Frage zu Abt.2 Grundbuch

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Moderator: Alfred_Hilbert

anma
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Frage zu Abt.2 Grundbuch

Beitragvon anma » 20.05.2018, 15:56

Hallo Forum ! Erstmal ein großes Dankeschön an die Hilfesteller hier im Forum. TOP :D

Hier mal mein Anliegen bei dem ich um die Hilfe der Foristen hoffe.

Ich interessiere mich für eine Wohnung die demnächst im Zuge einer Zwangsversteigerung veräußert wird. Die Wohnung wollte ich zur Eigennutzung erwerben. Ich habe mich in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema beschäftigt, jedoch kann ich mir nicht alle Fragen beantworten.

Versteigert wird eine Eigentumswohnung. Laut dem Gutachten des Sachverständigen besteht ein Verkehrswert von X Euro welcher bereits um 15% gemindert wurde, da die Wohnung nicht besichtigt werden konnte. Laut dem vorliegenden Gutachten / Expose ist auf die Wohnung eine Eintragung in Abteilung 2 des Grundbuches eingetragen.


Konkret steht in dem Gutachten: Eigentümer : xxx
lfd.Nr.2 (zu lfd.Nr.1)
xxx
xxx


Wichtig: Laut dem Gutachten wirkt sich die Eintragung nicht auf den Werkswert aus.

Aus eigenen Ermittlungen am Objekt und einer Befragung einer Hausbewohnerin, seien die ehemaligen Bewohner schon vor drei Jahren von heute auf Morgen aus der Wohnung ausgezogen und seither nicht mehr aufgetaucht. Zwischenzeitlich sei sogar die Tür durch die Polizei geöffnet worden, da ein Nachbar von einem Todesfall der Frau ausging - was nicht der Fall war. Die Wohnung steht also seit drei Jahren leer. Nach den Angaben der Nachbarin mit der ich gesprochen habe, würde auf die Wohnung keine Grundschuld bestehen - woher sie diese Informationen auch immer hat...-
Nach diesen Informationen habe ich bei der Hausverwaltung angerufen und mich ich dort erkundigt. Dort sagte man mir, dass die Bewohner unauffindbar seien. Es würden Rückstände bei den Hausgeldkosten bestehen, diese seien aber nicht durch den neuen Eigentümer zu übernehmen. Weitere Angaben wurden mir von der Hasuverwaltung nicht gegeben / konnten angeblich nicht gegeben werden. Nach meinen Informationen ist die Hausverwaltung der Betreiber der Zwangsversteigerung vertreten durch einen Rechtsanwalt.

Jetzt meine Frage(n). Wie kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn auf die Wohnung bei keiner Bank Schulden bestehen. Was könnte der Eintrag in Abteilung 2 bedeuten ? Ein Wohnrecht ? Wenn ja, würde dies bei Verkauf verfallen ? Wie kann man den Satz im Gutachten "Die Eintragung wirkt sich nicht auf den Werkswert aus" verstehen ? Es handelt sich um den ersten Versteigerungstermin. Was müsste ich bei einem Wohnrecht beachten ?


Vielen Dank im voraus

MfG

Addi
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Re: Frage zu Abt.2 Grundbuch

Beitragvon Addi » 20.05.2018, 20:39

Guten Abend Anma,

Ich denke Sie können ganz entspannt bleiben.. .
Fragen hinsichtlich eventueller Rechte in Abt. II oder III, können sie direkt bei dem Versteigerungstermin erfragen!
Vermutlich sind in Abteilung II , Dienstbarkeiten eingetragen wie zB Leitungsrechte, oder Trafostationsrechte.
Wenn dort ein Wohnungsrecht eingetragen wäre, hätte dies in dem Verkehrswertgutachten mit aufgeführt und meist auch bewertet werden müssen....
Die WEG - Gemeinschaft ist mit 5% vom VW am Erlös bevorrechtigt und betreibt das Verfahren vermutlich aus titulierten rückständigen Hausgeldansprüchen ( Vollstreckungsbescheid).
Dieser Betrag ist von Ihnen nicht doppelt oder zusätzlich zu zahlen....
Sie bieten 50% -70% im ersten Termin und werden dann den Zuschlag erhalten, wenn niemand höher bietet....
Nur dieses Meistgebot zuzüglich 4% Zinsen bis 1 Tag vor dem Verteilungstermin ( in ca. 6-8 Wochen) ist von Ihnen zu zahlen....

anma
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Re: Frage zu Abt.2 Grundbuch

Beitragvon anma » 20.05.2018, 20:50

Hallo Addi

Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.

Dann lasse ich den Termin mal auf mich zukommen. Bin sehr gespannt wie die Sache abläuft.

Ggf. werde ich berichten wie die Versteigerung gelaufen ist.

MfG


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