ETW Mietvertrag nach Zuschlag
Verfasst: 03.06.2019, 17:23
Hallo,
erstmal vielen Dank für die ausführlichen Fragen/Antworten in diesem Forum.
Ich habe eine Frage bezüglich des Mietverhältnis wo mir der Zuschlag einer ETW erteilt wird.
- Wie komme ich an den Mietvertrag vom vorbesitzer?
- hat der Mietvertrag vom Vorbesitzer+derzeitige Mieter noch gültigkeit? Falls nein, kann ich einfach einen neuen Mietvertrag(mit üblicher Marktmiete) erstellen und dem Mieter zukommen lassen? Muss der Mieter den neuen Vertrag akzeptieren oder wie läuft dies ab?
Herzlichen Dank,
Tariq
erstmal vielen Dank für die ausführlichen Fragen/Antworten in diesem Forum.
Ich habe eine Frage bezüglich des Mietverhältnis wo mir der Zuschlag einer ETW erteilt wird.
- Wie komme ich an den Mietvertrag vom vorbesitzer?
- hat der Mietvertrag vom Vorbesitzer+derzeitige Mieter noch gültigkeit? Falls nein, kann ich einfach einen neuen Mietvertrag(mit üblicher Marktmiete) erstellen und dem Mieter zukommen lassen? Muss der Mieter den neuen Vertrag akzeptieren oder wie läuft dies ab?
Herzlichen Dank,
Tariq