Abgabe von Geboten
Verfasst: 26.01.2018, 14:48
Guten Tag,
ich habe in eienm Infoblat vom Amtsgericht folgendes gefunden:
" Gebote werden immer nur auf den (später) bar an das Vollstreckungsg
ericht zu zahlenden Teil des
geringsten Gebotes abgegeben; evtl. bestehen bleibende Rechte muss der Bieter deshalb dem Gebot zur
Ermittlung des Erwerbspreises hinzurechnen.
Beispiel:
Abgegebenes Gebot (Bargebot)
50.000,-€
Bestehen bleibendes Recht
100.000,-€
tatsächlicher Erwerbspreis
150.000,-€ "
ich verstehe diesen Punkt nicht. Wenn ich eine Wohnung ersteigere, die einen Verkehrswert von 100.000 euro hat und habe mit einem Gebot von 60.000 euro einen Zuschlag bekommen - für wieviel kriege ich die Wohnung? Und was dieses Beispiel aus dem Infoblatt überhaupt bedeutet?
ich habe in eienm Infoblat vom Amtsgericht folgendes gefunden:
" Gebote werden immer nur auf den (später) bar an das Vollstreckungsg
ericht zu zahlenden Teil des
geringsten Gebotes abgegeben; evtl. bestehen bleibende Rechte muss der Bieter deshalb dem Gebot zur
Ermittlung des Erwerbspreises hinzurechnen.
Beispiel:
Abgegebenes Gebot (Bargebot)
50.000,-€
Bestehen bleibendes Recht
100.000,-€
tatsächlicher Erwerbspreis
150.000,-€ "
ich verstehe diesen Punkt nicht. Wenn ich eine Wohnung ersteigere, die einen Verkehrswert von 100.000 euro hat und habe mit einem Gebot von 60.000 euro einen Zuschlag bekommen - für wieviel kriege ich die Wohnung? Und was dieses Beispiel aus dem Infoblatt überhaupt bedeutet?