Drittwiderspruchsklage
Verfasst: 23.04.2019, 06:06
Moin,
Vielleicht kann jemand eine Einschätzung zu folgender Problematik abgeben.
Danke.
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft.Zum Nachlass gehören ein grosses,zusammenhängendes Grundstück, unterteilt in 4 Flurstücke mit 4 Einträgen im Grundbuch.Die Erbengemeinschaft besteht in Gesamthandschaft,also keine Bruchteile im Gb.eingetragen.Auf einem der Flurstücke steht ein Haus,welches von einem der Miterben bewohnt wird.
Besagter Miterbe sollte lt.testamentarischer Teilungsanordnung das Grundstück samt aufstehendem Haus auch erben und wurde seinerzeit auch vom Erblasser als Testamentvollstrecker bestimmt.
Der Todesfall des Erblassers ist 1991 eingetreten.
Der bestimmte Testamentvollstrecker hat sein Amt niemals angetreten und sich niemals ein Testamentvollstreckerzeugnis ausstellen lassen,geschweige denn, sich um die Erbauseinandersetzung gekümmert.Testamentvollstreckung ist im GB nicht eingetragen.Er hat einfach weiter im Haus gewohnt und alleinig die Grundstücke genutzt.
Die Testamentvollstreckung ist mit der Volljährigkeit aller Erben lt.testamentareischer Anordnung erloschen.
Das Erbe also immer noch ungeteilt
Ich betreibe nun seit1,5 Jahren alleinig die Teilungsversteigerung.
Als Antragsgegner hat besagter Miterbe 2x die Versteigerung einstweilig einstellen lassen .
Eine einvernehmliche Einigung über die Teilung des Erbes konnte nicht erzielt werden.
Jetzt hat der Antragsgegner den Anwalt gewechselt,dieser hat beim LG Wuppertal eine Drittwiderspruchsklage gegen die Versteigerung der ihm zugedachten Grundstücksteile eingereicht.
Ach so,falls wichtig:Besagter Miterbe ist zu 1/3 am Nachlass bedacht 1/3 in mehrfacher Erbengemeinschaft 1/3in mehrfacher Erbengemeinschaft.
Wer kann eine Einschätzung über den Fortgang dieser Auseinandersetzung geben?
L.G.
Andreas
Vielleicht kann jemand eine Einschätzung zu folgender Problematik abgeben.
Danke.
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft.Zum Nachlass gehören ein grosses,zusammenhängendes Grundstück, unterteilt in 4 Flurstücke mit 4 Einträgen im Grundbuch.Die Erbengemeinschaft besteht in Gesamthandschaft,also keine Bruchteile im Gb.eingetragen.Auf einem der Flurstücke steht ein Haus,welches von einem der Miterben bewohnt wird.
Besagter Miterbe sollte lt.testamentarischer Teilungsanordnung das Grundstück samt aufstehendem Haus auch erben und wurde seinerzeit auch vom Erblasser als Testamentvollstrecker bestimmt.
Der Todesfall des Erblassers ist 1991 eingetreten.
Der bestimmte Testamentvollstrecker hat sein Amt niemals angetreten und sich niemals ein Testamentvollstreckerzeugnis ausstellen lassen,geschweige denn, sich um die Erbauseinandersetzung gekümmert.Testamentvollstreckung ist im GB nicht eingetragen.Er hat einfach weiter im Haus gewohnt und alleinig die Grundstücke genutzt.
Die Testamentvollstreckung ist mit der Volljährigkeit aller Erben lt.testamentareischer Anordnung erloschen.
Das Erbe also immer noch ungeteilt
Ich betreibe nun seit1,5 Jahren alleinig die Teilungsversteigerung.
Als Antragsgegner hat besagter Miterbe 2x die Versteigerung einstweilig einstellen lassen .
Eine einvernehmliche Einigung über die Teilung des Erbes konnte nicht erzielt werden.
Jetzt hat der Antragsgegner den Anwalt gewechselt,dieser hat beim LG Wuppertal eine Drittwiderspruchsklage gegen die Versteigerung der ihm zugedachten Grundstücksteile eingereicht.
Ach so,falls wichtig:Besagter Miterbe ist zu 1/3 am Nachlass bedacht 1/3 in mehrfacher Erbengemeinschaft 1/3in mehrfacher Erbengemeinschaft.
Wer kann eine Einschätzung über den Fortgang dieser Auseinandersetzung geben?
L.G.
Andreas