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Mehrere Objekt - ein Termin

Verfasst: 10.02.2010, 10:26
von Regina
Hallo,

ich interessiere mich für 2 von 3 Objekten, die zum gleichen Termin zur Versteigerung angesetzt wurden, da es sich um einen Schuldner handelt. Es gibt für mich mehrere mögliche Varianten: Gebot für a oder b oder a + b, wobei ich am liebsten a + b zusammen ersteigern würde. Mit dem Gläubiger habe ich mich auf einen Betrag X verständigt, zu dem der Zuschlag für die beiden Objekte erteilt würde. Was passiert, wenn ein Dritter dann nur auf a oder nur auf b bietet. Wer bekommt den Zuschlag? Wer entscheidet hier, der Rechtspfleger oder der Gläubiger?Mit ist der mögliche Ablauf nicht klar:?

Re: Mehrere Objekt - ein Termin

Verfasst: 19.02.2010, 16:33
von Rudolf_Roenisch
Hallo Regina,

das sind aber gleich eine ganze Menge Fragen :D Dann legen wir mal los:

Wenn du auf a + b gemeinsam bieten möchtest, solltest du dich zunächst bei Gericht rückversichern, ob die Grundstücke nicht nur in einem Termin zur Versteigerung kommen, sondern darüber hinaus die Verfahren auch gem. § 18 ZVG verbunden sind. Denn nur in diesem Fall ist ein Gesamtausgebot (a + b + c) bzw. Gruppenausgebot (z.B. a + b) überhaupt möglich. Andernfalls müsstest du zwangsläufig auf die einzelnen Grundstücke bieten.

Anschließend ist es sinnvoll, sich mit dem Gläubiger insoweit abzustimmen, dass dieser im Termin gegebenenfalls das Gruppenausgeobt a + b beantragt. Werden daneben auch a und b getrennt ausgeboten (hier sind mehrere Konstellationen gleichzeitig durchaus möglich), haben die Bieter die Wahl, ob sie nun auf die Gruppe oder die Einzelobjekte bieten.

Wer am Ende den Zuschlag erhält wird durch den sog. Ergebnisvergleich ermittelt. Einfach dargestellt bedeutet das, dass der Bieter, der auf die Gruppe geboten hat, nur dann den Zuschlag bekommt, wenn sein Gebot höher ist, als die Summe der Meistgebote bei den Einzelobjekten a + b. Du musst den Terminsverlauf und die Gebote daher konzentriert beachten.

Hinzu kommt noch ein weiteres Problem: jedes Mal, wenn auf die Einzelobjekte ein Gebot abgegeben wird, das das geringste Gebot übersteigt, erhöht sich das geringste Gebot des Gruppenausgebots um den Mehrbetrag.

Hoffentlich haben dir die Ausführungen weitergeholfen und nicht noch mehr verwirrt!

Viele Grüße