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Sicherheitsleistung bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 11.10.2019, 20:33
von suti
Hallo,
das Haus ist jetzt versteigert worden und ein Käufer hat den Zuschlag bekommen. Soweit alles gut. Allerdings hat ein Miteigentümer mitgeboten, der keine Sicherheitsleistung vorweisen konnte. Sein letztes Gebot wurde genau deswegen abgelehnt und der andere Bieter hat den Zuschlag bekommen. Soweit alles klar. Nun will dieser Miteigentümer Beschwerde einlegen.
Wie sind seine Aussichten? Ich dachte, mann muss eine entsprechende Sicherheitsleistung abgeben.....

Re: Sicherheitsleistung bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 12.10.2019, 12:38
von Addi
Nein, so ist es nicht. Die Sicherheitsleistung kann nur von einem Berechtigten/Beteiligten beantragt und verlangt werden, dessen Rechte durch Nichtzahlung des Meistgebotes beeinträchtigt wird und einen Ausfall erleidet. Von Amts wegen wird keine SL verlangt.
Das Gericht hat bei entsprechender Antragstellung zu prüfen, ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt und dem Antrag stattzugeben. Ein Gebot des Bieters, der die geforderte SL nicht erbringen kann muß dann zurückgewiesen werden...

Re: Sicherheitsleistung bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 14.10.2019, 10:19
von suti
Dankeschön. Dann ist erst einmal fast alles klar.
Inzwischen bemängelt genau dieser Miteigentümer, es wären die "dinglichen Zinsen" bei dem Mindestgebot nicht berücksichtigt worden. Da stehe ich jetzt wieder total auf dem Schlauch, der betreffende Rechtspfleger ist im Urlaub, so dass sich die Vertretung erst einmal einlesen muss.

Re: Sicherheitsleistung bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 14.10.2019, 19:22
von Addi
Also...bei TVen sind ja die dinglich eingetragenen Grundpfandrechte in der Regel nicht notleidend, sonst wäre es ja ein ZV. Demnach sind die laufenden Zinsen plus Tilgungsraten auch in der Regel gezahlt. Meist verzichten die Gläubigerbanken auf eine förmliche Anmeldung dieser laufenden Zinsen und teilen dies zum Verfahren mit. Demnach fallen bei TVen meist nie dingliche Zinsen an die ins Geringste Gebot aufzunehmen sind. Sie bzw. der Meistbietende/Ersteher kann ganz entspannt bleiben...ok?

Re: Sicherheitsleistung bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 15.10.2019, 08:19
von suti
Dankeschön!

Re: Sicherheitsleistung bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 12.01.2020, 19:17
von suti
"Kleines Update"
Es gab da ein paar Aspekte, die vorher nicht so klar waren: die Bausparkasse hatte trotz immer bezahlter Abträge die dinglichen Zinsen beantragt und entsprechend Widerspruch gegen die Versteigerung eingelegt, der ursprüngliche Antragsteller auch, somit wurde der Beschluss aufgehoben. Der neue Termin ist morgen, am 13.1.

Zwischenzeitlich wurde das Haus vom ursprünglichen Antragsteller das Haus über Ebay Kleinanzeigen angeboten, der 1. Besichtigungstermin kam wegen Krankheit meinerseits nicht zustande. Weitere Besichtigungstermine wurden ausschließlich über mich abgewickelt. Da ich inzwischen nicht mehr im Objekt wohne, war es mir nicht mehr möglich, alle Verbindlichkeiten zu bedienen... ich melde mich morgen, vernn ich mehr weiß...