Teilungsversteigerung bei Wohnrecht der Mutter

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Moderator: Alfred_Hilbert

lulu
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Teilungsversteigerung bei Wohnrecht der Mutter

Beitragvon lulu » 06.10.2017, 17:55

Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir helfen....

es geht um meine Schwägerinnen (Schwestern meines Mannes): Den beiden gehört ein Haus zur Hälfte, es handelt sich um ein Doppelhaus, wo die Schwester A bisher im vorderen Teil gewohnt hat. Schwester B im hinteren Teil, zusammen mit der mittlerweile pflegebedürftigen Mutter.

Schwester A hat nun mit gut 50 Jahren endlich einen Mann kennengelernt und sich in dem Zug von ihrem bisherigen Leben völlig abgewandt. Sie verweigert jegliche Kommunikation mit der Mutter und ihrer Schwester B.

Hinzu kam, dass die Mutter nun erheblich pflegebedürftig ist, und eigentlich in ein Heim müsste. Schwester B wollte dies jedoch nicht, und möchte die Mutter daheim pflegen, was bisher auch ganz gut klappt.
Hintergrund ist vor allem, dass die Mutter den beiden Schwestern das Haus per Kaufvertrag "überschrieben" hat. Es wurde vor etwa 3 Jahren dieser Kaufvertrag abgeschlossen mit einem Kaufpreis von 140.000 €, welchen die Mutter bereits erhalten hat (so steht es drin, nicht in welcher Form).
Angedacht war dabei, dass der Kaufpreis mit den bisherigen Unterhaltsleistungen der Schwestern an die Mutter (sie war ihr Leben lang arbeitslos bzw. Sozialhilfeempfängerin, Grundsicherung) abgegolten war.
Weiterhin wurde der Mutter lebenslanges Einsitzrecht gewährt!!

So wollte man bei Pflegebedürfigkeit der Mutter umgehen, dass das Haus belangt wird. Nun war es soweit, und die Mutter sollte letztes Jahr ins Heim, jedoch hat sich das Sozialamt quer gestellt und gesagt, dass die Mutter ja 140.000 € erhalten habe, und diese erstmal verzehrt werden müssten. Nur hat das Geld natürlich keiner! Und deshalb hat Schwester B beschlossen, die Mutter daheim zu pflegen, damit sie das Haus nicht verkaufen müssen. Soweit, so kompliziert.

Zurück zum Streit der beiden Schwestern: Schwester A ist zu keiner weiteren Kommunikation mehr bereit, bricht mit Mutter und Schwester B und zieht mit ihrem Freund zusammen. Die bisher von ihr bewohnte Haushälfte steht seitdem leer. Da ihr die doppelten Kosten nun zu viel werden (neue Miete/NK und die Kosten des Hauses, was ihr ja zur Hälfte gehört), stellt sie ihre Schwester nun per Anwalt zur Wahl:

Entweder freiwilliger Hausverkauf(d.h. Schwester B und pflegebedürfige Mutter müssten sich eine neue Wohnung suchen, was unzumutbar ist!!) Auszahlen der Schwester (Geld hat sie natürlich nicht) oder Teilungsversteigerungen wenn sie sich nicht auf die anderen beiden Optionen einlässt.

NUN ZU MEINER FRAGE:
Kann das Haus per Teilungsversteigerung zwangsversteigert werden, wenn die Mutter Einsitzrecht hat???
Und wenn - wer will den sowas ersteigern...?

Der Anwalt möchte nun Antwort bis Ende Oktober und das Geld für einen eigenen Anwalt hat Schwester B nicht... ich würde ihr gerne helfen. Vielleicht weiß von euch jemand Rat.

DANKE!!

Addi
Beiträge: 1099
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung bei Wohnrecht der Mutter

Beitragvon Addi » 07.10.2017, 16:56

....
Ein wirklich verzwickter Fall aber nicht unlösbar...
Vielen Dank zunächst für diese ausführliche Schilderung des SachverHaltes.
Ein wie sie es beschrieben haben " Einsitzrecht" mag eine inoffizielle Bezeichnung für ein in der Regel gewährtes " lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht sein".
Hierbei ist von entscheidender Bedeutung ob und an welcher Rangstelle dieses im Grundbuch abgesichert worden ist.
Von daher ist zunächst das Grundbuch einzusehen und der aktuelle Grundbucheintragungsstand festzustellen.
Häufig ist es so, dass der Grundbesitz in Abteilung III mit einer Grundschuld für ein Bankdarlehen abgesichert wird. Wenn zeitgleich auch ein Wohnrecht eingetragen werden soll, bestehen die Banken meist auf ein "Vor-Rang". Also mit Rang vor dem Wohnrecht.
Bei einer Teilungsversteigerung sind die Rangverhältnisse jedoch meist unbedeutend, wenn alle eingetragenen Rechte beide Anteile der Schwestern A und B belasten. Ist dies der Fall bleibt das Wohnrecht, als auch die Grundschuld bestehen und müsste von einem Ersteher übernommen werden.
Sinnvoll wäre es wenn die Schwester B das Haus dann ersteigern würde, weil diese dann nur hälftig die Schwester A ablösen müsste und weiter die Mutter pflegen könnte.
Oder Sie und ihr Mann (Bruder) ersteigern das gesamte Haus und die Schwester B zahlt das an Miete was sie kann und die Schwester A erhält den hälfigen Übererlös, wenn sich einer errechnet...
Jemand von Aussen, also ein Dritter wird vérmutlich wenig Interesse haben dieses Haus zu ersteigern, weil vermutlich das Wohnrecht bestehen bleibt und somit die Mutter nicht ausziehen muss.
Sinnvoll wäre es zunächst einen unabhängigen Gutachter, von beiden Schwestern zu beauftragen, um einen Verkehrswert zu ermitteln. Dann könnte man überlegen ob man den hälfigen Wert an die Schwester A finanzieren und auszahlen könnte, dann bliebe Alles beim Alten. Die beste Lösung.
Eine TV ist sicherlich die schlechteste Lösung, weil man a. Nie weiß , wie dieses Verfahren ausgeht, b. Es mit Kosten und meist Ärger verbunden ist und c. Die bisherigen Eigentümer oft falsche Vorstellungen vom Ablauf und vom Ausgang dieses Verfahrens haben.....
Wenn sie mehr wissen, geben sie mir bitte Bescheid für weitere sachgerechte Auskünfte....


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