Grundschuld
Verfasst: 01.04.2019, 09:22
guten Morgen an das Forum,
meine Frage lautet: muss der Ersteher die Grundschulden im
Grundbuch übernehmen?
Ich schildere hier den Fall;
es handelt sich um eine Teilungsversteigerung zum Zeck der Aufhebung der Gemeinschaft
das Grundbuch ist mit 225 000 € auf dem hälftigen Eigentümer(Vater) belastet. Die andere hälfte ist un-
belastet und ist eine Erbengemeinschaft mit den 5 Kindern.
mit vielen grüssen
meine Frage lautet: muss der Ersteher die Grundschulden im
Grundbuch übernehmen?
Ich schildere hier den Fall;
es handelt sich um eine Teilungsversteigerung zum Zeck der Aufhebung der Gemeinschaft
das Grundbuch ist mit 225 000 € auf dem hälftigen Eigentümer(Vater) belastet. Die andere hälfte ist un-
belastet und ist eine Erbengemeinschaft mit den 5 Kindern.
mit vielen grüssen