Kostenerstattung
Verfasst: 14.05.2019, 15:45
Wann werden die vom Antragssteller vorgelegten Kosten erstattet?
Das Haus wurde versteigert, Sicherheitsleistung hinterlegt.
Wann werden die Kosten erstattet, nach dem Verteilungstermin oder früher?
Des Weiteren folgende Frage:
Das Haus wurde von einem Miteigentümer alleine ersteigert. Ich habe meine Zweifel, dass dieser gewillt bzw. in der Lage ist, den Ersteigerungserlös zu zahlen. Was ist wenn der Miteigentümer, der nun das Haus ersteigert hat, das Geld nicht zahlt?
Wird das Haus dann erneut versteigert von Amts wegen oder muss ich das dann beantragen?
Werden die Kosten von der Sicherheitsleistung abgezogen und mir erstattet?
Vielen Dank im voraus.
Das Haus wurde versteigert, Sicherheitsleistung hinterlegt.
Wann werden die Kosten erstattet, nach dem Verteilungstermin oder früher?
Des Weiteren folgende Frage:
Das Haus wurde von einem Miteigentümer alleine ersteigert. Ich habe meine Zweifel, dass dieser gewillt bzw. in der Lage ist, den Ersteigerungserlös zu zahlen. Was ist wenn der Miteigentümer, der nun das Haus ersteigert hat, das Geld nicht zahlt?
Wird das Haus dann erneut versteigert von Amts wegen oder muss ich das dann beantragen?
Werden die Kosten von der Sicherheitsleistung abgezogen und mir erstattet?
Vielen Dank im voraus.