Grundschuld und Mindestgebot

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Moderator: Alfred_Hilbert

algore
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Grundschuld und Mindestgebot

Beitragvon algore » 17.01.2019, 13:24

Hallo
in einem Grundbuch stehen in Abteilung III 5 Einträge. 3 haben Löschungsbewilligungen. 2 sind es nicht. Aufgrund der Zinsen und der Beträge errechnet sich eine möglicherweise noch zu valutierende Schuld in einer Höhe, die den Wert des Hauses möglicherweise übersteigt. Ob noch Kredite in der Höhe laufen, ist ja nicht ersichtlich. Was muss der Rechtspfleger hier tun ? Wenn die Grundschulden nicht mehr valutieren also bezahlt sind, müssen die Erben alle mit der Löschung der Grundschuld einverstanden sein ? Falls Sie es nicht sind, muss der Rechtspfleger ja eigentlich schon aus dem Grund die Versteigerung absagen, dass die Grundschuld höher als der Wert des Hauses sein kann....

Addi
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Re: Grundschuld und Mindestgebot

Beitragvon Addi » 17.01.2019, 15:17

Zunächst....
Eine etwas genauere Sachverhaltsschilderung ist schon sinnvoll, um eine einigermaßen gezielte Antwort geben zu können.
Ich gehe mal davon aus, das einer der Erben aus einer Erbengemeinschaft die "Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" beantragt hat, weil die Erbengemeinschaft sich nicht über die Verwendung der Immobilie einigen konnte.
Antragsteller ist einer oder mehrere Erben. Diese haben sich grundsätzlich vor einer Antragstellung selbst Gedanken zu machen, was mit noch eingetragenen Grundpfandrechten geschieht, ob erloschen oder noch valutieren oder ob diese vielleicht außerhalb des Grundbuches an Dritte abgetreten sind?
Das Vollstreckungsgericht ist hier nur "Erfüllungsgehilfe" dergestalt, dass eine nicht teilbare Immobilie durch Versteigerung in teilbaren Gelderlös umgewandelt wird.
Soweit dingliche Grundpfandrechte sämtliche Anteile des/der antragstellenden Erben belasten, bleiben diese grundsätzlich bestehen und kommen mit ins Geringste Gebot. Hierbei ist es zunächst unerheblich ob Löschungsbewilligungen vorliegen oder nicht. Ratsam wäre es vor dem Versteigerungstermin eine Löschung dieser nicht mehr valutierenden Rechte im Grundbuch zu veranlassen.
Erfolgt dies nicht kann es durchaus vorkommen, dass das rechnerische Geringste Gebot weit über dem festgesetzten Verkehrswert hinausgeht und die Immobilie gerade für außenstehende Dritte unversteigerbar wird.
Das Gericht folgt dem Antrag des/r Antragsteller. Diese müssen sich dessen bewusst sein, wenn sie einen solchen Versteigerungsantrag stellen. Das Gericht wird immer den Termin durchführen, wenn das Verfahren terminreif ist, unabhängig von einem Ergebnis.

algore
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Re: Grundschuld und Zinsen

Beitragvon algore » 18.01.2019, 22:58

Hallo
danke erstmal für die Antwort. Die Zinsen für nicht gelöschte Einträge fangen ja mit dem Vertsteigerungstermin an zu laufen. Auch wenn die Grundschuld nicht mehr valutiert. Gilt das auch für die Postionen, bei denen eine Löschungsvormerkung eingetragen ist ? Das ist ja wohl nicht identisch mit einer Löschung sondern eben nur eine Vormerkung.
Danke nochmal

Addi
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Re: Grundschuld und Mindestgebot

Beitragvon Addi » 19.01.2019, 17:07

.....
Also, wenn es sich um eine Teilungsversteigerung handelt und eine eingetragene Grundschuld valutiert nicht mehr, wird die Gläubigerbank auf laufendeZinsen verzichten, so dass dann keine Zinsbeträge ins Geringste Gebot fallen. Da grundsätzlich eingetragene Grundpfandrechte, soweit diese den Anteil des/der Antragsteller belasten, b e s t e h e n bleiben und rechnerisch mit übernommen werden, ist der gesetzliche Löschungsanspruch im Grunde unerheblich, da ja insoweit keine Zuteilung auf Kapital erfolgt sondern lediglich auf laufende Zinsen, soweit die Gläubiger hierauf nicht eindeutig verzichten.
Der Ersteher der Immobilie hat diese Rechte zu übernehmen und den Gläubiger finanziell auszugleichen.Es ist nicht so, dass nicht mehr valutierende Rechte einem Ersteher einen geldwerten Vorteil bringen,wenn der Gläubiger eine Zuteilung nicht mehr wünscht. Dann wandelt sich das „Eigentümerrecht“ in ein Fremdrecht um und die ehemaligen Eigentümer (Erbengemeinschaft) haben dann einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Ersteher auf Ausgleich der eingetragenen Grundschuld...
Am besten direkt mit dem sachbearbeitenden Rechtspfleger am Vollstreckungsgericht besprechen.
Übrigens laufende, dingliche Zinsen beginnen mit der letzten Fälligkeit vor der ersten Beschlagnahme....
Dingliche Zinsen sind zumeist jährlich nachträglich am 31.12. oder am 1. Tag des neuen Jahres für das vergangene Jahr fällig.
Beispiel: die erste Beschlagnahme war am 19.01.2019. Dann war die letzte Fälligkeit am 31.12.18 für das gesamte Jahr 2018. Ist der Versteigerungstermin am 30.11.2019, sind die laufenden Zinsen rechnerisch ab dem 01.01.2018 bis zum 14.12.2019 zu berechnen...


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