Hallo und guten Tag,
vor ca. einem Jahr hatte ich vor dem Versteigerungstermin eine Immobilie bei der Gläubigerbank gekauft. Diese Immobilie befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Zwangsverwaltung. Da ich mich wieder von der Immobilie trennen werde (der Notarvertrag ist bereits beiderseitig unterzeichnet), schaute ich mich nach einem anderen Objekt in einem Zwangsversteigerungsverfahren um.
Hierbei stieß ich auf ein Haus, welchen bereits in 2 Terminen nicht versteigert wurde. Eine Wertgrenze besteht nicht. Nach Anfrage bei der betreibenden Gläubigerbank wäre diese bereit, das Objekt für 1/3 des VKWes zu veräußern. Der Rechtspfleger des Amtsgerichtes teilte nach Anfrage mit, das im Termin (31.08.) wenigstens ca. 25 % des VKWes erzielt werden müßten, ansonsten würde der Zuschlag verweigert. Die Gläubigerbank hat ein Immobilienbüro mit der Vermarktung beauftragt. Ein Mitarbeiter dieses Büros teilte mir mit, daß der jetzige Eigentümer mind. 70 % des VKWes für den Fall des freien Verkaufs haben möchte.
Nun meine Frage: Gibt es vor dem ZV-Termin die Möglichkeit das Anwesen zu erwerben ohne das der derzeitige Eigentümer zustimmen muß?- oder geht dies nur bei einer Zwangsverwaltung bzw. erst im Termin? Viele Grüße und ganz herzlichen Dank für die Informationen.
Kauf vor dem ZV-Termin
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Kauf vor dem ZV-Termin
Vielen Dank für die Einschätzung.