Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
Verfasst: 06.06.2018, 10:41
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eigentümer der Wohnung war seit mehr als 3 Jahren nicht mehr in der Wohnung und konnte auch nicht mehr in die Wohnung, da Schloss von Polizei getauscht wurde. Der Eigentümer machte keine Bemühungen wieder in die Wohnung zum kommen z.B. über Polizei, da diese den Schlüssel hat.
Wohnung wurde jetzt versteigert. Forderungen sind viel niedriger, wie Forderungen vorhanden.
In der Wohnung sind noch Einrichtungsgegenstände, die Wohnung muss entrümpelt werden.
Ich gehe davon aus, dass der frühere Eigentümer den Besitz an seinem Hausrat aufgegeben hat, da er über 3 Jahre nicht in der Wohnung war. Ich setze ihm trotzdem eine Frist von 3 Wochen zum Entfernen der Sachen.
Danach werde ich die Wohnung leer räumen lassen. Die dadurch entstehen Kosten möchte ich geltend machen gegen den früheren Eigentümer.
Der Verteilungstermin der Forderungen wird im Juli sein. Kann ich die entstehenden Entrümplungskosten jetzt noch (Zuschlag der Versteigerung bereits erfolgt, Eintragung Grundbuch steht noch aus, Verteilung der Forderungen im Juli, Forderungsbetrag viel kleiner als letztes Versteigerungsgebot) über das Amtsgericht geltend machen?
Falls nicht: Kann ich irgendwie sonst von dem übrig gebliebenen Geld meine Kosten einfordern? Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich gehe davon aus, dass der frühere Eigentümer nicht auf Schreiben von mir antworten wird, was bisher immer der Fall war, auch bei Schreiben des Amtsgerichtes. Darüber hinaus hat das Amtsgericht zwar eine Adresse ermittelt, es ist aber nicht klar, ob der frühere Eigentümer überhaupt noch dort wohnt.
Vielen Dank für die Antworten und Hilfe.
folgender Sachverhalt:
Eigentümer der Wohnung war seit mehr als 3 Jahren nicht mehr in der Wohnung und konnte auch nicht mehr in die Wohnung, da Schloss von Polizei getauscht wurde. Der Eigentümer machte keine Bemühungen wieder in die Wohnung zum kommen z.B. über Polizei, da diese den Schlüssel hat.
Wohnung wurde jetzt versteigert. Forderungen sind viel niedriger, wie Forderungen vorhanden.
In der Wohnung sind noch Einrichtungsgegenstände, die Wohnung muss entrümpelt werden.
Ich gehe davon aus, dass der frühere Eigentümer den Besitz an seinem Hausrat aufgegeben hat, da er über 3 Jahre nicht in der Wohnung war. Ich setze ihm trotzdem eine Frist von 3 Wochen zum Entfernen der Sachen.
Danach werde ich die Wohnung leer räumen lassen. Die dadurch entstehen Kosten möchte ich geltend machen gegen den früheren Eigentümer.
Der Verteilungstermin der Forderungen wird im Juli sein. Kann ich die entstehenden Entrümplungskosten jetzt noch (Zuschlag der Versteigerung bereits erfolgt, Eintragung Grundbuch steht noch aus, Verteilung der Forderungen im Juli, Forderungsbetrag viel kleiner als letztes Versteigerungsgebot) über das Amtsgericht geltend machen?
Falls nicht: Kann ich irgendwie sonst von dem übrig gebliebenen Geld meine Kosten einfordern? Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich gehe davon aus, dass der frühere Eigentümer nicht auf Schreiben von mir antworten wird, was bisher immer der Fall war, auch bei Schreiben des Amtsgerichtes. Darüber hinaus hat das Amtsgericht zwar eine Adresse ermittelt, es ist aber nicht klar, ob der frühere Eigentümer überhaupt noch dort wohnt.
Vielen Dank für die Antworten und Hilfe.