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Zuschlag zustimmen?

Verfasst: 02.02.2018, 14:49
von 2andreas
Guten Tag.
Ich habe eine Frage an euch.
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft.
Das Haupterbe ist ein grosses Baugrundstück mit aufstehendem MFH,welches von einem Miterben ,welcher auch zugleich Testamentvollstrecker war bewohnt wird.
Die Testamentvollstreckung ist inzwischen erloschen und vor3/4Jahr habe ich die Teilungsversteigerung beantragt.
Meine Frage ist nun folgende:Wenn nun die Bietstunde beendet ist,und das Höchstgebot war mir zu gering oder ich möchte an den Höchstbietenden aus welchem Grund auch immer,nicht verkaufen kann ich dann in letzter Minute noch den Zuschlag verweigern?Oder das Verfahren einstellen?
Und wie geht das in der Praxis?Durch Zuruf oder wie?

Liebe Grüsse
Andreas

Re: Zuschlag zustimmen?

Verfasst: 02.02.2018, 17:46
von Addi
....
Also, wenn Sie der allein betreibende Miteigentümer/ Miterbe sind und die anderen lediglich Antragsgegener, dann sind Sie der alleinige „Herr“ des Verfahrens.
Dies hat zur Folge, dass Sie immer vor Erteilung des Zuschlags die Verfahrenseinstellung bewilligen können, mit der Folge, dass z.B. der Zuschlag auf ein abgegebenes Meistgebot „versagt“ werden muß.
Aber Vorsicht. In der Regel muss der verfahrensleitende Rechtspfleger VOR Erteilung des Zuschlags die Anwesenden Beteiligten fragen „ ob Erklärungen zum Zuschlag“ abgegeben werden.
Dann müssen Sie aktiv werden und entsprechend Ihren Antrag auf Verfahrenseinstellung stellen.
Verpassen Sie den Zeitpunkt und der Zuschlag wird erteilt, dann ist es zu spät...