Zwangsversteigerung und Notar

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

milzar80
Beiträge: 7
Registriert: 21.03.2016, 22:03

Zwangsversteigerung und Notar

Beitragvon milzar80 » 28.08.2017, 16:22

Hallo zusammen,

mal angenommen, ich würde die Immobilie ersteigern, an der ich interessiert bin, habe ich in dem Fall anfallende Notarkosten oder läuft der Grundbucheintrag und alles was dazu gehört, über das Amtsgericht?

Vorab vielen Dank für die Antworten.

Addi
Beiträge: 1100
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Zwangsversteigerung und Notar

Beitragvon Addi » 29.08.2017, 07:57

...
Wo sollen für den Grundstückserwerb Notarkosten anfallen, wenn keiner beteiligt ist?
durch den Zuschlag erwirbt der Ersteher das Eigentum an der ersteigerten Immobilie, gem. § 90 ZVG.
Hierfür wird dem Ersteher eine Gebühr nach dem Meistgebot, zuzüglich dem Wert der bestehenbleibenden Rechte in Rechnung gestellt § 58 ZVG.
Notarkosten fallen lediglich für die Grundschuldbestellung der nachfolgenden Finanzierung an, soweit eine solche durch Fremdmittel erfolgt.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“