Grundbuch Eintragung der Bank nach Zuschlag

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Moderator: Alfred_Hilbert

Whitty
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Grundbuch Eintragung der Bank nach Zuschlag

Beitragvon Whitty » 01.10.2017, 09:49

Hallo Ihr Lieben,

wir nehmen in Kürze ebenfalls an einem ZV Termin teil und haben mal ein paar Fragen zum Ablauf nach der Zuschlagserteilung.
Wenn man das Geld nicht auf der hohen Kante hat ist klar, dass die Finanzierung über eine Bank eine große Rolle spielt.
Die Bank zahlt natürlich erst wenn sie im Grundbuch eingetragen ist.
Wann wird dies in der Regel erfolgen?
Der Ablauf den wir gerade im Kopf haben sieht folgendermaßen aus und macht etwas Bauchschmerzen:

Zuschlagerteilung erfolgt
Grunderwerbssteuerbescheid folgt kurzfristig
Nach Bezahlung der Steuer müssen wir die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt anfordern und diese
abschließend an das Amtsgericht schicken.
Beim Verteilungstermin ca 6 Wochen nach Zuschlag, werden dann ja alle alten Grundschulden aus dem Grundbuch gelöscht und man selbst oder die Bank wird eingetragen richtig?
Man muss doch aber bis zum Verteilungstermin bereits alles bezahlt haben?!
Die Bank zahlt doch aber erst ca 2 Wochen nach dem sie ins Grundbuch eingetragen wurde?!

Wir sind leider gerade etwas ratlos und würden uns sehr über eine Rückmeldung von euch freuen.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag

Addi
Beiträge: 1099
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Grundbuch Eintragung der Bank nach Zuschlag

Beitragvon Addi » 01.10.2017, 14:01

...
Also mit Erteilung desZuschlags werden sie direkt und unmittelbar neuer Eigentümer.
Aus dem Zuschlagsbeschluss ergibt sich ob und welche Rechte gegebenenfalls bestehen bleiben.
Meist hat man vorher schon Finanzierungsgespräche bei seiner Bank geführt und die Modalitäten abgesprochen.
Vom Zuschlag bist zum Verteilungstermin liegt in der Regel ein Zeitraum vom 6 Wochen, in dem die Finanzierung sicher gestellt wird.
Die Bank weist ca. 1 Woche vor dem Verteilungstermin die Zahlung an. Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer sendet das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an das Vollstrckungsgericht, welches nach dem Verteilungstermin zeitnah die Umschreibung im Grundbuch veranlasst/ in die Wege leitet....
Das funktioniert zu mehr als 95% reibungslos....


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