Muss der Ersteher(Miteigentümer) die Grundschuld ablösen?

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Moderator: Alfred_Hilbert

Tennis
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Muss der Ersteher(Miteigentümer) die Grundschuld ablösen?

Beitragvon Tennis » 13.03.2019, 14:46

Hallo zusammen,
Super, dass es das Forum gibt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Zum Verständnis ich bin der Partner.

Ein nicht verheiratet Paar hat eine Immobike gekauft und diese über einen gemeinsamen Kredit finanziert. Grundschulden wurden eingetragen. Nun wurde die TV betrieben. Der ehemalige Miteigentümer hat den Zuschlag erhalten. Der Rechtspfleger hat in der TV von der Bank folgendes vorgelesen: „Das bestehende Darlehen ist fristlos gekündigt. Eine Übertragung des Darlehens oder der Grundschuld ist nicht möglich.“ Die Bank hat in der TV die Grundschulden und einen Betrag X angemeldet.
Der Ersteher hat das Bargebot gezahlt, jedoch will oder kann er die Grundschuld nicht ablösen.
Die Bank lässt jetzt den alten Kreditvertrag einfach weiter laufen und will den anderen Partner nicht aus der Schuldhaft entlassen. Ebenso gibt sie seinen an die Bank abgetretenen Bausparvertrag nicht an den Partner frei.
Wie kommt der Partner an seinen Bausparvertrag und aus der Schuldhaft? Muss die Grundschuld abgelöst werden? Muss die Bank die dinglichen Zinsen, welche im Grundbuch eingetragen sind vom Ersteher verlangen, denn nur so hat der Ersteher Druck die Grundschuld abzulösen?
Was passiert mit dem Bausparvertrag nach Ablauf der Zinsbindung und welche Ansprüche hat der Partner gegenüber dem Ersteher ( Herausgabe des Bausparvertrages samt Guthaben, nur das komplett eingezahltes Guthaben, nur die Hälfte des jetzigen Guthabens)?
Was passiert mit Betrag x? Das sind ja die berechneten Vorfälligkeitszinsen. Aber der Vertrag wird ja nicht gekündigt. Fließt der Betrag x dann wieder an das Amtsgericht oder was macht die Bank mit diesen Geld? Die Hälfte steht dem Partner ja zu.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße
Tennis

Addi
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Re: Muss der Ersteher(Miteigentümer) die Grundschuld ablösen?

Beitragvon Addi » 13.03.2019, 17:10

Kein einfaches Unterfangen und auch außerhalb der ZV/TV liegend...
Durch die Kündigung, Fälligstellung und Anmeldung der bestehenden Grundschuld durch die Gläubigerin, ist der Ersteher im Grunde verpflichtet, die Grundschuld unmittelbar abzulösen. Hierbei sind die Sicherungsabreden laut Darlehensvertrag mit der Bank zu Grunde zu legen, den Sie ja gleichsam mit Ihrem Ex- Partner und Ersteher unterschrieben haben.
Eine Grundschuld ist anders wie eine Hypothek „ nicht akzessorisch“ das bedeutet, diese ist dinglich losgelöst von der zu Grunde liegenden Forderung. Die Bank kann also den vollen dinglich eingetragenen Betrag von dem Ersteher fordern, neben der persönlichen Inanspruchnahme beider Darlehensnehmer, also auch Ihnen...
Aber die Bank ist auch verpflichtet betragsgenau abzurechnen und bisherige Zahhlungen auf die Forderung zu verrechnen. (siehe jährlichen Kontoauszug).
Hinsichtlich der von Ihnen gezahlten Forderungsbeträge können Sie diese von dem Ersteher zurückfordern. Hilfreich wäre eine Konten-Zahlungsaufstellung der Bank aus der hervorgeht von wem die Zahlungen erfolgt sind. Also von einem gemeinsamen Konto oder von jedem der Darlehensnehmer separat.
Eine Sicherheit muss dann nicht zurückgegeben werden, wenn diese noch als Pfand benötigt wird.
Denkbar ist auch, dass die Gläubigerbank Sie als persönliche Mitdarlehensnehmerin aus der Haftung entlässt, was diese aber vermutlich nur dann veranlasst, wenn das Darlehen durch Ihren Ex-Partner abgelöst wird.
Die Gläubigerbank kann auch neu die Zwangsversteigerung in die Immobilie beantragen, wenn das Darlehen nicht mehr mit Zahlungen bedient wird.
Vermutlich spekuliert ihr Ex-Partner darauf, dass alles so weiterläuft wie bisher, nur das ER jetzt Alleineigentümer ist und Sie Ihren hälftigen Ausgleichsanspruch nicht geltend machen können....
Da es hier sicherlich um 5-oder 6 stellige Beträge geht, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.....

Tennis
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Re: Muss der Ersteher(Miteigentümer) die Grundschuld ablösen?

Beitragvon Tennis » 23.11.2022, 22:59

Hallo,
Könnt ihr mir einen guten Anwalt nennen, der meine Forderungen durchsetzen kann?

Vielen Dank.

Addi
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Re: Muss der Ersteher(Miteigentümer) die Grundschuld ablösen?

Beitragvon Addi » 24.11.2022, 06:50

Nein, natürlich nicht, da dies nicht die Aufgabe des Forums ist…
Aber Fachanwälte für Immobilienrecht gibt es sicherlich in eine der großen Kanzleien…


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