Grundstück vor Zwangsversteigerung erwerben

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Moderator: Alfred_Hilbert

NewbieNewbie
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Grundstück vor Zwangsversteigerung erwerben

Beitragvon NewbieNewbie » 31.07.2019, 16:20

Hallo zusammen,
ich würde gerne ein Grundstück, das zwangsversteigert werden soll vor dem Termin der Versteigerung erwerben.
Es handelt sich dabei um eine Schuldversteigerung. Die Zwangsversteigerung wurde im Grundbuch vermerkt.
Was ist zu beachten, wenn ich mich mit dem Eigentümer einig werde?
Muss der Gläubiger dem Verkauf zustimmen?
Wie bekommt der Gläubiger sein Geld? Direkt von mir dem Käufer?
Wie wird der Eintrag der Zwangsversteigerung aus dem Grundbuch entfernt?
Ich denke, dass ich den Schuldner von einem Verkauf vor dem Zwangsversteigerungstermin nur überzeugen kann, wenn ich ihm alles Organisatorische abnehme. D.h. ich spreche mit dem Gläubiger. Der Gläubiger bekommt von mir seine ausstehenden Forderungen. Etc. Ich organisiere den Notartermin.
Ist dies so überhaupt möglich? Wie kann ich mich absichern?

Viele Fragen. Ich hoffe auf Eure Antworten.
Vielen Dank schon einmal und viele Grüße.

Addi
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Re: Grundstück vor Zwangsversteigerung erwerben

Beitragvon Addi » 01.08.2019, 08:19

Zunächst sollten Sie sich die allgemeinen Informationen zur Zwangsversteigerung bei dem zuständigen Amtsgericht besorgen, da sind im Grunde alle allgemeinen Hinweise niedergeschrieben.
Auch das offizielle Portal : www.zvg-portal.de gibt ihnen viele praktische Hinweise.

Was ist zu beachten, wenn ich mich mit dem Eigentümer einig werde?
....Es handelt sich um eine gerichtliche Zwangsversteigerung mit der Folge, dass Einigungen mit dem Schuldner/Eigentümer ausgeschlossen sind. Dieser ist durch die Beschlagnahme NICHT mehr verfügungsbefugt

Sollten noch weitere individuelle Fragen bestehen bitte melden..

NewbieNewbie
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Re: Grundstück vor Zwangsversteigerung erwerben

Beitragvon NewbieNewbie » 01.08.2019, 09:27

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Gibt es denn dann überhaupt eine Möglichkeit vor dem Zwangsversteigerungstermin einen Kauf zu tätigen?
Vermutlich müsste ich dann direkt auf den Gläubiger zugehen und mich mit ihm einigen?
Ist das korrekt?
Vielen Dank schon einmal im Voraus und noch einen schönen Tag.
Viele Grüße

Addi
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Re: Grundstück vor Zwangsversteigerung erwerben

Beitragvon Addi » 01.08.2019, 14:56

....
Das ist in unter bestimmten Bedingungen möglich und wird auch praktiziert.

Grundvoraussetzung ist zumeist, dass es nur "ein" betreibender Gläubiger ist, der die Zustimmung hierzu geben muss und natürlich, dass der Schuldner/Eigentümer "mitspielt" und bereit ist einen notariellen Kaufvertrag zu schließen. Sind mehrere Grundpfandrechtsgläubiger beteiligt, die alle zustimmen müssen, da diese ja die jeweilige Löschungsbewilligung erteilen müssen, im Gegenzug zur Ablösung deren Rechte, wird es schwieriger.
Dies ist vorab zu klären, um es erfolgreich in die Wege zu leiten.


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