Zwangsversteigerung

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Moderator: Alfred_Hilbert

florin
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Zwangsversteigerung

Beitragvon florin » 21.10.2019, 21:52

Guten Tag,
Ich möchte gerne ein paar Fragen stellen.
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort.

1.Als Ausländer mit Anmeldung in Deutschland, darf ich bei einer Zwangsversteigerung teilnehmen nur mit einem gültigen Ausweis aus EU oder muss ich auch einen gültigen Reisepass haben?

2.Darf ich nur als “Beobachter“ zu einer Zwangsversteigerung gehen und zuschauen, ohne die Sicherheitsleitung zu bezahlen?

3.Darf ein Bekannter von mir bei einer Zwangsversteigerung, an der ich Interesse habe und bei der ich die Sicherheitsleistung bezahlt habe auch dabei sein? Er sollte mich unterstützen, um alles richtig zu verstehen was im Bekanntmachungsteil verlesen wird.

Addi
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Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Zwangsversteigerung

Beitragvon Addi » 22.10.2019, 10:32

Zu ihren Fragen:

1.Als Ausländer mit Anmeldung in Deutschland, darf ich bei einer Zwangsversteigerung teilnehmen nur mit einem gültigen Ausweis aus EU oder muss ich auch einen gültigen Reisepass haben?

Die Versteigerungen bei Amtsgerichten in Deutschland sind öffentliche Termin an den jede natürliche Person, unabhängig von Herkunft und Stand teilnehmen darf.
Eine Ausweispflicht nur für die Terminsteilnahme besteht nicht.


2.Darf ich nur als “Beobachter“ zu einer Zwangsversteigerung gehen und zuschauen, ohne die Sicherheitsleitung zu bezahlen?

Natürlich, das macht auch Sinn sich vorab einmal ein paar Termine anzuschauen, um zuverstehen was dort geschieht und wie ein Termin so abläuft. Die Sicherheitsleistung ist nur dann zu erbringen, wenn man die Absicht hat selbst zu bieten und auch zusätzlich überhaupt Sicherheit beantragt und verlangt wird. Von Amts wegen, von Seiten des Gerichts wird keine SL verlangt.

3.Darf ein Bekannter von mir bei einer Zwangsversteigerung, an der ich Interesse habe und bei der ich die Sicherheitsleistung bezahlt habe auch dabei sein? Er sollte mich unterstützen, um alles richtig zu verstehen was im Bekanntmachungsteil verlesen wird.

Ja, natürlich, auch das ist möglich. Und ganz wichtig fragen Sie den/die zuständige Rechtspfleger/in im Termin, wenn sie etwas nicht verstanden haben und lassen Sie es sich genau erklären. Dazu ist das Gericht da und muss auf ihre Fragen eingehen.


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