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Aller Komplizierte Kombination - EFH mit Eigentümer, Bewohner ohne Mietvertrag, Bewohner mit Mietvertrag unbekannt verz.

Verfasst: 11.07.2019, 21:58
von Tariq
Hallo,

ich habe mir vor kurzem ein Haus ersteigert, laut dem Gutachten sind dort drei Wohnen, die wie folgt bewohnt wurden:
Wohnung 1: Eigentümerin
Wohnung 2: Bewohner (ohne Mietvertrag)
Wohnung 3: Mieter (mit Mietvertrag)

Ich habe das Haus bisher nicht von innen gesehen, gemäss Einschätzung des Gutachters sollte es als Einfamilienhaus verwendet werden anstatt 3 Wohneinheiten.

Nach dem Zuschlag habe ich der Eigentümerin und der Tochter(Bewohner ohne Mietvertrag bisher) um Nutzungsentgelt gebeten und einen Termin für Hausübergabe in 2 Wochen gesetzt. Die übergabe soll in den nächsten Tagen geschehen, bin mir nicht ganz sicher ob dies ohne Probleme laufen würde. Bei der Eigentümerin(+dem Bewohner ohne Mietvertrag) kann ich evntl. einen Mietvertrag anbieten bzw. wenn sie dies nicht möchten und das Haus nicht verlassen, habe ich die Möglichkeit über die vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses eine Zwangsräumung in die Wege leiten.
Mein eigentliches Problem bisher ist der Mieter, wo ein Mietvertrag existiert. Ich habe bereits per Einschreiben und normal Brief an ihn geschickt mit der Info dass ich der neue Eigentümer bin(und die Miete an mich zu überweisen wäre) aber leider kommt die Post zurück mit Nicht Zustellbar. Weiss jemand wie in diesem Fall evntl. vorgegangen werden kann? Muss ich 2 Monatsmieten Rückstand abwarten und dann eine Kündigung ganz normal schicken (welche dann unzustellbar zurückkommen wird) um dann die Wohnung anderweitig vermieten zu können?

Vielen Dank,

Tariq

Re: Aller Komplizierte Kombination - EFH mit Eigentümer, Bewohner ohne Mietvertrag, Bewohner mit Mietvertrag unbekannt v

Verfasst: 12.07.2019, 09:08
von Addi
.....
Im Grunde ist es doch einfach.
Sie betreten IHRE ersteigerte Immobilie, suchen die "Mieterin" auf, tragen ihr Anliegen vor und teilen ihr die neue Bankanschrift mit, unter Hinweis auf eine drohende Kündigung im Falle der Nichtbeachtung.
Bei der ehemaligen Eigentümerin und Vermieterin ist nach dem abgeschlossenen Mietvertrag mit der Mieterin nachzufragen, mit der Bitte ihnen diesen auszuhändigen, ebenso wie eventuell noch falsch überwiesenen Mietzins.
Ein Zeuge sollte sie begleiten. Eventuell schriftlich übergebene Papiere am besten mit Unterschrift protokollieren/in Empfang nehmen....