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Erste ZV - lastenfreiheit und Grundbucheinsicht

Verfasst: 10.12.2017, 15:24
von Klammer
Guten Tag allerseits,

ich habe mich heute hier im Forum angemeldet, weil ich mich für eine Wohnung interessiere, für die ein Zwangsversteigerungs-Termin angesetzt wurde. Ich bin mir mangels Erfahrungen bei Zwangsversteigerungen nicht sicher, ob ich versuchen sollte, die Wohnung zu ersteigern...

Der wichtigste Punkt ist für mich natürlich der lastenfreie Erwerb der Immobilie bzw. die zuverlässige Ermittlung der weiterhin bestehenden Lasten, um diese der Höhe nach in Relation zum im Gutachten genannten Verkehrswert zu setzen. Ich habe für mich überlegt, warum so etwas immens Wichtiges überhaupt mühsam von jedem Bieter in Eigenregie ausgerechnet werden muss? Das Gutachten hat mehr als 50 Seiten (!) und erschlägt jedes noch so kleine Detail, aber dennoch wird man über diese für das Mitbieten eigentlich absolut unerlässlichen Informationen im Unklaren gelassen - zumal diese den realen Verkehrswert meiner Ansicht nach dem Betrag nach bestimmbar beeinflussen.

Wird auf dem ZV-Termin vom Rechtspfleger in irgendeiner Weise unmissverständlich bekanntgegeben, ob die Immobilie absolut lastenfrei erworben werden kann und wird das irgendwo schriftlich vermerkt? Oder leiert der einfach nur die Ränge aus Abteilung III runter und je nach Geräuschkulisse im Saal kann dann jeder mehr oder weniger gut versuchen, sich ein eigenes Urteil über die Lastenfreiheit zu bilden? Im Fernsehen wurden kürzlich Aufnahmen aus einer überfüllten und chaotischen Zwangsversteigerung in Berlin gezeigt, die eher an den Schlussverkauf beim örtlichen Blödmarkt als an einen Gerichtstermin erinnerten. Die Bieter haben ihre Gebote in Höhe von mehreren hunderttausend Euro lautstark vom Flur aus abgegeben. :mrgreen:

Und habe ich es richtig verstanden, dass ich als Bieter vor dem ZV-Termin zwar auf dem Grundbuchamt mangels berechtigtem Interesse keine Einsicht in das Grundbuch erhalte, beim Rechtspfleger jedoch schon? Darf ich Handyfotos für eine spätere Durchsicht in Ruhe bei mir zu Hause anzufertigen?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag wünscht...
Klammer

Re: Erste ZV - lastenfreiheit und Grundbucheinsicht

Verfasst: 10.12.2017, 20:25
von Addi
...Ja,
Jede Zwangsversteigerung läuft nach festen Regeln ab, die im Grunde nicht eigenhändig abgeändert werden dürfen, weil ansonsten der Terminsverlauf mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Jedes Detail, jeder Bieter ist mit seinem Gebot und den persönlichen Daten im Protokpll festzuhalten und jedes wirksame Gebot ist laut und für alle verständlich zu verlesen.
Es mag Rechtspfleger geben, die dies gerne abkürzen oder vereinfachen wollen, was jedoch der Protokollverlauf nicht hergibt.
Von daher denke ich, dass es sich bei dem Filmbericht über eine ZV im TV nicht um eine solche gehandelt hat, die nach den Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes NUR bei einem Deutschen Amtsgericht stattfindet. Alle andere Immobilienversteigerungen bedürfen der Wirksamkeit der Gebote eines Notars, der das Gebot letztlich schriftlich in einen Vertrag einbringt....

Im Termin hat der Rechtspfleger für alle laut verständlich mitzuteilen ob und gegebenenfalls welche Rechte bestehen bleiben und übernommen werden müssen. Dieses sogenannte „ Geringste Gebot“ ist Grundlage für jedes abgegebene Gebot und von daher verbindlich mitzuteilen.

Mein Tip: schauen sie sich vorher mal den einen oder Nderen Zwangsversteigerungstermin live an. Alle Termine finden Sie im ZVG–Portal.de oder auch hier im Immobilienpool.....
Viel Erfolg....