Teilungsversteigerung - Zählen bestehen bleibende Rechte zu 7/10-Regel?
Verfasst: 26.06.2019, 16:18
Hallo,
Wir haben Interesse an einem Objekt, das demnächst im Rahmen einer Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft versteigert wird, mit folgenden (gerundeten) Eckdaten:
Verkehrswert laut Gutachten: 200.000€
Grundschuld: 125.000€ (lt. Auskunft des Gerichts, angeblich getilgt aber nicht ausgetragen)
Nach unserem Verständnis würde sich das geringste Gebot demnach wie folgt zusammensetzen:
125.000 Grundschuld (bestehen bleibende Rechte) + geschätzt 50.000 Mindestbargebot (Gebühren, laufende Zinsen)
Daraus schließen wir, dass das Haus generell noch ersteigerbar sein wird, solange man bereit ist Nahe am Verkehrswert zu zahlen. Also z.B. mit einem Bargebot von 65.000, welches dann zusammen mit der zu übernehmenden Grundschuld ein Gebot über der 7/10 Grenze ergibt (Insgesamt 190.000).
Wenn ich nicht etwas ganz falsch verstanden habe, werden ähnliche Fälle hier und auf anderen Quellen im Internet generell so dargestellt.
Die Frau vom zuständigem Amtsgericht, mit der ich 2 mal telefoniert habe, hat uns da allerdings anderes erzählt: Laut ihr wird die Grundschuld vom Gericht überhaupt nicht berücksichtigt und fließt nicht in das geringste Gebot ein. Die eventuelle Zahlung der Grundschuld sei nach der Auktion außergerichtlich zu klären meint sie.
Das würde das Ersteigern quasi unmöglich machen, denn man müsste mehr als 7/10 bar bieten und darauf dann noch die Grundschuld rechnen. Somit wird der Verkehrswert des Objekts überschritten.
Jetzt wollte ich als Laie ungern direkt einer Gerichtsmitarbeiterin widersprechen und wäre deshalb hier für jede Aufklärung oder Erläuterung dankbar! Die Frau ist wohl Telefonauskunft in der Abt. ZV und nicht die bearbeitende Rechtspflegerin. Diese wird das Geringste Gebot aber erst kurz vor dem Termin errechnen.
Zusammengefasst die Frage: Fließen bei der TV die bestehen bleibenden Rechte / Grundschulden immer in das mindeste Gebot ein und werden dann auch für das Erreichen der 7/10-Grenze berücksichtigt? Oder ist das nicht der Fall bzw. gibt es da Spielraum für die Gerichte, wie das gehandhabt wird?
Danke!
Wir haben Interesse an einem Objekt, das demnächst im Rahmen einer Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft versteigert wird, mit folgenden (gerundeten) Eckdaten:
Verkehrswert laut Gutachten: 200.000€
Grundschuld: 125.000€ (lt. Auskunft des Gerichts, angeblich getilgt aber nicht ausgetragen)
Nach unserem Verständnis würde sich das geringste Gebot demnach wie folgt zusammensetzen:
125.000 Grundschuld (bestehen bleibende Rechte) + geschätzt 50.000 Mindestbargebot (Gebühren, laufende Zinsen)
Daraus schließen wir, dass das Haus generell noch ersteigerbar sein wird, solange man bereit ist Nahe am Verkehrswert zu zahlen. Also z.B. mit einem Bargebot von 65.000, welches dann zusammen mit der zu übernehmenden Grundschuld ein Gebot über der 7/10 Grenze ergibt (Insgesamt 190.000).
Wenn ich nicht etwas ganz falsch verstanden habe, werden ähnliche Fälle hier und auf anderen Quellen im Internet generell so dargestellt.
Die Frau vom zuständigem Amtsgericht, mit der ich 2 mal telefoniert habe, hat uns da allerdings anderes erzählt: Laut ihr wird die Grundschuld vom Gericht überhaupt nicht berücksichtigt und fließt nicht in das geringste Gebot ein. Die eventuelle Zahlung der Grundschuld sei nach der Auktion außergerichtlich zu klären meint sie.
Das würde das Ersteigern quasi unmöglich machen, denn man müsste mehr als 7/10 bar bieten und darauf dann noch die Grundschuld rechnen. Somit wird der Verkehrswert des Objekts überschritten.
Jetzt wollte ich als Laie ungern direkt einer Gerichtsmitarbeiterin widersprechen und wäre deshalb hier für jede Aufklärung oder Erläuterung dankbar! Die Frau ist wohl Telefonauskunft in der Abt. ZV und nicht die bearbeitende Rechtspflegerin. Diese wird das Geringste Gebot aber erst kurz vor dem Termin errechnen.
Zusammengefasst die Frage: Fließen bei der TV die bestehen bleibenden Rechte / Grundschulden immer in das mindeste Gebot ein und werden dann auch für das Erreichen der 7/10-Grenze berücksichtigt? Oder ist das nicht der Fall bzw. gibt es da Spielraum für die Gerichte, wie das gehandhabt wird?
Danke!