Zwangsversteigerung und Wohnrecht
Verfasst: 31.10.2017, 08:59
Hallo Forum,
ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen.
Wir haben vor eine größere Summe zu verleihen. Sagen wir mal 150.000 € damit die Zahlen übersichtlich bleiben und möchte uns das grundbuchlich absichern lassen gegenüber des Eigentümers Herr Müller (Name fiktiv). Wir lassen uns hier direkt 175.000 € eintragen da eventuell noch eine Nachzahlung im Raum steht.
Im Moment ist es so, dass in Abteilung 2 ein Wohnrecht für Frau Schmitz eingetragen ist. Sie hat aber kein Nießbrauchrecht.
Wir müssten uns auf jeden Fall in Abteilung 3 den Vorrang für die Grundschuld gegenüber dem Wohnrecht eintragen lassen. Soweit ist das für uns klar. Uns ist aber nicht klar ob hier nur Herr Müller oder auch Frau Schmitz zustimmen müssen? (Frage 1)
Angenommen wir müssen die Zwangsversteigerung auslösen und wir lassen hierfür ein Verkehrswertgutachten erstellen. Frau Schmitz ist mittlerweile ins Pflegeheim gezogen und kann das Wohnrecht nicht mehr selbst ausüben.
Wenn jetzt das Gutachten einen Verkehrswert von 200.000 € ergibt, jemand bietet 190.000 € und die Restschuld von Herrn Müller gegenüber uns beträgt nur noch 145.000 €. (Eingetragene Grundschuld ist 175.000 €)
Was passiert mit der Restsumme? (Frage 2)
Müssen wir belegen das die Restschuld nur noch 145.000 € beträgt oder bekommen wir pauschal die 175.000 € auf Grund der eingetragenen Grundschuld? Was passiert mit den 15.000 € über unserer Grundschuld? Die verbleiben bei Gericht und werden dann an Herrn Müller ausbezahlt?
Sofern wir die Grundschuld (175.000 €) bekommen dann müssten wir unsere Restschuld 145.000 € abziehen und leiten die restliche Summe von 30.000 € an Herrn Müller weiter?
Oder verbleiben die 30.000 € ebenfalls bei Gericht und wird von dort an Herrn Müller ausbezahlt?
(Frage 3) Was passiert mit dem Wohnrecht?
Da es nach der Grundschuld eingetragen ist wird es gelöscht bei der Versteigerung?
Und der Betrag der über unserere Grundschuld hinausgeht wird zur Ablösung des Wohnrechts verwendet?
Das sind natürlich schon viele Fragen aber es geht noch weiter .
Wenn wir jetzt als Gläubiger auf Grund des hohen Verkehrswertes bei der Versteigerung mitbieten und wir bekommen den Zuschlag bei 7/10 - sprich 140.000 € und die Restschuld beträgt wie oben beschrieben 145.000 €. Uns selbst werden wir ja kein Geld auszahlen müssen. Dann gehen wir einfach mit 5.000 € Verlust aus der Geschichte raus und fertig? (Frage 4) (und die ganzen Gebühren bleiben wohl bei uns hängen?)
Angenommen wir bieten mit und bekommen bei 150.000 € den Zuschlag. Die 5.000 € über unserer Restschuld werden wir ja auch nicht an uns auszahlen müssen. Das treibt nur die Gebühren für uns nach oben?
Über Hilfe freuen wir uns.
Grüße
ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen.
Wir haben vor eine größere Summe zu verleihen. Sagen wir mal 150.000 € damit die Zahlen übersichtlich bleiben und möchte uns das grundbuchlich absichern lassen gegenüber des Eigentümers Herr Müller (Name fiktiv). Wir lassen uns hier direkt 175.000 € eintragen da eventuell noch eine Nachzahlung im Raum steht.
Im Moment ist es so, dass in Abteilung 2 ein Wohnrecht für Frau Schmitz eingetragen ist. Sie hat aber kein Nießbrauchrecht.
Wir müssten uns auf jeden Fall in Abteilung 3 den Vorrang für die Grundschuld gegenüber dem Wohnrecht eintragen lassen. Soweit ist das für uns klar. Uns ist aber nicht klar ob hier nur Herr Müller oder auch Frau Schmitz zustimmen müssen? (Frage 1)
Angenommen wir müssen die Zwangsversteigerung auslösen und wir lassen hierfür ein Verkehrswertgutachten erstellen. Frau Schmitz ist mittlerweile ins Pflegeheim gezogen und kann das Wohnrecht nicht mehr selbst ausüben.
Wenn jetzt das Gutachten einen Verkehrswert von 200.000 € ergibt, jemand bietet 190.000 € und die Restschuld von Herrn Müller gegenüber uns beträgt nur noch 145.000 €. (Eingetragene Grundschuld ist 175.000 €)
Was passiert mit der Restsumme? (Frage 2)
Müssen wir belegen das die Restschuld nur noch 145.000 € beträgt oder bekommen wir pauschal die 175.000 € auf Grund der eingetragenen Grundschuld? Was passiert mit den 15.000 € über unserer Grundschuld? Die verbleiben bei Gericht und werden dann an Herrn Müller ausbezahlt?
Sofern wir die Grundschuld (175.000 €) bekommen dann müssten wir unsere Restschuld 145.000 € abziehen und leiten die restliche Summe von 30.000 € an Herrn Müller weiter?
Oder verbleiben die 30.000 € ebenfalls bei Gericht und wird von dort an Herrn Müller ausbezahlt?
(Frage 3) Was passiert mit dem Wohnrecht?
Da es nach der Grundschuld eingetragen ist wird es gelöscht bei der Versteigerung?
Und der Betrag der über unserere Grundschuld hinausgeht wird zur Ablösung des Wohnrechts verwendet?
Das sind natürlich schon viele Fragen aber es geht noch weiter .
Wenn wir jetzt als Gläubiger auf Grund des hohen Verkehrswertes bei der Versteigerung mitbieten und wir bekommen den Zuschlag bei 7/10 - sprich 140.000 € und die Restschuld beträgt wie oben beschrieben 145.000 €. Uns selbst werden wir ja kein Geld auszahlen müssen. Dann gehen wir einfach mit 5.000 € Verlust aus der Geschichte raus und fertig? (Frage 4) (und die ganzen Gebühren bleiben wohl bei uns hängen?)
Angenommen wir bieten mit und bekommen bei 150.000 € den Zuschlag. Die 5.000 € über unserer Restschuld werden wir ja auch nicht an uns auszahlen müssen. Das treibt nur die Gebühren für uns nach oben?
Über Hilfe freuen wir uns.
Grüße