Re: Zugang zu Objekt nach ZV. Unbewohnte Wohnung
Verfasst: 19.03.2022, 09:58
Also zu Ihren Fragen…
Mit Zuschlag sind Sie sofort neuer Eigentümer der ersteigerten Immobilie..
Ist die Anschrift des Schuldners bekannt (direkt beim Vollstreckungsgericht in Erfahrung bringen) sollten Sie diesen schriftlich gegen Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe mit Zeugen auffordern die Immobilie binnen 2 Wochen zu räumen mit dem Hinweis, dass nach furchtlosem Ablauf der Frist die Wohnung geräumt und entsorgt wird.
Die Immobilien nehmen Sie direkt in Besitz tauschen das Schloss aus und dokumentieren dies alles mit Zeugen und Foto- Videoaufnahmen….
Wertvolle Gegenstände „könnten“ Sie einlagern müssen dies aber nicht.
Also: Eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher der unbewohnten Immobilie bedarf es nicht…..
Mit Zuschlag sind Sie sofort neuer Eigentümer der ersteigerten Immobilie..
Ist die Anschrift des Schuldners bekannt (direkt beim Vollstreckungsgericht in Erfahrung bringen) sollten Sie diesen schriftlich gegen Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe mit Zeugen auffordern die Immobilie binnen 2 Wochen zu räumen mit dem Hinweis, dass nach furchtlosem Ablauf der Frist die Wohnung geräumt und entsorgt wird.
Die Immobilien nehmen Sie direkt in Besitz tauschen das Schloss aus und dokumentieren dies alles mit Zeugen und Foto- Videoaufnahmen….
Wertvolle Gegenstände „könnten“ Sie einlagern müssen dies aber nicht.
Also: Eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher der unbewohnten Immobilie bedarf es nicht…..