Grundschuld bei Teilungsversteigerung
Verfasst: 14.08.2018, 10:45
Hallo zusammen,
ich setze mich längere Zeit mit dem Thema ZV auseinander, habe auch das Forum komplett durchforstet aber es sind noch ein Paar Punkte unklar geblieben.
Ich habe nun ein passendes Objekt gefunden. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung. Leider gibt es keine Infos wer die Versteigerung beantragt hat.
Das Grundstück hat einen Verkehrswert von 180.000,00 €. Zu den Inhalten der Abt. 3 im Grundbuch konnte mir die Rechtspflegerin keine Aussage erteilen, sie meinte aber, dass ich davon ausgehen kann, dass Grundschulden eingetragen sind. Diese werden erst im Termin bekannt gegeben.
Ich skizziere hier mal meine Vorstellung und bitte darum mich zu berichtigen...
Gehen wir von dem "einfachen" Fall einer eingetragenen Grundschuld von 100k € bie der Commerzbank aus.
Von den 100k sind bereits 50k getilgt (informativ, ich habe ja gelernt, dass dies für den Ersteher unerheblich ist).
Ich bin bereit für das Objekt 200k € zu zahlen. Dann darf ich folglich im Termin ein Bargebot i.H.v. 100k € abgeben, da ich die Grundschuld voll übernehme (vorausgesetzt diese bleibt nach Zuschlag bestehen).
Nun erhalte ich den Zuschlag für 90k €. Bedeutet ich zahle 90k € an das Gericht.
Meine eigene Bank (die mir ein Darlehen gewährt von 90k €) möchte natürlich als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen werden. Dafür ist eine Löschung der bereits eingetragenen Grundschuld (100k €) notwendig.
Zahle ich die 100k € der alten Grundschuld "einfach" an die Commerzbank und die Sache ist für mich erledigt, ich bekomme eine Löschungsbescheinigung der Commerzbank und meine Bank kann eingetragen werden?
Oder muss ich mich mit dem Alteigentümer ausseinandersetzen und ihm 50k € zahlen und 50k € der Bank?
Liege ich richtig, dass die 100k € der Höchstbetrag ist, den ich bezahlen muss (soweit im Grundbuch nichts weiter eingetragen ist) oder kann die Bank weitere Zahlungen verlangen?
Falls ich etwas unklar dargestellt habe bitte fragen...
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
ich setze mich längere Zeit mit dem Thema ZV auseinander, habe auch das Forum komplett durchforstet aber es sind noch ein Paar Punkte unklar geblieben.
Ich habe nun ein passendes Objekt gefunden. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung. Leider gibt es keine Infos wer die Versteigerung beantragt hat.
Das Grundstück hat einen Verkehrswert von 180.000,00 €. Zu den Inhalten der Abt. 3 im Grundbuch konnte mir die Rechtspflegerin keine Aussage erteilen, sie meinte aber, dass ich davon ausgehen kann, dass Grundschulden eingetragen sind. Diese werden erst im Termin bekannt gegeben.
Ich skizziere hier mal meine Vorstellung und bitte darum mich zu berichtigen...
Gehen wir von dem "einfachen" Fall einer eingetragenen Grundschuld von 100k € bie der Commerzbank aus.
Von den 100k sind bereits 50k getilgt (informativ, ich habe ja gelernt, dass dies für den Ersteher unerheblich ist).
Ich bin bereit für das Objekt 200k € zu zahlen. Dann darf ich folglich im Termin ein Bargebot i.H.v. 100k € abgeben, da ich die Grundschuld voll übernehme (vorausgesetzt diese bleibt nach Zuschlag bestehen).
Nun erhalte ich den Zuschlag für 90k €. Bedeutet ich zahle 90k € an das Gericht.
Meine eigene Bank (die mir ein Darlehen gewährt von 90k €) möchte natürlich als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen werden. Dafür ist eine Löschung der bereits eingetragenen Grundschuld (100k €) notwendig.
Zahle ich die 100k € der alten Grundschuld "einfach" an die Commerzbank und die Sache ist für mich erledigt, ich bekomme eine Löschungsbescheinigung der Commerzbank und meine Bank kann eingetragen werden?
Oder muss ich mich mit dem Alteigentümer ausseinandersetzen und ihm 50k € zahlen und 50k € der Bank?
Liege ich richtig, dass die 100k € der Höchstbetrag ist, den ich bezahlen muss (soweit im Grundbuch nichts weiter eingetragen ist) oder kann die Bank weitere Zahlungen verlangen?
Falls ich etwas unklar dargestellt habe bitte fragen...
Vielen Dank im Voraus für Antworten.