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Auskehrung nach erfolgreicher TV
Verfasst: 07.03.2019, 06:45
von 2andreas
Angenommen,die TV war erfolgreich ,das Grundstück wurde verkauft, und der Kaufpreis wurde bezahlt.
Jetzt gibt es unter den 7 Erben Streit um die Teilung des Geldes.
6 Miterben sind sich über die Verteilungsquote einig,ein einzelner Miterbe möchte eine andere Verteilungsquote durchsetzen.
Muß der besagte Miterbe ,welcher sich benachteiligt fühlt,nun Klage einreichen um sein Recht zu erstreiten?
Führt er einen Prozess gegen jeden einzelnen der 6 Miterben,oder ist es ein einziger Prozess gegen alle 6 zusammen?
Wie wird der Streitwert des Prozesses berechnet?
L.G.
Andreas
Re: Auskehrung nach erfolgreicher TV
Verfasst: 07.03.2019, 13:41
von Addi
Wenn vor der Teilungsversteigerung keine Einigung über die Immobilie erzielt wurde, dann hat die TV lediglich die Aufgabe, den Grundbesitz in "teilbaren Erlös" als Surrogat umzuwandeln.
Geld kann verteilt werden, wenn sich die ehemaligen Eigentümer, die Erbengemeinschaft hierüber einigen.
Kommt wie vorliegend keine Einigung zustande, wird der gesamte Erlös insoweit für sämtlich in Frage kommenden Erben (Alt-Eigentümer) hinterlegt gem. § 117 Abs.2 Satz 3 ZVG.
Die Aufgabe des Vollstreckungsgerichts ist hiermit erfüllt und gleichsam erledigt.
Eine Auszahlung des hinterlegten Erlösüberschusses erfolgt nur noch durch die Hinterlegungsstelle am Vollstreckungsgericht, wenn eine ü b e r e i n s t i m m e n d e Auszahlungsanordung getroffen und vorgelegt wird, oder halt durch ein entsprechendes Urteil des Zivilgerichts.
Wenn eine Klage auf Auszahlung anhängig gemacht wird, kann ein "Mehrausgleich" gegenüber den anderen Miterben gefordert werden. Entscheiden wird dann das Prozessgericht.
Streitwert dürfte wie selbst erklärend der Betrag sein, um den es sich in dem Zivilprozess handelt, mE der an die Erbengemeinschaft zu verteilende Erlösüberschuss.
Re: Auskehrung nach erfolgreicher TV
Verfasst: 18.03.2019, 09:58
von Wladimir
Wir sind zu 1/3 Eigentümer. Die beiden anderen wollen das Haus behalten, aber eben umsonst, sie vereinnahmen die Miete, einer wohnt dort, es interessiert sie nicht, dass ich Miteigentümer bin.
Das Haus soll jetzt demnächst versteigert werden.
Nun meine Frage:
Wenn die beiden der Auszahlung nicht zustimmen, wird das Geld hinterlegt.
Ich muss also wieder einen Prozess anstreben, um eine Auszahlung zu erzwingen. Wer trägt die Kosten dieses Verfahrens, wenn keinerlei Gründe vorliegen, also keine Grundschulden etc.?
Wenn einer der beiden oder beide das Haus ersteigern muss dann der gesamte Betrag der Versteigerung hinterlegt werden oder nur mein 1/3 Anteil?
Vielen Dank im voraus.
Re: Auskehrung nach erfolgreicher TV
Verfasst: 18.03.2019, 11:14
von Addi
Wenn die beiden der Auszahlung nicht zustimmen, wird das Geld hinterlegt.
Ich muss also wieder einen Prozess anstreben, um eine Auszahlung zu erzwingen. Wer trägt die Kosten dieses Verfahrens, wenn keinerlei Gründe vorliegen, also keine Grundschulden etc.?
Sollte ein Rechtsstreit unumgänglich werden, dann wird wie in jedem anderen Zivilprozess, die Kostenentscheidung der Sachentscheidung folgen. Wie dies aussehen kann entscheidet dann ganz allein das entsprechende Gericht.
Wenn einer der beiden oder beide das Haus ersteigern muss dann der gesamte Betrag der Versteigerung hinterlegt werden oder nur mein 1/3 Anteil?
Grundsätzlich ist das gesamte "bare Meistgebot" im Verteilungstermin zur Verteilung bereitzuhalten, somit vollständig einzuzahlen. Gerade dann, wenn "Uneinigkeit" hinsichtlich der Auszahlung besteht, ist das komplette bare Meistgebot einzuzahlen.
Nur dann, wenn eine Auszahlungseinigung sämtlicher "Alt-Eigentümer" besteht und gegenüber dem Vollstreckungsgericht abgegeben wird, kann der Ersteher, wenn er selbst Miteigentümer war, hinsichtlich des ihm zustehenden Erlösanteils eine sogenannte "Befriedigungserklärung" abgeben, um dann von der vorherigen Einzahlung des "ihm" zustehenden Erlösanteils befreit zu werden.....
Re: Auskehrung nach erfolgreicher TV
Verfasst: 18.03.2019, 11:35
von Wladimir
Vielen Dank für die Auskunft.
Ich hoffe ja immer noch, dass die beiden zur Vernunft kommen und wir uns einigen können. Die Hoffnung stirbt zuletzt.