Gericht und Zwangsverwalter verschweigen Mietvertrag
Verfasst: 22.03.2019, 19:47
Hallo,
ich habe vor einigen Tagen ein stark sanierungsbedürftiges Haus ersteigert (was mir auch bewusst war, ich will ja sanieren). Der Eigentümer ist bereits 2017 verstorben, es gibt keine Erben. Laut Auskunft des direkten Nachbarn und auch des von der Bank beauftragten Maklers ist das Haus unbewohnt, allerdings möbliert (und zugemüllt). Es ist ein Institutsverwalter eingesetzt.
Beim Versteigerungstermin war der Makler sowie ein Anwalt für die Bank anwesend. Bevor die Bietstunde begann, sagte der Rechtspfleger noch ausdrücklich: "Ein Mietvertrag ist dem Gericht nicht bekannt".
Nachdem ich den Zuschlag erhalten hatte, wurde ich noch vor Ort im Gerichtssaal vom Makler informiert, dass ein "obskurer" Mietvertrag aufgetaucht sei. Er wisse aber nichts Genaues, würde sich schlau machen und mich dann informieren.
Daraufhin rief ich gleich am nächsten Tag bei der Gläubigerbank an und habe nun, nach mehrmaligen Anrufen, ein Schreiben des Institutsverwalters erhalten. Im Anhang ein Schreiben einer Anwältin aus dem Januar, in dem sich diese auf einen Vor-Ort-Termin zwischen Mieterin und Verwalter bezog. Die Anwältin fordert den Verwalter hierin auf, umfangreiche Mängel zu beseitigen, u.a. ein Wasserrohrbruch, Feuchtigkeitsschäden usw. Der "obskure" Mietvertrag ist aus dem Jahr 2005, mit einem Stempel der Arge aus 2008, scheint also wirklich schon so lange zu existieren.
Meine Frage nun: Dem Verwalter muss der Mietvertrag vermutlich schon mindestens im Dezember 2018 bekannt gewesen sein. Wäre es nicht seine Pflicht gewesen, das Gericht zu informieren, so dass dies im Versteigerungstermin hätte bekannt gegeben werden können. Mir ist klar, dass man "die Katze im Sack" kauft, und wenn der Mietvertrag erst jetzt bekannt geworden wäre, dann wäre das halt so. Aber so wussten alle (Makler, Verwalter, vielleicht ja sogar das Gericht) Bescheid.
Im Anwaltsschreiben steht keine Adresse der Mieterin (die aus gesundheitlichen Gründen nicht im Haus wohnen kann, da erst saniert werden muss, haha). Kann ich kündigen? Wenn ja, an wen und vor allem wohin richte ich diese Kündigung? Ich muss ja Fristen einhalten.
ich habe vor einigen Tagen ein stark sanierungsbedürftiges Haus ersteigert (was mir auch bewusst war, ich will ja sanieren). Der Eigentümer ist bereits 2017 verstorben, es gibt keine Erben. Laut Auskunft des direkten Nachbarn und auch des von der Bank beauftragten Maklers ist das Haus unbewohnt, allerdings möbliert (und zugemüllt). Es ist ein Institutsverwalter eingesetzt.
Beim Versteigerungstermin war der Makler sowie ein Anwalt für die Bank anwesend. Bevor die Bietstunde begann, sagte der Rechtspfleger noch ausdrücklich: "Ein Mietvertrag ist dem Gericht nicht bekannt".
Nachdem ich den Zuschlag erhalten hatte, wurde ich noch vor Ort im Gerichtssaal vom Makler informiert, dass ein "obskurer" Mietvertrag aufgetaucht sei. Er wisse aber nichts Genaues, würde sich schlau machen und mich dann informieren.
Daraufhin rief ich gleich am nächsten Tag bei der Gläubigerbank an und habe nun, nach mehrmaligen Anrufen, ein Schreiben des Institutsverwalters erhalten. Im Anhang ein Schreiben einer Anwältin aus dem Januar, in dem sich diese auf einen Vor-Ort-Termin zwischen Mieterin und Verwalter bezog. Die Anwältin fordert den Verwalter hierin auf, umfangreiche Mängel zu beseitigen, u.a. ein Wasserrohrbruch, Feuchtigkeitsschäden usw. Der "obskure" Mietvertrag ist aus dem Jahr 2005, mit einem Stempel der Arge aus 2008, scheint also wirklich schon so lange zu existieren.
Meine Frage nun: Dem Verwalter muss der Mietvertrag vermutlich schon mindestens im Dezember 2018 bekannt gewesen sein. Wäre es nicht seine Pflicht gewesen, das Gericht zu informieren, so dass dies im Versteigerungstermin hätte bekannt gegeben werden können. Mir ist klar, dass man "die Katze im Sack" kauft, und wenn der Mietvertrag erst jetzt bekannt geworden wäre, dann wäre das halt so. Aber so wussten alle (Makler, Verwalter, vielleicht ja sogar das Gericht) Bescheid.
Im Anwaltsschreiben steht keine Adresse der Mieterin (die aus gesundheitlichen Gründen nicht im Haus wohnen kann, da erst saniert werden muss, haha). Kann ich kündigen? Wenn ja, an wen und vor allem wohin richte ich diese Kündigung? Ich muss ja Fristen einhalten.