Aufhebung ZV und Abrechnung ggü Käufer
Verfasst: 13.07.2010, 07:30
Guten Tag,
es geht um den Zeitraum zwischen Zuschlag und Aufhebungsbeschluß.
Ich als WEG-Verwalterin habe 1 ETW ersteigert.
Zuschlag: 10.03.10
Aufhebung ZVW: 13.04.10
Die Betriebskostenabrechnung für 2009 wurde mit Schreiben vom 22.03.10 vom Zwangsverwalter erstellt und ggü dem Mieter abgerechnet. Es ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag des Mieters.
Aus der EV vom 07.04.10 ergibt sich ein Guthaben aus der Wohngeldabrechnung für 2009.
Der Zwangsverwalter möchte den Nachzahlungsbetrag des Mieters und das Guthaben aus der Wohngeldabrechnung einbehalten.
Laut Aufhebungsbeschluß gehen Einnahmen und Ausgaben ab dem 10.03. zugunsten und zu Lasten der Ersteherin.
Die Fälligkeit des Differenzbetrages aus der BK-Abrechnung und der Wohngeldabrechnung für 2009 entstand m.E. nach dem Zuschlag.
Stehen mir als Eigentümerin diese beiden Guthaben zu?
es geht um den Zeitraum zwischen Zuschlag und Aufhebungsbeschluß.
Ich als WEG-Verwalterin habe 1 ETW ersteigert.
Zuschlag: 10.03.10
Aufhebung ZVW: 13.04.10
Die Betriebskostenabrechnung für 2009 wurde mit Schreiben vom 22.03.10 vom Zwangsverwalter erstellt und ggü dem Mieter abgerechnet. Es ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag des Mieters.
Aus der EV vom 07.04.10 ergibt sich ein Guthaben aus der Wohngeldabrechnung für 2009.
Der Zwangsverwalter möchte den Nachzahlungsbetrag des Mieters und das Guthaben aus der Wohngeldabrechnung einbehalten.
Laut Aufhebungsbeschluß gehen Einnahmen und Ausgaben ab dem 10.03. zugunsten und zu Lasten der Ersteherin.
Die Fälligkeit des Differenzbetrages aus der BK-Abrechnung und der Wohngeldabrechnung für 2009 entstand m.E. nach dem Zuschlag.
Stehen mir als Eigentümerin diese beiden Guthaben zu?