Teilungsversteigerung attraktiv?
Verfasst: 14.10.2017, 15:28
Liebes Forum,
ich möchte gerne in eine Immobilie investieren und habe mir den Zwangsversteigerungsmarkt angeschaut. Besonders bei Teilungsversteigerungen habe ich schon attraktive Immobilien entdeckt. Aber gerade diese Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft scheinen mir für interessierte Dritte sehr schwierig.
In den meisten Fällen besteht eine umfangreiche Grundschuld, die entsprechend übernommen werden muss. Wenn nun eine Partei der zu teilenden Gemeinschaft das Objekt ersteigern will, um alleiniger Eigentümer zu werden, habe ich es als weiterer Interessent schwer. Klar muss jeder Ersteigerer erst einmal die gleiche Summe bezahlen, mit der er den Zuschlag erhalten hat: Dementsprechend muss jeder gleichermaßen eine solche Summe erst einmal aufbringen und gegebenenfalls über einen Kredit finanzieren. Aber die Partei aus der Gemeinschaft kann sich ja immer bereits ausrechnen (auch unter Berücksichtigung, wieviel von der Grundschuld bereits getilgt wurde), wieviel Geld an sie letztlich wieder zurückfließt.
Wie seht ihr das? Ist mein Gedankengang korrekt oder habe ich etwas übersehen?
ich möchte gerne in eine Immobilie investieren und habe mir den Zwangsversteigerungsmarkt angeschaut. Besonders bei Teilungsversteigerungen habe ich schon attraktive Immobilien entdeckt. Aber gerade diese Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft scheinen mir für interessierte Dritte sehr schwierig.
In den meisten Fällen besteht eine umfangreiche Grundschuld, die entsprechend übernommen werden muss. Wenn nun eine Partei der zu teilenden Gemeinschaft das Objekt ersteigern will, um alleiniger Eigentümer zu werden, habe ich es als weiterer Interessent schwer. Klar muss jeder Ersteigerer erst einmal die gleiche Summe bezahlen, mit der er den Zuschlag erhalten hat: Dementsprechend muss jeder gleichermaßen eine solche Summe erst einmal aufbringen und gegebenenfalls über einen Kredit finanzieren. Aber die Partei aus der Gemeinschaft kann sich ja immer bereits ausrechnen (auch unter Berücksichtigung, wieviel von der Grundschuld bereits getilgt wurde), wieviel Geld an sie letztlich wieder zurückfließt.
Wie seht ihr das? Ist mein Gedankengang korrekt oder habe ich etwas übersehen?