Verpflichtung aus Grundschuldzweckerklärung
Verfasst: 07.11.2019, 16:33
Der Grundschuldner ist relativ vermögend und ist seit Langem in Verzug.
Er hat das Grundstück verrotten lassen.
Nach Erbfolge beim Grundschuldgläubiger soll jetzt aufgeräumt werden.
Gibt es Erfahrung im Vorgehen:
Es ist ein großer Reparatur-Rückstau, teilweise besteht Gefahr für Leib und Leben. Langfristige Gerichtsverfahren helfen nicht.
Die Zweckerklärung gibt Folgendes her:
„Die verpfändeten Gebäude sowie das Zubehör sind stets und in allen Teilen in gutem Zustand zu halten. Auflagen der Bauaufsichts- oder sonstiger Behörden sind fristgerecht zu erfüllen.
Die Gläubigerin wird hiermit ermächtigt, alle zur Prüfung der Sicherheit der Grundschuld für erforderlich gehaltenen Unterlagen einzuholen, das Grundstück selbst oder durch einen von ihr zu bestimmenden Sachverständigen zu besichtigen und zu schätzen.“
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Er hat das Grundstück verrotten lassen.
Nach Erbfolge beim Grundschuldgläubiger soll jetzt aufgeräumt werden.
Gibt es Erfahrung im Vorgehen:
Es ist ein großer Reparatur-Rückstau, teilweise besteht Gefahr für Leib und Leben. Langfristige Gerichtsverfahren helfen nicht.
Die Zweckerklärung gibt Folgendes her:
„Die verpfändeten Gebäude sowie das Zubehör sind stets und in allen Teilen in gutem Zustand zu halten. Auflagen der Bauaufsichts- oder sonstiger Behörden sind fristgerecht zu erfüllen.
Die Gläubigerin wird hiermit ermächtigt, alle zur Prüfung der Sicherheit der Grundschuld für erforderlich gehaltenen Unterlagen einzuholen, das Grundstück selbst oder durch einen von ihr zu bestimmenden Sachverständigen zu besichtigen und zu schätzen.“
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.