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Zwangsversteigerung zur Gütertrennung

Verfasst: 12.10.2018, 21:37
von Jachte
Hallo, wie oben beschrieben interssiere ich mich für eine Zwangsversteigerung. Jetzt gibts folgendes Problem:
Termin ist der 04.12.18 habe kontakt zu der besitzerin aufgenommen (Nachbarin von meinem Onkel) und die hat gesagt das das Haus definitiv nicht Zwangsversteigert wird....
Wie ist das jetzt der Termin vor Gericht
Steht ja, kann soetwas einfach wieder abgesagt werden?

Re: Zwangsversteigerung zur Gütertrennung

Verfasst: 13.10.2018, 21:59
von Addi
....
Ja, natürlich ein Versteigerungstermin kann am gleichen Tage, 5 Minuten vorher oder sogar nach Aufruf des Termins im Versteigerungssaal noch aufgehoben werden.
Warum sollte das nicht möglich sein?
Das Vollstreckungsgericht wird nur auf Antrag eines Gläubigers oder eines Antragstellers (in den Teilungsversteigerungen) tätig, ist im Grunde nur der verlängerte Arm oder der Erfüllungsgehilfe des Gläubigers oder des Antragstellers. Wenn diese nunmehr den Antrag auf Versteigerung zurücknehmen oder die Verfahrenseinstellung bewilligen, dann wird das Verfahren aufgehoben oder der Termin und das Verfahren einstweilen eingestellt...
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht....