Wertgrenzen, Zuschlag
Verfasst: 11.02.2019, 12:50
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Wertgrenzen und Mindestgeboten.
Denken wir uns ein Objekt mit 100 TSD Euro Verkehrswert im Ersttermin.
Unter 50 TSD muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden, das ist mir klar.
Unter 70 TSD kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen, auch klar.
Nun ist der Gläubiger "Herr des Verfahrens", sagte er mir. Wenn ich es richtig verstehe, kann der die Versteigerung betreibende Gläubiger einen Zuschlag auch bei Geboten von mehr als 70 TSD verhindern?
Welche Bedeutung haben die 7/10, wenn der Gläubiger sowieso das letzte Wort hat? Ich glaube, ich habe da einen Punkt übersehen.
Vielen Dank vorab, beste Grüße
ich habe eine Frage zu Wertgrenzen und Mindestgeboten.
Denken wir uns ein Objekt mit 100 TSD Euro Verkehrswert im Ersttermin.
Unter 50 TSD muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden, das ist mir klar.
Unter 70 TSD kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen, auch klar.
Nun ist der Gläubiger "Herr des Verfahrens", sagte er mir. Wenn ich es richtig verstehe, kann der die Versteigerung betreibende Gläubiger einen Zuschlag auch bei Geboten von mehr als 70 TSD verhindern?
Welche Bedeutung haben die 7/10, wenn der Gläubiger sowieso das letzte Wort hat? Ich glaube, ich habe da einen Punkt übersehen.
Vielen Dank vorab, beste Grüße