Gebot konnte bei TV vom Ex nicht bezahlt werden
Verfasst: 02.08.2019, 15:04
Mein Expartner hat nachdem ich getilgt hatte (Hypothek getragen hatte) die DHH in exponierter Vorstadtlage versteigert mit der Absicht sie wieder als Alleineigentümer zu ersteigern.
Das war von Anfang an sein missbräuchliches Ziel, denn er hatte eine schöne große Immobilie, noch dazu aus Erbgeldern also nicht selbst erwirtschaftet
Ich kündigte an, dass der Versteigerungserlös auf das Hinterlegungskonto des Staates gehen wird, und ich den Verteilungstermin platzen lassen würde. Da nie eine Einigung war bezüglich des Hauses, das von mir nie bewohnt wurrde, ich Zugangsrechte vrwehrt bekam, er im OG seine GmbH hatte, im EG ohne meine Zustimmung einzog- war mir klar auch die Teilung wirtd strittig und habe in mehreren Emails und auch einem anwaltlichen Schriftsatz angekündigt (wohlweislich zur Sicherheit nachprüfbar) dass die Teilung scheitern wird durch mich, von dem abgesehen dass er mich sowieso wieder bescheißen wolte und nicht die 50 % zahlen wollte
Die Versteigerung wurde durchgeführt 2017, er konnte um 60.000,-- (davon gehören 50 % mir) nicht aufbringen. Man bleibt aber Eigentümer, das Amtsgericht half ihm sogar mit einer Zwangssicheurngshypothek von 60.000 die Immbilie zu erstehen. Doch bieten und nicht zahlen zu können ist § 263 Betrug und Vorteilnahme zum wirtschaftlichen Schaden von mir in dem Fall. Die Zwangssicherungshypothek wird über den Kopf vom 2. früheren Miteigentümer gemacht, ich wurde nicht gefragt. Es ist meine dingliche Sicherheit, die unabhängig (weiß ich erst seit 2 Tagen) vom Versteigerungserlös ist und ich schnellstmöglichst mittlerweile vom Erben (Vater verstorben, wir waren nicht verheiratet) einzuholen ist. Die Löschung ist mit einer Unterschrift zu tätigen aber ich werde die letze Kanonenkugel nicht verschießen.. So wie der Erbe mich auf Willenserklärung verklagen kann nur Teilung in einem Zivilprozess, kann er auch die Löschung einklagen. aaaber die Justizmühlen mahlen langsam. Ein neuer Käufer will eine unbelastete Immobilie. Aktuell klärt er ob Mietkauf möglich wäre von Interessenten...er lässt sich nur bedingt in die Karten schauen. Der Notar kann aber erst einen Kaufvertrag machen wenn die dingliche Sicherung die Zwangssicherunghypothek von mir gelöscht wurde mittels Unterschrift. Der Erbe will und kann zahlen (noch hat er nichts vom Erbe und mußte schon ordentlich in die Vorkasse gehen) - sonst könnte ich die Zwangsvollstreckung betreiben.
Was aber der Oberhammer ist. Bieten ohne nachweislich das Geld zu haben dazu, ist eine Straftat, das ist Betrug § 263, Vorteilnahme und wirtschaftliche Schädigung des 2. Miteigentümers. Das Amtsgericht stört sich nicht daran, wurde nicht geschädigt, teilte der Rechtspfleger mit. Es wäre auch nicht ihre Aufgabe eine Strafanzeige zu machen. Die machte ich jetzt, bei der Kripo, denn schon ins Grundbuch kam er mit Gewalt - die Strafanzeige wurde eingestellt, Aussage gegen Aussage- der Notar bestätigt, dass vorerst ein Vertrag auf mich alleine ausgestellt wurde. Dann Mietrückstände von der firma im OG 20.000,-- Keine Nutzungsgebühr im EG bezahlt, ohne Zustmmung eingezogen, viele Hausfriedensbruchanzeigen an mich, die Polizei hat mich mit Grundbuch in der Hand vom Grundstück gejagt, wenn er anrief und Hausfriedensbruchanzeige machte. Eine Geschichte wie im Krimi. Die Justiz wurde enorm instrumentualisiert. Es war schon einmal eine Ermittlung der Kripo die ich anleierte, doch er kam schadenlos weg ohne Strafverfolgung
Da ist der Betrug, den der Rechtspfleger bestätigt hat , jedoch vom AG völlig ignoriert wird, auch mich haben sie nicht informiert. Es wäre nicht ihre Aufgabe hier Strafanzeige zu machen. Der Täter ist verstorben seit März, kann nicht belangt werden. Der Erbe erbt ein Haus für ca. 400.000,-- plus 50 % vom Versteigerungserlös ergibt ein sattes Erbe von über 500.0000 !!!!!!!!!!!!!!! Ich bekomme 50 % vom Versteigerungserlös wenn wir zu einer Einigung kommen. Ich steige mit Minus aus, da um alle Rechte kämpfte und 6 Jahre Rechststreit war um die in bester Lage liegende Immobilie.
Kann eine Versteigerung annulliert werden, wenn sie wegen Betrug stattfand. Heute habe ich die Strafanzeige an die Kripo gemacht, aber man darf von unserer Justiz nicht zu viel erwarten. Wie könnte das weiter gehen ? Der Täter wird nicht belangt, der Erbe hat aber eine Immobilie aus Betrugsversteigerung, die in die Erbmasse fiel zu meinem Schaden, sonst würde mir die hohe Wertsteigerung die Hälfte einbringen wäre nicht versteigert worden. 50 % für den Erben, 50 % an mich. Zudem möchte ich die Immobilie die meine Altersvorsorge in STadtnähe weden sollte und völlig in die Hände des psychopathischen Narzisstien geriet und mir jegliche Rechte nahm. Was meint ihr ??
Das war von Anfang an sein missbräuchliches Ziel, denn er hatte eine schöne große Immobilie, noch dazu aus Erbgeldern also nicht selbst erwirtschaftet
Ich kündigte an, dass der Versteigerungserlös auf das Hinterlegungskonto des Staates gehen wird, und ich den Verteilungstermin platzen lassen würde. Da nie eine Einigung war bezüglich des Hauses, das von mir nie bewohnt wurrde, ich Zugangsrechte vrwehrt bekam, er im OG seine GmbH hatte, im EG ohne meine Zustimmung einzog- war mir klar auch die Teilung wirtd strittig und habe in mehreren Emails und auch einem anwaltlichen Schriftsatz angekündigt (wohlweislich zur Sicherheit nachprüfbar) dass die Teilung scheitern wird durch mich, von dem abgesehen dass er mich sowieso wieder bescheißen wolte und nicht die 50 % zahlen wollte
Die Versteigerung wurde durchgeführt 2017, er konnte um 60.000,-- (davon gehören 50 % mir) nicht aufbringen. Man bleibt aber Eigentümer, das Amtsgericht half ihm sogar mit einer Zwangssicheurngshypothek von 60.000 die Immbilie zu erstehen. Doch bieten und nicht zahlen zu können ist § 263 Betrug und Vorteilnahme zum wirtschaftlichen Schaden von mir in dem Fall. Die Zwangssicherungshypothek wird über den Kopf vom 2. früheren Miteigentümer gemacht, ich wurde nicht gefragt. Es ist meine dingliche Sicherheit, die unabhängig (weiß ich erst seit 2 Tagen) vom Versteigerungserlös ist und ich schnellstmöglichst mittlerweile vom Erben (Vater verstorben, wir waren nicht verheiratet) einzuholen ist. Die Löschung ist mit einer Unterschrift zu tätigen aber ich werde die letze Kanonenkugel nicht verschießen.. So wie der Erbe mich auf Willenserklärung verklagen kann nur Teilung in einem Zivilprozess, kann er auch die Löschung einklagen. aaaber die Justizmühlen mahlen langsam. Ein neuer Käufer will eine unbelastete Immobilie. Aktuell klärt er ob Mietkauf möglich wäre von Interessenten...er lässt sich nur bedingt in die Karten schauen. Der Notar kann aber erst einen Kaufvertrag machen wenn die dingliche Sicherung die Zwangssicherunghypothek von mir gelöscht wurde mittels Unterschrift. Der Erbe will und kann zahlen (noch hat er nichts vom Erbe und mußte schon ordentlich in die Vorkasse gehen) - sonst könnte ich die Zwangsvollstreckung betreiben.
Was aber der Oberhammer ist. Bieten ohne nachweislich das Geld zu haben dazu, ist eine Straftat, das ist Betrug § 263, Vorteilnahme und wirtschaftliche Schädigung des 2. Miteigentümers. Das Amtsgericht stört sich nicht daran, wurde nicht geschädigt, teilte der Rechtspfleger mit. Es wäre auch nicht ihre Aufgabe eine Strafanzeige zu machen. Die machte ich jetzt, bei der Kripo, denn schon ins Grundbuch kam er mit Gewalt - die Strafanzeige wurde eingestellt, Aussage gegen Aussage- der Notar bestätigt, dass vorerst ein Vertrag auf mich alleine ausgestellt wurde. Dann Mietrückstände von der firma im OG 20.000,-- Keine Nutzungsgebühr im EG bezahlt, ohne Zustmmung eingezogen, viele Hausfriedensbruchanzeigen an mich, die Polizei hat mich mit Grundbuch in der Hand vom Grundstück gejagt, wenn er anrief und Hausfriedensbruchanzeige machte. Eine Geschichte wie im Krimi. Die Justiz wurde enorm instrumentualisiert. Es war schon einmal eine Ermittlung der Kripo die ich anleierte, doch er kam schadenlos weg ohne Strafverfolgung
Da ist der Betrug, den der Rechtspfleger bestätigt hat , jedoch vom AG völlig ignoriert wird, auch mich haben sie nicht informiert. Es wäre nicht ihre Aufgabe hier Strafanzeige zu machen. Der Täter ist verstorben seit März, kann nicht belangt werden. Der Erbe erbt ein Haus für ca. 400.000,-- plus 50 % vom Versteigerungserlös ergibt ein sattes Erbe von über 500.0000 !!!!!!!!!!!!!!! Ich bekomme 50 % vom Versteigerungserlös wenn wir zu einer Einigung kommen. Ich steige mit Minus aus, da um alle Rechte kämpfte und 6 Jahre Rechststreit war um die in bester Lage liegende Immobilie.
Kann eine Versteigerung annulliert werden, wenn sie wegen Betrug stattfand. Heute habe ich die Strafanzeige an die Kripo gemacht, aber man darf von unserer Justiz nicht zu viel erwarten. Wie könnte das weiter gehen ? Der Täter wird nicht belangt, der Erbe hat aber eine Immobilie aus Betrugsversteigerung, die in die Erbmasse fiel zu meinem Schaden, sonst würde mir die hohe Wertsteigerung die Hälfte einbringen wäre nicht versteigert worden. 50 % für den Erben, 50 % an mich. Zudem möchte ich die Immobilie die meine Altersvorsorge in STadtnähe weden sollte und völlig in die Hände des psychopathischen Narzisstien geriet und mir jegliche Rechte nahm. Was meint ihr ??