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Wegerecht für mich selbst bezahlen?

Verfasst: 14.06.2018, 18:21
von CheGeWara
Hallo Experten...

ich habe ein Auge auf ein Haus hier im Ort geworfen, das Objekt ist teil eines Doppelhauses mit überbauter Hofeinfahrt. Der rechte Teil des Gebäudes und ein kleiner Bereich des Hofes steht zur Zwangsversteigerung an.

Mit dem Besitzer des linken Teils und dem Rest des Grundstücks bin ich mir schon einig, aber noch nichts schriftlich gemacht.

Im Grundbuch steht für den Zwangsversteigerungs-Teil ein Wegerecht (die gemeinsame Hofeinfahrt), welche mit 1200€ beziffert wurde.

Wenn ich jetzt Eigentümer der linken Haushälfte bin, muss ich diese 1200€ dann unbedingt zahlen? Im Prinzip kaufe ich mir damit ja das Recht meine eigene Hofeinfahrt zu nutzen...
oder kann ich darauf Verzichten?

Zum besseren Verständniss: L und R haben jeweils im Grundbuch das Wegerecht für den anderen Eingetragen, R wird Zwangsversteigert, und das Recht von L zur Benutzung der Hofeinfahrt hat für den Gutachter einen Wert von 1200€... da ich aber bis dahin L bin brauche ich das Recht eigentlich nicht...

Außerdem sind zwei Zimmer vom R (über der Durchfahrt) zur Hälfte auf dem Grundstück von L, darf ich das in der Zwangsversteigerung laut anmerken um das Objekt für eventuelle Schnäppchenjäger unattraktiver zu machen?

Re: Wegerecht für mich selbst bezahlen?

Verfasst: 15.06.2018, 08:14
von Addi
Zunächst.....
Die "vorgenommene" Bewertung des Wegerechts durch den Gutachter ist nicht dessen Aufgabe. Grundsätzlich ist ein möglicher Wert für ein Wegerecht überhaupt nicht in ein Verkehrswertfestsetzungsbeschluss aufzunehmen, da dieser Wert nur als eventuelle rechnerische Größe für einen Zuzahlungsbetrag nach § 51 Abs.2 ZVG zu bestimmen ist.
Wechselseitig im Grundbuch eingetragene dingliche Wegerechte sichern bei ihnen die notwendige "Hofdurchfahrt" für den jeweiligen Eigentümer der anderen Haushälfte. Da das Eigentum jederzeit wechseln kann und auch gar nicht feststeht, ob sie L erwerben oder auch R ersteigern bleibt dieses Recht grundsätzlich in den Grundbüchern und der Versteigerung bestehen.
Sollten sie hinterher Eigentümer beider Grundstücke sein, können sie ja die Rechte wechselseitig aufgeben und die Löschung im Grundbuch in notariell beglaubigter form beantragen.

Für den Zuzahlungsbetrag nach § 51 Abs.II ZVG ist immer der Wert maßgebend inwieweit die Eintragung den jeweils Verpflichtenden belastet. dieser Wert wird dann im Versteigerungstermin festgesetzt. Ob dies 1.200,-EUR sein werden oder ein geringerer Betrag, werden sie erst dann im Termin erfahren

Re: Wegerecht für mich selbst bezahlen?

Verfasst: 19.06.2018, 20:57
von CheGeWara
Danke für die Ausführliche Antwort!

Da der nächste Termin ja bereits der 5. ist (bin erst beim 4. eingestiegen und habe ein Gebot "unter der 5/10-Grenze" abgegeben) weiß ich dass die 1200€ als Zuzahlungsbetrag angesetzt werden.

Die Frage ist an wen ich die Bezahle bzw. ob ich diese überhaupt bezahlen muss...

Re: Wegerecht für mich selbst bezahlen?

Verfasst: 21.06.2018, 10:50
von Addi
Wie schon erwähnt, der sogenannte Ersatzwert oder besser "Zuzahlungsbetrag" der im Versteigerungstermin nach § 51 Abs.2 ZVG festgesetzt wird kommt lediglich dann zum tragen, wenn zum Zeitpunkt des Zuschlags dieses Recht in Abteilung II des Grundbuches nicht mehr besteht und löschungsreif, bzw. gelöscht ist.
Dies ist zu 95% plus lediglich theoretischer Natur, so dass dieser vermeintliche Zuzahlungsbetrag lediglich als rechnerische Größe mit ins Geringste Gebot (bestehenbleibender Teil) aufgenommen wird.

Re: Wegerecht für mich selbst bezahlen?

Verfasst: 29.06.2018, 20:01
von CheGeWara
danke @addi:

Ich übersetze es mal ins "Nichtjuristendeutsch":

Das Wegerechet darf weder bewertet werden, noch muss ich es bezahlen, was ich bezahlen muss ist der "Wertsteigernde Effekt" den das Wegerecht auf das Grundstück hat. Da ich das Grundstück noch nicht besitze kann ich auch das Wegerecht nicht vor der Ersteigerung löschen lassen, also bleibt alles so wie es ist.

bei den geplanten Renovierungskosten fallen die 1200€ glaub ich nicht so sehr auf...

Re: Wegerecht für mich selbst bezahlen?

Verfasst: 30.06.2018, 09:33
von Addi
Ja, so sinngemäß kann man es deuten....
Also im Termin genau aufpassen und nachfragen wie es sich mit dem Wegerecht verhält.....
Und dann viel Erfolg