Muss der Ersteher(Miteigentümer) die Grundschuld ablösen?
Verfasst: 13.03.2019, 14:46
Hallo zusammen,
Super, dass es das Forum gibt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Zum Verständnis ich bin der Partner.
Ein nicht verheiratet Paar hat eine Immobike gekauft und diese über einen gemeinsamen Kredit finanziert. Grundschulden wurden eingetragen. Nun wurde die TV betrieben. Der ehemalige Miteigentümer hat den Zuschlag erhalten. Der Rechtspfleger hat in der TV von der Bank folgendes vorgelesen: „Das bestehende Darlehen ist fristlos gekündigt. Eine Übertragung des Darlehens oder der Grundschuld ist nicht möglich.“ Die Bank hat in der TV die Grundschulden und einen Betrag X angemeldet.
Der Ersteher hat das Bargebot gezahlt, jedoch will oder kann er die Grundschuld nicht ablösen.
Die Bank lässt jetzt den alten Kreditvertrag einfach weiter laufen und will den anderen Partner nicht aus der Schuldhaft entlassen. Ebenso gibt sie seinen an die Bank abgetretenen Bausparvertrag nicht an den Partner frei.
Wie kommt der Partner an seinen Bausparvertrag und aus der Schuldhaft? Muss die Grundschuld abgelöst werden? Muss die Bank die dinglichen Zinsen, welche im Grundbuch eingetragen sind vom Ersteher verlangen, denn nur so hat der Ersteher Druck die Grundschuld abzulösen?
Was passiert mit dem Bausparvertrag nach Ablauf der Zinsbindung und welche Ansprüche hat der Partner gegenüber dem Ersteher ( Herausgabe des Bausparvertrages samt Guthaben, nur das komplett eingezahltes Guthaben, nur die Hälfte des jetzigen Guthabens)?
Was passiert mit Betrag x? Das sind ja die berechneten Vorfälligkeitszinsen. Aber der Vertrag wird ja nicht gekündigt. Fließt der Betrag x dann wieder an das Amtsgericht oder was macht die Bank mit diesen Geld? Die Hälfte steht dem Partner ja zu.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
Tennis
Super, dass es das Forum gibt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Zum Verständnis ich bin der Partner.
Ein nicht verheiratet Paar hat eine Immobike gekauft und diese über einen gemeinsamen Kredit finanziert. Grundschulden wurden eingetragen. Nun wurde die TV betrieben. Der ehemalige Miteigentümer hat den Zuschlag erhalten. Der Rechtspfleger hat in der TV von der Bank folgendes vorgelesen: „Das bestehende Darlehen ist fristlos gekündigt. Eine Übertragung des Darlehens oder der Grundschuld ist nicht möglich.“ Die Bank hat in der TV die Grundschulden und einen Betrag X angemeldet.
Der Ersteher hat das Bargebot gezahlt, jedoch will oder kann er die Grundschuld nicht ablösen.
Die Bank lässt jetzt den alten Kreditvertrag einfach weiter laufen und will den anderen Partner nicht aus der Schuldhaft entlassen. Ebenso gibt sie seinen an die Bank abgetretenen Bausparvertrag nicht an den Partner frei.
Wie kommt der Partner an seinen Bausparvertrag und aus der Schuldhaft? Muss die Grundschuld abgelöst werden? Muss die Bank die dinglichen Zinsen, welche im Grundbuch eingetragen sind vom Ersteher verlangen, denn nur so hat der Ersteher Druck die Grundschuld abzulösen?
Was passiert mit dem Bausparvertrag nach Ablauf der Zinsbindung und welche Ansprüche hat der Partner gegenüber dem Ersteher ( Herausgabe des Bausparvertrages samt Guthaben, nur das komplett eingezahltes Guthaben, nur die Hälfte des jetzigen Guthabens)?
Was passiert mit Betrag x? Das sind ja die berechneten Vorfälligkeitszinsen. Aber der Vertrag wird ja nicht gekündigt. Fließt der Betrag x dann wieder an das Amtsgericht oder was macht die Bank mit diesen Geld? Die Hälfte steht dem Partner ja zu.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
Tennis