Wegerecht für mich selbst bezahlen?
Verfasst: 14.06.2018, 18:21
Hallo Experten...
ich habe ein Auge auf ein Haus hier im Ort geworfen, das Objekt ist teil eines Doppelhauses mit überbauter Hofeinfahrt. Der rechte Teil des Gebäudes und ein kleiner Bereich des Hofes steht zur Zwangsversteigerung an.
Mit dem Besitzer des linken Teils und dem Rest des Grundstücks bin ich mir schon einig, aber noch nichts schriftlich gemacht.
Im Grundbuch steht für den Zwangsversteigerungs-Teil ein Wegerecht (die gemeinsame Hofeinfahrt), welche mit 1200€ beziffert wurde.
Wenn ich jetzt Eigentümer der linken Haushälfte bin, muss ich diese 1200€ dann unbedingt zahlen? Im Prinzip kaufe ich mir damit ja das Recht meine eigene Hofeinfahrt zu nutzen...
oder kann ich darauf Verzichten?
Zum besseren Verständniss: L und R haben jeweils im Grundbuch das Wegerecht für den anderen Eingetragen, R wird Zwangsversteigert, und das Recht von L zur Benutzung der Hofeinfahrt hat für den Gutachter einen Wert von 1200€... da ich aber bis dahin L bin brauche ich das Recht eigentlich nicht...
Außerdem sind zwei Zimmer vom R (über der Durchfahrt) zur Hälfte auf dem Grundstück von L, darf ich das in der Zwangsversteigerung laut anmerken um das Objekt für eventuelle Schnäppchenjäger unattraktiver zu machen?
ich habe ein Auge auf ein Haus hier im Ort geworfen, das Objekt ist teil eines Doppelhauses mit überbauter Hofeinfahrt. Der rechte Teil des Gebäudes und ein kleiner Bereich des Hofes steht zur Zwangsversteigerung an.
Mit dem Besitzer des linken Teils und dem Rest des Grundstücks bin ich mir schon einig, aber noch nichts schriftlich gemacht.
Im Grundbuch steht für den Zwangsversteigerungs-Teil ein Wegerecht (die gemeinsame Hofeinfahrt), welche mit 1200€ beziffert wurde.
Wenn ich jetzt Eigentümer der linken Haushälfte bin, muss ich diese 1200€ dann unbedingt zahlen? Im Prinzip kaufe ich mir damit ja das Recht meine eigene Hofeinfahrt zu nutzen...
oder kann ich darauf Verzichten?
Zum besseren Verständniss: L und R haben jeweils im Grundbuch das Wegerecht für den anderen Eingetragen, R wird Zwangsversteigert, und das Recht von L zur Benutzung der Hofeinfahrt hat für den Gutachter einen Wert von 1200€... da ich aber bis dahin L bin brauche ich das Recht eigentlich nicht...
Außerdem sind zwei Zimmer vom R (über der Durchfahrt) zur Hälfte auf dem Grundstück von L, darf ich das in der Zwangsversteigerung laut anmerken um das Objekt für eventuelle Schnäppchenjäger unattraktiver zu machen?