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Zwangsversteigerung Erbengemeinschaft / Hinterlegung des Erlöses / Zinsen?

Verfasst: 09.01.2019, 10:33
von Garfield3
Liebes Forum,

im Zuge der Auflösung einer Erbengemeinschaft kam es zur Zwangsversteigerung verschiedener Grundstücke. Der Versteigerungserlös ist zur Zeit hinterlegt, da die Erben sich über die Verteilung nicht einig wurden (Es wurden anderweitige bisher nicht beglichene Forderungen unter den Erben angeführt). Nun ist die Frage, ob diejenigen, die der Verteilung des Erlöses nicht zugestimmt haben, jenen, die der Verteilung des Versteigerungserlöses entsprechend der in den Grundbüchern eingetragenen Bruchteile zugestimmt haben, für die Zeit der Hinterlegung einen irgendwie gearteten finanziellen Ausgleich (z.B. in Form von Zinsen) gewähren müssen.

Über eine Beantwortung der Frage würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und viele Grüße
Garfield

Re: Zwangsversteigerung Erbengemeinschaft / Hinterlegung des Erlöses / Zinsen?

Verfasst: 09.01.2019, 15:30
von Addi
Nein, einen solchen Ausgleich sieht das ZVG nicht vor.
Vor der Versteigerung wurde keine Einigung über die Immobilie erzielt, so dass die TV lediglich die Aufgabe hatte, den Grundbesitz in "teilbaren Erlös" als Surrogat umzuwandeln.
Geld kann verteilt werden, wenn sich die ehemaligen Eigentümer, die Erbengemeinschaft hierüber einigen.
Kommt wie vorliegend keine Einigung zustande, wird der gesamte Erlös insoweit für sämtlich in Frage kommenden Erben (Alt Eigentümer) hinterlegt gem. § 117 Abs.2 Satz 3 ZVG.
Die Aufgabe des Vollstreckungsgerichts ist hiermit erfüllt und gleichsam erledigt.
Eine Auszahlung des hinterlegten Erlösüberschusses erfolgt nur noch durch die Hinterlegungsstelle am Vollstreckungsgericht, wenn eine ü b e r e i n s t i m m e n d e Auszahlungsanordung getroffen und vorgelegt wird, oder halt durch ein entsprechendes Urteil des Zivilgerichts.
Wenn eine Klage auf Auszahlung anhängig gemacht wird, kann ein "Mehrausgleich" gegenüber den anderen Miterben gefordert werden. Entscheiden wird dann das Prozess Gericht.
Eine anwaltliche Beratung ist jetzt angebracht, wenn keine weitere Einigung erfolgen kann.

Re: Zwangsversteigerung Erbengemeinschaft / Hinterlegung des Erlöses / Zinsen?

Verfasst: 10.01.2019, 18:11
von Garfield3
Ok,vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage, Addi!