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Beteiligte Wiederverteigerung

Verfasst: 06.05.2008, 21:45
von Martin
Folgendes Problem:
Forderungsübertragung im Altverfahren und Anordung der Wiederversteigerung.
Bei Eintragung des ZV-Vermerks in der Wiederversteigerung ist der
Ersteher des Altverfahrens noch nicht im Grundbuch eingetragen.
Wie ist der Beteiligtenbegriff nach § 9 Ziff. 1 ZVG auszulegen?
Die Gläubiger der Sicherungshypotheken nach § 128 ZVG sind - obwohl noch nicht eingetagen - " Eintragungsbeteiligte "( § 9 Ziff. 1 ).
Mit Rang nach den Sicherungshypotheken und zeitlich später wird eine Finanzierungsgrundschuld eingetragen. Die Eintragung der Grundschuld wird zeitgleich mit der GB-Nachricht über die Eintragung de Verst. Ergebnisses des Altverfahrens dem Vollstr.Ger. mitgeteilt.
Ist der Gläubiger der Finanzierungsgrundschuld "Eintragungbeteiliter" oder "Anmeldebeteiligter" ( § 9 Ziff. 2 )?
Gruß Martin

Re: Beteiligte Wiederverteigerung

Verfasst: 13.05.2008, 12:59
von Rudolf_Roenisch
Hallo Martin,

meines Erachtens kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem Dir - ich gehe davon aus Du bist der Versteigerungsrechtspfleger - die Mitteilung gemacht wurde, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung im Grundbuch.

Grundbuchersichtlich im Sinne des § 9 ZVG wäre die Finanzierungsgrundschuld - und damit die finanzierende Bank "Eintragungsbeteiligter" - auch, wenn diese am selben Tag wie die der Versteigerungsvermerk eingetragen wurde. Wurde diese erst einen Tag später eingetragen wäre die finanzierende Bank hingegen nur "Anmeldebeteiligte".

Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden und entsprechend (vollständig) beantwortet.