Teilungsversteigerung attraktiv?

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Zuschlag
Beiträge: 2
Registriert: 14.10.2017, 15:06

Teilungsversteigerung attraktiv?

Beitragvon Zuschlag » 14.10.2017, 15:28

Liebes Forum,
ich möchte gerne in eine Immobilie investieren und habe mir den Zwangsversteigerungsmarkt angeschaut. Besonders bei Teilungsversteigerungen habe ich schon attraktive Immobilien entdeckt. Aber gerade diese Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft scheinen mir für interessierte Dritte sehr schwierig.
In den meisten Fällen besteht eine umfangreiche Grundschuld, die entsprechend übernommen werden muss. Wenn nun eine Partei der zu teilenden Gemeinschaft das Objekt ersteigern will, um alleiniger Eigentümer zu werden, habe ich es als weiterer Interessent schwer. Klar muss jeder Ersteigerer erst einmal die gleiche Summe bezahlen, mit der er den Zuschlag erhalten hat: Dementsprechend muss jeder gleichermaßen eine solche Summe erst einmal aufbringen und gegebenenfalls über einen Kredit finanzieren. Aber die Partei aus der Gemeinschaft kann sich ja immer bereits ausrechnen (auch unter Berücksichtigung, wieviel von der Grundschuld bereits getilgt wurde), wieviel Geld an sie letztlich wieder zurückfließt.
Wie seht ihr das? Ist mein Gedankengang korrekt oder habe ich etwas übersehen?

Addi
Beiträge: 1108
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung attraktiv?

Beitragvon Addi » 14.10.2017, 22:09

...
Ob eine TV attraktiver ist als eine normale ZV mag dahingestellt bleiben. Meist sieht/ erfährt man dies erst wenn man im Termin mit dabei ist. Ein großer Nachteil ist halt, das zumeist einer der Miteigentümer selbst das Objekt beahlten will und somit mitbietet. Letztlich muss jeder Bieter das gleiche Geringste Gebot bieten wie ein aussenstehender Bieter.
Wenn den ein Grundpfandrecht übernommen werden muß, wird dies ja auf ihr Bargebot mit angerechnet, sie bieten ja nur den Barteil und übernehmen das Grundpfandrecht. Wird dieses vom Gläubiger vorab gekündigt und fällig gestellt, sowie spätestens im Termin angemeldet, muß der Ersteher dieses dann auch zeitnah ablösen.....
Ein großer Nachteil ist jedoch, das der antragstellende Miteigentümer es in der Hand hat, ob das Meistgebot an einen Dritten geht oder nicht.
Beispiel: die Höchstgrenze des antragstellenden Miteigentümers liegt bei 100.000,-€, ihr Gebot bei 110.000,-€.
Wenn der antragstellende Miteigentümer nicht möchte, dass sie den Zuschlag erhalten, kann er vor dem Zuschlag die einstweilige Verfahrenseinstellung bewilligen mit der Folge, dass das Gericht ihr Meistgebot versagen muss, sie den Zuschlag nicht erhalten.
Am besten, vorab mal an ein paar Versteigerungsterminen teilnehmen, zuschauen, fragen und lernen, Erfahrng sammeln...
Viel Erfolg.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“