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Haus ersteigert - PCP und Lindan belastet

Verfasst: 03.12.2018, 11:12
von julia_alv
Guten Tag, ich habe eine Frage: wir haben einen Holzhaus ersteigert, haben mit der Zeit aber festgestellt, dass es sehr unangenehm riecht. Unsere Sachen riechen auch muffig, sehr unangenehm, da hilft auch kein häufiges waschen mehr. Da auch gesundheitliche Probleme aufgetreten sind, haben wir einen Test auf Giftstoffe gemacht. Das Ergebnis war schlimm.. das Haus ist mit PCP und Lindan belastet. Mit 2 Kindern im Haushalt finden wir es sehr kritisch. Die Frage: können wir irgendwelche Ansprüche in diesem Fall stellen? Die Vorbesitzer wussten nämlich von dem Problem, ich weiß nicht , ob sie es dem Gericht nicht mitgeteilt haben... uns haben die auch nichts gesagt, obwohl wir auch miteinander im Kontakt waren. Vielen Dank im Voraus für die Auskunft. MfG

Re: Haus ersteigert - PCP und Lindan belastet

Verfasst: 04.12.2018, 08:16
von Addi
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Vermutlich nicht, weil die Vorschrift des § 56 ZVG gilt.
Da heißt es:
"– Gefahrübergang. Nutzungen/Lasten des Grundstücks. Gewährleistung
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht in Ansehung des Grundstücks mit dem Zuschlag, in Ansehung
der übrigen Gegenstände mit dem Schlusse der Versteigerung auf den Ersteher über.
2. Von dem Zuschlag an gebühren dem Ersteher die Nutzungen und trägt er die Lasten.
3. Ein Anspruch auf Gewährleistung findet nicht statt."

Wenn es erkennbarer Mangel ist, müsste man ins Verkehrswertgutachten schauen (wird häufig nach Zuschlagserteilung im Original an den Ersteher vom Gericht ausgehändigt), ob dies nicht vom Gutachter erkannt und mit bewertet worden ist, indem ein rechnerischer Abschlag vom ermittelten Wert vorgenommen worden ist.
Der alte Schuldner/Eigentümer ist nicht verpflichtet auf Mängel hinzuweisen, dass ist Aufgabe der Feststellung im Verkehrswertgutachten.
Ansonsten gilt § 56 ZVG, für die Versteigerung von Immobilien. Wandlung oder Minderung sind hier grundsätzlich ausgeschlossen.
Darauf müssen aber in jedem Fall die Bietinteressenten, mündlich im Termin vom Gericht aus hingewiesen worden sein. (siehe Protokoll)
Es lohnt sich daher direkt im Gericht eine Abschrift des Termins Protokolls zu verlangen und von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.....