TV Lebenspartnerin isoV

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Moderator: Alfred_Hilbert

LevKaan2002
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TV Lebenspartnerin isoV

Beitragvon LevKaan2002 » 11.08.2019, 12:27

im Jahre 2012 er Kaufte ich das Grundstück!!! und Bezahlte diese alleine! , Erbauten anschliessend mit meiner Freundin! (nicht Verheiratet) ein EFH darauf. Grundbuch ist jeder zu 1/2 eingetragen Kurz darauf musste meine Freundin insolvenz melden. Das der isoV derzeit die TV anstrebt.

kann ich mit dem Zahlungsbeleg von mir im Jahre 2012 was fürs Grundstück Komplett Bezahlt wurde nicht auf mich berechnen lassen? meine Freundin ist ja nur im Bankdarlehen mit drin, selbst diesen Zahle ich seid 2013 alleine.

ich und meine Freundin Streben die TV nicht an sondern der isoV (hintergrund FA)

gibt es in dieser Situation einen Vorteil für mich?

Vielen Dank

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: TV Lebenspartnerin isoV

Beitragvon Addi » 11.08.2019, 15:21

.....
Vermutlich nicht.....
Zu unterscheiden ist immer die persönliche und die dingliche Haftung hinsichtlich der eingetragenen Grundschuld auf den jeweils hälftigen Miteigentumsanteilen.
Das Sie das Grundstück gekauft und anschließend fast ausschließlich die Zins-und Tilgungslasten getragen haben spielt für die TV keine Rolle.
Durch die Insolvenz ihrer Freundin hat der InsO Verwalter die Aufgabe sämtliches Vermögen Ihrer Freundin zu verwerten, einschließlich des hälftigen Miteigentumsanteils.
Wichtig ist, dass Sie dem Verfahren selbst beitreten durch einen formlosen Beitrittsantrag zum Verfahren.
Im Termin sollten Sie dann versuchen den Zuschlag durch Abgabe eines Meistgebotes zu erlangen.
Oder Sie lösen den hälftigen Anteil Ihrer Freundin bei dem InsO Verwalter ab, worauf dieser sich vermutlich nicht einlassen wird, da er durch die ZV einen höheren Erlös für die Masse und letztlich für seine Vergütung erwartet.....
Letztlich sind Sie damals schlecht beraten worden das Eigentum mit Ihre selbstständigen Freundin zu teilen.Das macht niemand mehr.....


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