Teilungsversteigerung bei Wohnrecht der Mutter
Verfasst: 06.10.2017, 17:55
Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir helfen....
es geht um meine Schwägerinnen (Schwestern meines Mannes): Den beiden gehört ein Haus zur Hälfte, es handelt sich um ein Doppelhaus, wo die Schwester A bisher im vorderen Teil gewohnt hat. Schwester B im hinteren Teil, zusammen mit der mittlerweile pflegebedürftigen Mutter.
Schwester A hat nun mit gut 50 Jahren endlich einen Mann kennengelernt und sich in dem Zug von ihrem bisherigen Leben völlig abgewandt. Sie verweigert jegliche Kommunikation mit der Mutter und ihrer Schwester B.
Hinzu kam, dass die Mutter nun erheblich pflegebedürftig ist, und eigentlich in ein Heim müsste. Schwester B wollte dies jedoch nicht, und möchte die Mutter daheim pflegen, was bisher auch ganz gut klappt.
Hintergrund ist vor allem, dass die Mutter den beiden Schwestern das Haus per Kaufvertrag "überschrieben" hat. Es wurde vor etwa 3 Jahren dieser Kaufvertrag abgeschlossen mit einem Kaufpreis von 140.000 €, welchen die Mutter bereits erhalten hat (so steht es drin, nicht in welcher Form).
Angedacht war dabei, dass der Kaufpreis mit den bisherigen Unterhaltsleistungen der Schwestern an die Mutter (sie war ihr Leben lang arbeitslos bzw. Sozialhilfeempfängerin, Grundsicherung) abgegolten war.
Weiterhin wurde der Mutter lebenslanges Einsitzrecht gewährt!!
So wollte man bei Pflegebedürfigkeit der Mutter umgehen, dass das Haus belangt wird. Nun war es soweit, und die Mutter sollte letztes Jahr ins Heim, jedoch hat sich das Sozialamt quer gestellt und gesagt, dass die Mutter ja 140.000 € erhalten habe, und diese erstmal verzehrt werden müssten. Nur hat das Geld natürlich keiner! Und deshalb hat Schwester B beschlossen, die Mutter daheim zu pflegen, damit sie das Haus nicht verkaufen müssen. Soweit, so kompliziert.
Zurück zum Streit der beiden Schwestern: Schwester A ist zu keiner weiteren Kommunikation mehr bereit, bricht mit Mutter und Schwester B und zieht mit ihrem Freund zusammen. Die bisher von ihr bewohnte Haushälfte steht seitdem leer. Da ihr die doppelten Kosten nun zu viel werden (neue Miete/NK und die Kosten des Hauses, was ihr ja zur Hälfte gehört), stellt sie ihre Schwester nun per Anwalt zur Wahl:
Entweder freiwilliger Hausverkauf(d.h. Schwester B und pflegebedürfige Mutter müssten sich eine neue Wohnung suchen, was unzumutbar ist!!) Auszahlen der Schwester (Geld hat sie natürlich nicht) oder Teilungsversteigerungen wenn sie sich nicht auf die anderen beiden Optionen einlässt.
NUN ZU MEINER FRAGE:
Kann das Haus per Teilungsversteigerung zwangsversteigert werden, wenn die Mutter Einsitzrecht hat???
Und wenn - wer will den sowas ersteigern...?
Der Anwalt möchte nun Antwort bis Ende Oktober und das Geld für einen eigenen Anwalt hat Schwester B nicht... ich würde ihr gerne helfen. Vielleicht weiß von euch jemand Rat.
DANKE!!
ich hoffe ihr könnt mir helfen....
es geht um meine Schwägerinnen (Schwestern meines Mannes): Den beiden gehört ein Haus zur Hälfte, es handelt sich um ein Doppelhaus, wo die Schwester A bisher im vorderen Teil gewohnt hat. Schwester B im hinteren Teil, zusammen mit der mittlerweile pflegebedürftigen Mutter.
Schwester A hat nun mit gut 50 Jahren endlich einen Mann kennengelernt und sich in dem Zug von ihrem bisherigen Leben völlig abgewandt. Sie verweigert jegliche Kommunikation mit der Mutter und ihrer Schwester B.
Hinzu kam, dass die Mutter nun erheblich pflegebedürftig ist, und eigentlich in ein Heim müsste. Schwester B wollte dies jedoch nicht, und möchte die Mutter daheim pflegen, was bisher auch ganz gut klappt.
Hintergrund ist vor allem, dass die Mutter den beiden Schwestern das Haus per Kaufvertrag "überschrieben" hat. Es wurde vor etwa 3 Jahren dieser Kaufvertrag abgeschlossen mit einem Kaufpreis von 140.000 €, welchen die Mutter bereits erhalten hat (so steht es drin, nicht in welcher Form).
Angedacht war dabei, dass der Kaufpreis mit den bisherigen Unterhaltsleistungen der Schwestern an die Mutter (sie war ihr Leben lang arbeitslos bzw. Sozialhilfeempfängerin, Grundsicherung) abgegolten war.
Weiterhin wurde der Mutter lebenslanges Einsitzrecht gewährt!!
So wollte man bei Pflegebedürfigkeit der Mutter umgehen, dass das Haus belangt wird. Nun war es soweit, und die Mutter sollte letztes Jahr ins Heim, jedoch hat sich das Sozialamt quer gestellt und gesagt, dass die Mutter ja 140.000 € erhalten habe, und diese erstmal verzehrt werden müssten. Nur hat das Geld natürlich keiner! Und deshalb hat Schwester B beschlossen, die Mutter daheim zu pflegen, damit sie das Haus nicht verkaufen müssen. Soweit, so kompliziert.
Zurück zum Streit der beiden Schwestern: Schwester A ist zu keiner weiteren Kommunikation mehr bereit, bricht mit Mutter und Schwester B und zieht mit ihrem Freund zusammen. Die bisher von ihr bewohnte Haushälfte steht seitdem leer. Da ihr die doppelten Kosten nun zu viel werden (neue Miete/NK und die Kosten des Hauses, was ihr ja zur Hälfte gehört), stellt sie ihre Schwester nun per Anwalt zur Wahl:
Entweder freiwilliger Hausverkauf(d.h. Schwester B und pflegebedürfige Mutter müssten sich eine neue Wohnung suchen, was unzumutbar ist!!) Auszahlen der Schwester (Geld hat sie natürlich nicht) oder Teilungsversteigerungen wenn sie sich nicht auf die anderen beiden Optionen einlässt.
NUN ZU MEINER FRAGE:
Kann das Haus per Teilungsversteigerung zwangsversteigert werden, wenn die Mutter Einsitzrecht hat???
Und wenn - wer will den sowas ersteigern...?
Der Anwalt möchte nun Antwort bis Ende Oktober und das Geld für einen eigenen Anwalt hat Schwester B nicht... ich würde ihr gerne helfen. Vielleicht weiß von euch jemand Rat.
DANKE!!