Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
Verfasst: 12.03.2022, 09:38
Hallo, ich würde dazu anraten, zumindest eine Frist von 4 Wochen einräumen. Bei der Zwangsräumung einer Mietwohnung gilt dieser Termin, bevor die Gegenstände vom Vermieter verwertet werden dürfen!
Die Chance, dass man auf Geld sitzen bleibt, ist relativ hoch, wenn Sie versuchen, Ihre Kosten mit Hilfe rechtlicher Mittel durch zu setzen. Was machen Sie, wenn der frühere Eigentümer pleite ist oder unterhalb von Pfändungsgrenzen lebt?? Das Eigentum wurde ja nicht ohne Grund versteigert. Dann haben Sie vllt. einen Titel, der nur gekostet hat aber nicht vollstreckbar ist. Eine Möglichkeit wäre noch eine Verzichtserklärung vom Alteigentümer zu erwirken ... ein Versuch wäre es wert, wenn die aktuelle Adresse bekannt ist.
Fotodokumentation machen, zur Räumung auffordern mit Fristsetzung, ggf. Nachfristsetzung (zumindest wenn werthaltige Gegenstände vorhanden sind) und dann selbst räumen (lassen) ... z.B. Ebay Kleinanzeigen Rubrik "zu Verschenken" - da hatte ich innerhalb von 4 Wochen alles raus und musste nicht selbst abbauen oder tragen.
Erlauben Sie mir noch die Anmerkung, dass man als Immobilien-Schnäppchenjäger ein gewisses Restriskiko aufgrund von "Mängeln" mit ersteigert!
Die Chance, dass man auf Geld sitzen bleibt, ist relativ hoch, wenn Sie versuchen, Ihre Kosten mit Hilfe rechtlicher Mittel durch zu setzen. Was machen Sie, wenn der frühere Eigentümer pleite ist oder unterhalb von Pfändungsgrenzen lebt?? Das Eigentum wurde ja nicht ohne Grund versteigert. Dann haben Sie vllt. einen Titel, der nur gekostet hat aber nicht vollstreckbar ist. Eine Möglichkeit wäre noch eine Verzichtserklärung vom Alteigentümer zu erwirken ... ein Versuch wäre es wert, wenn die aktuelle Adresse bekannt ist.
Fotodokumentation machen, zur Räumung auffordern mit Fristsetzung, ggf. Nachfristsetzung (zumindest wenn werthaltige Gegenstände vorhanden sind) und dann selbst räumen (lassen) ... z.B. Ebay Kleinanzeigen Rubrik "zu Verschenken" - da hatte ich innerhalb von 4 Wochen alles raus und musste nicht selbst abbauen oder tragen.
Erlauben Sie mir noch die Anmerkung, dass man als Immobilien-Schnäppchenjäger ein gewisses Restriskiko aufgrund von "Mängeln" mit ersteigert!