Zwangsversteigerung alte Eigentümer zieht nicht aus
Verfasst: 21.05.2018, 13:52
Hallo,
Wir beabsichtigen, eine Immobilie per Zwangsversteigerung zu erwerben. Der jetzige Eigentümer zeigt sich wenig kooperativ (ältere Frau ohne Kinder, mit Hunden). Der Gutachter durfte das Haus nicht betreten und wir wurden bei einer Außenbesichtigung sehr unfreundlich weggeschickt. Nun haben wir die Befürchtung, dass die Frau möglicherweise nicht ausziehen wird, wenn das Haus versteigert wird. Natürlich haben wir Verständnis für die Lage und würden eine einvernehmliche Einigung bevorzugen, ggf. die Frau mit einem Handgeld unterstützen. Allerdings wollen wir auch nicht zu blauäugig sein und uns nur auf Versprechungen verlassen. Einen Gerichtsvollzieher direkt zu Beginn zu beauftragen, wäre und sehr recht, den wir bei einer einvernehmlichen Einigung wieder kündigen würden. Es geht uns darum, möglichst wenig Zeit zu vergeuden. Wir würden folgendermaßen vorgehen, dazu hätten wir einige Fragen. Natürlich werden wir auch einen Anwalt hinzuziehen.
Thomas
Wir beabsichtigen, eine Immobilie per Zwangsversteigerung zu erwerben. Der jetzige Eigentümer zeigt sich wenig kooperativ (ältere Frau ohne Kinder, mit Hunden). Der Gutachter durfte das Haus nicht betreten und wir wurden bei einer Außenbesichtigung sehr unfreundlich weggeschickt. Nun haben wir die Befürchtung, dass die Frau möglicherweise nicht ausziehen wird, wenn das Haus versteigert wird. Natürlich haben wir Verständnis für die Lage und würden eine einvernehmliche Einigung bevorzugen, ggf. die Frau mit einem Handgeld unterstützen. Allerdings wollen wir auch nicht zu blauäugig sein und uns nur auf Versprechungen verlassen. Einen Gerichtsvollzieher direkt zu Beginn zu beauftragen, wäre und sehr recht, den wir bei einer einvernehmlichen Einigung wieder kündigen würden. Es geht uns darum, möglichst wenig Zeit zu vergeuden. Wir würden folgendermaßen vorgehen, dazu hätten wir einige Fragen. Natürlich werden wir auch einen Anwalt hinzuziehen.
- Erwerb der Immobilie per Zwangsversteigerung
- einvernehmliche Einigung mit dem alten Eigentümer (aE) aushandeln (Handgeld)
- Beim Erwerb der Immobilie habe ich einen Zuschlagsbeschluss bekommen. Mit diesem Zuschlagsbeschluss erhalte ich ein außerordentliches Kündigungsrecht und mit diesem kann ich einen Gerichtsvollzieher, den ich bezahle, beauftragen.
- Ist es möglich, „vorsichtshalber“ einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, für den Fall, das eine einvernehmliche Einigung mit dem aE nicht eingehalten wird? (Szenario: Einigung mit dem aE auf Auszug innerhalb von drei Monaten, was nicht eingehalten wird. Würde ich dann erst den Gerichtsvollzieher einschalten, vergehen weitere Monate.
- Wie lange muss ich dem aE Zeit einräumen, bis das Haus zwangsgeräumt wird?
- Kann ich einen Gerichtsvollzieher auch wieder abbestellen?
- Könnten Hunde ähnlich wie Kinder das Verfahren erschweren?
Thomas