bisher nichts an das AG geschrieben.
A hat jetzt folgende Fragen:
Wenn A jetzt Beschwerde gegen die Ablehnung des Einspruchs einlegt, kann er das beim Amtsgericht oder auch beimLandgericht machen? Was ist empfehlenswert? Wenn beimAmtsgerichtg, leitet das AG die Beschwerde dann ans Landgericht weiter? Entstehen A Kosten für diese Beschwerde? (beim Amtsgericht?
bzw. beim Landgericht?)
Wie lange dauert die Bearbeitung voraussichtlich?
Und:
die beiden Anträge nach 7765a ZPO sind noch nicht zurückgewiesen.
Das AG sagt hierzu, wenn A nicht zurücknimmt, erfolgt Beschluss vom Amtsgericht (wahrscheinlich wieder Ablehnung) und/oder Weiterleitung an das Landgericht. Was ist hier zu erwarten (Abweisung wurde schon angedeutet) und werden A hier Kosten entstehen?
Ausserdem hat A die Rechtspflegerin um Anhörrng vor der Anordnung der TV gebeten
und dann auch noch einmal um Anhörung bevor über den Einspruch befunden wird.
Auch hier kam nichts -trotz mehrfacher Nachfragen.
Die Nachfragen werden vom Amtsgericht immer abgewiesen mit dem Argument,
dass, wenn etwas passiere, A schriftlich Nachricht bekäme.
Das Amtsgericht ist kaum bereit, Auskünfte zum Status der Sache zu geben.
Hat die Akte nicht am Tisch (obwohl man heute wirklich alles schnell im PC nachschauen kann) , anwortet nicht auf telef.Anfragen und auch nicht auf mails.
Darauf bedacht, den jeweiligen Anrufer (erst recht wenn es der Antrasgsgegner ist, abzuweisen.
Was macht A jetzt richtig? Beschwerde gegen die Abweisung des Einspruchs einreichen??
Was mit den Anträgen nach 765a ZPO?? Bestehen lassen oder zuruecknehmen???
A dankt herzlich - es war viel zu lesen und hofft sehr auf Hilfe.
LG
A = mani
Der Status ist:
Antragsgegner haben offenbar Gerichtsgebühren bezahlt- Gutachten sind noch nicht in Arbeit.
Antragssteller sind sooo geizig, dass sie eine Briefmarke mehrfach durch beissen und haben sicher
Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben, falls die Versteigerung erfolglos ist.
Aber danach sieht es nicht aus. Geizigere Menschen als die A-Steller kennt A nicht.
Und ja, geht es weiter, wird A natürlich beitreten - aber es muss der richtige Zeitpunkt sein -
d.h. der Gebührenvorschuss für die Gutachten muss bezahlt sein.
Und B will nur, dass alles vorbei ist - egal mit welchem verlust......l.